⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu den erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und zu deren regelmäßiger Überprüfung auf Wirksamkeit.
- § 4 ArbSchG gibt die Rangfolge der Maßnahmen vor: Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen, kollektive Maßnahmen haben Vorrang vor individuellen.
- § 5 ArbSchG fordert die Gefährdungsbeurteilung; ausdrücklich genannt sind dabei auch die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte sowie physikalische Einwirkungen – dazu zählen Raumluftqualität, Feuchte und Zugluft.
- § 12 ArbSchG regelt die Unterweisung: ausreichend und angemessen, bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien sowie in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV konkretisiert die Anforderungen an Räume. § 3 ArbStättV verlangt die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten, § 4 ArbStättV das Instandhalten und Prüfen von Einrichtungen – dazu gehören auch raumlufttechnische Anlagen und Fenster. § 6 ArbStättV verpflichtet zur Unterweisung der Beschäftigten über das Verhalten in der Arbeitsstätte. Der Anhang der ArbStättV, Nummer 3.6 „Lüftung“, fordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen ausreichend gesunde Atemluft vorhanden sein muss; ist eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss sie jederzeit funktionsfähig sein und eine Störung durch eine Warneinrichtung angezeigt werden. Nummer 3.5 regelt ergänzend die Raumtemperatur.
Technische Regeln und weitere Vorschriften
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisieren die Anforderungen an freie und technische Lüftung; die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ ergänzt sie um den thermischen Aspekt. Werden Gefahrstoffe eingesetzt – etwa Reinigungs- oder Desinfektionsmittel –, gelten zusätzlich die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und die TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte). Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist die Biostoffverordnung (BioStoffV) einschlägig. Aus dem Unfallversicherungsrecht folgt die Präventionspflicht nach SGB VII; die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ beschreibt die grundlegenden Organisationspflichten einschließlich Unterweisung. Für Bildungseinrichtungen enthält die DGUV Information 202-090 „Klasse(n)-Räume für Schulen“ praxisnahe Empfehlungen zu Lüftungskonzepten in stark belegten Räumen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
- DGUV Information 215-550 - Lüftungskonzepte für eine gute Innenraumluftqualität - Ermitteln, beurteilen, sicherstellen · Ausgabe 2025.05
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.