Unterweisung „Sicher reinigen“ für Hausmeister und Gebäudereiniger – rechtssicher & praxisnah

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4041 16 Min Lerndauer

Reinigungsarbeiten gehören zum täglichen Handwerkszeug von Hausmeistern und Gebäudereinigern – und bergen zahlreiche Gefahren: chemische Stoffe, ergonomische Fehlbelastungen, rutschige Böden oder unsachgemäß angewendete Maschinen. Laut DGUV Statistik verursachen Reinigungstätigkeiten jährlich mehr als 35.000 Arbeitsunfälle mit über 14.000 Arbeitsunfähigkeitstagen. Die arbeitssicherheitliche Unterweisung „Sicher reinigen“ schützt Ihre Mitarbeitenden deshalb nicht nur vor Unfällen und Berufskrankheiten, sondern reduziert auch Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Dieses Modul vermittelt praxisnah das Wissen zu Gefahrstoffen, PSA, ergonomischen Arbeitstechniken und Umweltschutz – kompakt und direkt im Arbeitsalltag anwendbar. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Unterweisungspflichten lückenlos und dokumentieren dauerhaft nach DGUV und Arbeitsschutzgesetz.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die arbeitssicherheitliche Unterweisung „Sicher reinigen“ basiert auf folgenden konkreten Rechtsnormen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Verpflichtung des Arbeitgebers, über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4: Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Betreiberverantwortung für sicheres Einsatzpersonal von Arbeitsmitteln wie Reinigungsmaschinen, Leitern und Elektrowerkzeugen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14: Schulungs- und Unterweisungspflicht beim Umgang mit wassergefährdenden, ätzenden oder reizenden Reinigungsmitteln.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtung zur Unterweisung vor Ersttätigkeit und bei neuen Gefährdungen, mind. jährliche Auffrischung.
  • DGUV Regel 100-001 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“: Konkretisiert die Inhalte zur Gefährdungsbeurteilung, PSA-Einsatz und Schulung.
  • DGUV Grundsatz 309-003 „Reinigungsarbeiten“: Spezielle Hinweise zu Reinigungsmaschinen, Elektrogeräten, Gefahrstoffen und ergonomischen Belastungen.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber müssen Sie laut ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme, bei Gefährdungsänderungen und mindestens einmal jährlich erneut unterwiesen werden. Dabei müssen Sie:

  • eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 4 erstellen und aktuell halten,
  • geeignete Unterweisungsunterlagen (z. B. diese Online-Schulung) bereitstellen,
  • die Wirksamkeit der Schulung prüfen (z. B. durch Wissenstests),
  • die Teilnahme dokumentieren (Name, Datum, Inhalte, Prüfergebnis) und
  • Dokumente mindestens fünf Jahre (bei Gefahrstoffen bis zu 40 Jahre nach Expositionsende) aufbewahren.

Verzichten Sie auf eine fundierte Unterweisung, drohen Bußgelder nach ArbSchG § 23 sowie Haftungsrisiken bei Unfällen oder Berufskrankheiten.

📘 Inhalte der Unterweisung

In dieser praxisorientierten Unterweisung erlernen Hausmeister und Gebäudereiniger, Reinigungsprozesse gesundheitsschonend und umweltschonend durchzuführen. Die Schulung gliedert sich in folgende, aufeinander abgestimmte Module:

1. Sachgerechter Umgang mit Reinigungsgeräten und -mitteln

Die Teilnehmenden erhalten detaillierte Kenntnisse über Reinigungsautomaten (Einscheibenmaschinen, Kehrmaschinen, Hochdruckreiniger), deren Funktionsprinzipien und typische Störquellen. Sie üben korrekte Inbetriebnahme, Wartungsintervalle und Reinigung nach Gebrauch. Bei Reinigungsmitteln wird die Einteilung in wassergefährdende, ätzende, reizende und umweltrelevante Stoffe vermittelt. Die praktische Durchführung umfasst das richtige Anmischen (Dosierpumpe, Konzentratverdünnung), das Erkennen von Kennzeichnungen nach CLP-Verordnung und das Lagern nach GefStoffV.

