⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG): § 12 ArbSchG – Unterweisung der Beschäftigten: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über alle Gefährdungen aufklären, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, sowie über die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
DGUV Vorschriften: • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Verpflichtet zu regelmäßigen Unterweisungen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen • DGUV Vorschrift 2 – Unfallverhütungsvorschriften: Konkrete Anforderungen an die Unterweisung bei Reinigungsarbeiten • DGUV Regel 100-500 – Unterweisung der Beschäftigten: Detaillierte Hinweise zur Durchführung von Unterweisungen • DGUV Regel 103-001 – Reinigung und Wartung: Spezielle Vorgaben für Reinigungsarbeiten mit Chemikalien
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung: Verpflichtung zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe
Chemikalien-Verbotsverordnung: Verbietet bestimmte gefährliche Stoffe in Reinigungsmitteln und fordert Ersatz durch weniger gefährliche Alternativen
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 101-605 - Branche Gebäudereinigung · Ausgabe 2020.02
- GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*)
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.