⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die arbeitssicherheitliche Unterweisung „Sicher reinigen“ basiert auf folgenden konkreten Rechtsnormen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Verpflichtung des Arbeitgebers, über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4: Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Betreiberverantwortung für sicheres Einsatzpersonal von Arbeitsmitteln wie Reinigungsmaschinen, Leitern und Elektrowerkzeugen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14: Schulungs- und Unterweisungspflicht beim Umgang mit wassergefährdenden, ätzenden oder reizenden Reinigungsmitteln.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtung zur Unterweisung vor Ersttätigkeit und bei neuen Gefährdungen, mind. jährliche Auffrischung.
- DGUV Regel 100-001 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“: Konkretisiert die Inhalte zur Gefährdungsbeurteilung, PSA-Einsatz und Schulung.
- DGUV Grundsatz 309-003 „Reinigungsarbeiten“: Spezielle Hinweise zu Reinigungsmaschinen, Elektrogeräten, Gefahrstoffen und ergonomischen Belastungen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 101-019 - "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln · Ausgabe 2023.05
- DGUV Regel 101-605 - Branche Gebäudereinigung · Ausgabe 2020.02
- GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*)
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.