2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) richtig wählen und nutzen

Lernziel ist die situationsgerechte Auswahl und korrekte Handhabung von PSA:

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe (Nitril, Neopren) vs. mechanische Beständigkeit bei Scheuertätigkeiten
  • Augenschutz: Seitlich geschlossene Schutzbrillen bei Spritzgefahr, kratzresistente Beschichtung
  • Atemschutz: Halbmaske mit Kombinationsfilter ABEK-P3 bei Desinfektions- oder Lösungsmitteldämpfen
  • Geh- und Rutschschutz: S3-Sicherheitsstiefel, Profilsohle mit SRC-Rutschhemmung
  • Körperschutz: Schutzanzug Typ 6 bei großflächiger Chemikalieneinwirkung

Die Teilnehmenden üben Anziehroutinen, Dichtheitsprüfung und korrekte Entsorgung.

3. Haut-, Umwelt- und Arbeitsschutz

Module zu Hautschutzmitteln (Barriercreme, Reinigungscreme, Regenerationssalbe), Hautreinigungsplänen und Hautarzt-Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV V2. Umweltaspekte umfassen korrekte Entsorgung von Chemikalienresten, Wasseraufbereitung bei Hochdruckreinigern und Einsatz von Mikrofasern zur Reduzierung von Chemikalienmengen.

4. Ergonomisch richtiges Arbeiten

Vermittlung von körpergerechten Haltungen beim Bodenwischen, korrekter Griffhaltung bei Geräten und Lastenhandhabung (z. B. Eimer, Maschinentransport). Übungen zur Rückenentlastung und Mikropausengestaltung.

5. Sichere Nutzung von Leitern und Elektrogeräten

Kontrolle von Steckleitern (Sturz-, Abrutschschutz), richtiger Aufstellwinkel 75°, Prüfung von Kabeln und CE-Kennzeichnung. Bei Elektrogeräten wird die Prüfung nach DGUV V3 erläutert sowie der Einsatz von Schutzleiter-Prüfgeräten und RCD-Schutzsteckern.

6. Psychische Belastungen und Zeitmanagement

Erkennen von Zeitdruck, Leistungsanforderungen und Konfliktpotenzialen bei Reinigungsarbeiten. Übungen zur Priorisierung und Kommunikation mit Nutzern.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Reinigungsarbeiten weisen mehrere, häufig unterschätzte Gefährdungen auf. Nach dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) stehen folgende Maßnahmen im Fokus:

  • Technisch: Einsetzen geräusch- und emissionsarmer Reinigungsmaschinen; Einsatz von Absaug- und Trocknungssystemen, um Rutschgefahr zu minimieren; Verwendung von Dosiersystemen statt Handanmischen.
  • Organisatorisch: Erstellen von Reinigungsplänen mit definierten Pausenzeiten; Einrichtung von Wasch- und Umkleidebereichen gemäß ArbStättV; Kennzeichnung von Bodenbelägen, die soeben behandelt wurden.
  • Persönlich: PSA tragen, Hautschutzmittel auftragen, rutschfeste Schuhsohlen wählen; regelmäßige Haut- und Gesundheitsvorsorge; Teilnahme an jährlicher Auffrischungsschulung.

Besonders häufige Unfälle sind Stürze auf nassen Böden, Hauterkrankungen durch Reinigungsmittel sowie Rückenschäden durch fehlerhafte Hebetechnik. Die Schulung vermittelt konkrete Abwehrmaßnahmen und Notfallpläne.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung richtet sich primär an:

  • Hausmeister und Technische Gebäudebetreuer in Schulen, Rathäusern, Sporthallen
  • Gebäudereiniger in Büro- und Verwaltungsgebäuden
  • Reinigungskräfte in Krankenhäusern (außer medizinische Bereiche)
  • Mitarbeitende in kommunalen Bauhöfen und Kläranlagen

Branchenspezifische Besonderheiten sind z. B. der Einsatz von Desinfektionsmitteln in Schulen, das Reinigen von Sportböden mit speziellen Pflegemitteln oder der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Kläranlagen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die erstmalige Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Danach ist eine jährliche Auffrischung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Bei neuen Reinigungsmitteln, Maschinen oder nach Unfällen ist eine ad-hoc-Nachschulung erforderlich. Die Dokumentation umfasst:

  • Name und Funktion des Mitarbeitenden
  • Schulungsdatum und Dauer
  • abgedeckte Inhalte
  • Testergebnis (mind. 80 % richtige Antworten)
  • Unterschrift des Mitarbeitenden und des Unterweisenden

Unterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren; bei Gefahrstoffexposition gemäß GefStoffV 40 Jahre nach Expositionsende.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • PSA-Auswahlplan für Reinigungsmittel vorhanden und aktuell?
  • Reinigungsmittel richtig beschriftet und Sicherheitsdatenblätter (SDS) abrufbar?
  • Gefährdungsbeurteilung „Reinigung“ inkl. Hautschutzplan erstellt?
  • Reinigungsmaschinen DGUV-V3-geprüft und Prüfplakette nicht älter als 12 Monate?
  • Unterweisungsnachweise mind. jährlich geführt und archiviert?
  • Erste-Hilfe-Material und Notfallplan für Chemieunfälle auffindbar?
  • Hautarzt-Vorsorgeangebot für Gefahrstoff-Beschäftigte kommuniziert?
  • Leitern für Reinigungsarbeiten geprüft und Standsicherheit dokumentiert?
  • Reinigungs- und Pausenpläne den Mitarbeitenden bekannt?
  • Verhaltensregeln bei nassen Böden (Kennzeichnung, Absicherung) festgelegt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende Dosierung von Reinigungskonzentraten

Handanmischen führt zu Überdosierung (Hautreizungen, Umweltbelastung) oder Unterdosierung (schlechte Reinigungsleistung). Lösung: Dosierpumpen oder Fertigmischsysteme einsetzen.

2. Nicht passende Handschuhe

Standard-Disposable-Handschuhe schützen nicht vor Lösungsmitteln. Stattdessen geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe (z. B. EN 374) verwenden.

3. Weglassen der Hautschutzcreme

Barriercreme vor Arbeitsbeginn wird vergessen und erhöht das Risiko für Kontaktekzeme. Hautschutzplan mit Checkliste im Waschraum anbringen.

4. Leiter als „Stuhl-Ersatz“

Kurze Arbeiten auf Bürostühlen oder Kisten verursachen Stürze. Nur geprüfte Steckleitern mit Abtretraster 25 cm und Standfläche > 1 m² nutzen.

5. Fehlende Nachschulung nach Produktwechsel

Neue Reiniger ohne Schulung einsetzen. Änderungen sofort in die Gefährdungsbeurteilung einpflegen und Schulung nachbuchen.

ℹ️ Sonderfälle

Minijobber und Aushilfskräfte

Auch geringfügig Beschäftigte müssen vollständig unterwiesen werden. Online-Schulung bietet flexible Zeiten und Nachweisbarkeit.

Jugendliche unter 18 Jahren

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 19: Kein Einsatz mit gefährlichen Chemikalien oder Hochdruckgeräten. Spezielle Schulungsinhalte und Aufsicht erforderlich.

Schwangere und Stillende

Mutterschutzgesetz: Kein Umgang mit teratogenen oder reproduktionstoxischen Reinigungsmitteln. Risikobeurteilung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterweisung „Sicher reinigen“

1. Muss auch der erfahrene Hausmeister jährlich unterwiesen werden?

Ja. DGUV Vorschrift 1 fordert eine jährliche Auffrischung unabhängig von Berufserfahrung. Neue Gefahrstoffe oder Maschinen erfordern zusätzliche Schulungen.

2. Kann die Schulung komplett online erfolgen?

Ja, wenn die Inhalte interaktiv, praxisnah und abschließend getestet werden (mind. 80 % richtige Antworten). Die Dokumentation erfolgt digital und revisionssicher.

3. Welche Aufbewahrungsfrist gilt für den Unterweisungsnachweis?

5 Jahre ab letzter Unterweisung. Bei Gefahrstoffen nach GefStoffV 40 Jahre nach Expositionsende (z. B. stark ätzende Reiniger).

4. Müssen externe Reinigungsfirmen ihre Mitarbeitenden selbst schulen?

Grundsätzlich ja. Als Auftraggeber sollten Sie die Vorlage der Nachweise verlangen und die Inhalte abgleichen, um gleiche Sicherheitsstandards im Objekt zu gewährleisten.

5. Was tun, wenn ein Mitarbeiter die Online-Schulung nicht besteht?

Dann erfolgt eine persönliche Nachschulung durch den Sicherheitsbeauftragten oder die Online-Wiederholung. Erst danach darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

6. Sind praktische Übungen zwingend erforderlich?

Nicht zwingend, aber empfohlen. Online-Basisunterweisung kann durch kurze Praxisübungen (10 Minuten mit Maschine, PSA-Anlegen) ergänzt werden.

7. Wie lange dauert die Online-Schulung?

Ca. 30–35 Minuten inklusive Wissenstest. Die Inhalte sind modular, sodass Pausen gesetzt werden können.

8. Wer zahlt die Schulung?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten und stellt die Arbeitszeit für die Schulung zur Verfügung (ArbSchG § 12).

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