⚖️ Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG § 12 – Verpflichtung des Arbeitgebers, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung zu treffen. Dazu zählt die Belehrung und Unterweisung der Beschäftigten.
- ArbSchG § 4 – Grundpflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die auch biologische Arbeitsstoffe erfassen muss.
- BioStoffV (Verordnung über biologische Arbeitsstoffe) – konkretisiert die Anforderungen an Risikobewertung, Hygienepläne, Schutzmaßnahmen und Schulungen für den Umgang mit Krankheitserregern.
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) – Grundsätze der Prävention: § 12 regelt die Unterweisung, § 4 die Gefährdungsbeurteilung.
- DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1“ – Sicherheits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere zur Einstufung von Tätigkeiten und zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung.
- IfSG (Infektionsschutzgesetz) § 23 – Meldepflicht für bestimmte Berufskrankheiten und Infektionen.
Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, ihre Pflegekräfte mindestens einmal jährlich zu unterweisen und die Schulung zu dokumentieren.