⚖️ Rechtliche Grundlagen
Kinder- und Jugendhilferecht
Das SGB VIII bildet den Rahmen für den pädagogischen Auftrag und den Kinderschutz. § 1 SGB VIII beschreibt das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung – die fachliche Begründung dafür, Entwicklungsverläufe überhaupt systematisch zu erfassen. § 79a SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung einschließlich der Sicherung der Rechte von Kindern und ihres Schutzes vor Gewalt; Dokumentationsstandards sind ein zentrales Qualitätsmerkmal. § 8b SGB VIII gibt Fachkräften einen Anspruch auf fachliche Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung – dieser Beratungsschritt ist Bestandteil des Verfahrens und selbst zu dokumentieren. § 47 SGB VIII regelt Melde- und Dokumentationspflichten sowie die Aufbewahrung von Unterlagen für erlaubnispflichtige Einrichtungen, insbesondere die Meldung von Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. § 65 SGB VIII schützt anvertraute Daten besonders und begrenzt ihre Weitergabe. Das KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) flankiert die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen.
Arbeitsschutzrecht
Für die Beschäftigten gilt das ArbSchG. § 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, § 6 ArbSchG deren Dokumentation sowie das Festhalten von Unfällen mit entsprechender Arbeitsunfähigkeit. § 12 ArbSchG begründet die Unterweisungspflicht, § 13 ArbSchG benennt die verantwortlichen Personen und § 15 ArbSchG die Mitwirkungspflichten der Beschäftigten.
Unfallversicherung und Erste Hilfe
Nach § 21 SGB VII trägt der Unternehmer – hier der Träger – die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen zur Prävention; § 193 SGB VII verpflichtet zur Anzeige eines Versicherungsfalls. Für die Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen steht die DGUV Information 204-021 (Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen) zur Verfügung; fachliche Grundlagen liefern die DGUV Information 202-089 (Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen) und die DGUV Information 204-008 (Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder). Ergänzend gelten die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz für jede Verarbeitung personenbezogener Daten.
Zugrunde liegende Regelwerke
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.