⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die ArbSchG §§ 3, 4 und 12 verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Mitarbeitende über Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu unterweisen. Konkretisiert wird dies durch DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention") mit den §§ 4 und 12 zur Gefährdungsbeurteilung sowie DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention) für die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) regelt in §§ 4-7 die Hygieneanforderungen an Lebensmittelunternehmer und ihre Mitarbeitenden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) § 4 definiert den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden. Ergänzt werden diese durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene mit Anhang II Kapitel VIII zur Personalhygiene.