⚖️ Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG § 12 – Unterweisung der Beschäftigten: Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterweisen.
- ArbSchG § 5 – Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen.
- BioStoffV § 8 – Unterweisungspflicht bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Ersetzt die frühere BGV A1, regelt Unterweisung und betriebliche Organisation.
- DGUV Regel 112-190 – Arbeiten in Kälte: Für Tätigkeiten in Kühlanlagen.
- BetrSichV § 3 – Beurteilung von Arbeitsmitteln: Für Messer, Sägen und weitere Arbeitsgeräte.
- GefStoffV § 14 – Unterweisung bei Gefahrstoffen wie Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Diese Vorschriften bilden gemeinsam den Pflichtenkatalog für Arbeitgeber, der durch die DGUV Information 205-003 („Unterweisung – Inhalt und Durchführung“) ergänzt wird.