⚖️ Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 – allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Gefährdung zu beseitigen oder zu mindern.
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit und bei Veränderungen unterweisen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 – Betreiber müssen Gefährdungen durch Arbeitsmittel beurteilen; gilt für Müllpressen, Hakenlader, Gabelstapler.
- Biostoffverordnung (BioStoffV) §4 – Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- DGUV Vorschrift 26 „Müll- und Abfallwirtschaft“ §5 – spezielles Kapitel zur Unterweisung und Einweisung in Müllsammel- und Umschlagstellen.
- DGUV Information 203-077 „Unterweisung in Abfallwirtschaft und Recycling“ – detaillierte Inhalte und Intervalle (jährliches Update).
- DGUV Regel 112-910 – PSA-Auswahl bei Biogefährdungen.
Werden diese Regelwerke missachtet, drohen Bußgelder nach ArbSchG §25 bis 50.000 € oder ein Baustopp durch das Gewerbeaufsichtsamt.