Unterweisung Erstellung eines Hygieneplans: Rechtssicher & praxisnah

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 8001 7 Min Lerndauer

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und ambulanten Diensten kann eine einzige Hygienelücke lebensbedrohlich werden. Multiresistente Erreger, Noroviren oder SARS-CoV-2 verbreiten sich blitzschnell, wenn Schutzmaßnahmen nicht klar geregelt sind. Deshalb verpflichtet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Leitungspersonen dazu, einen auf die Einrichtung zugeschnittenen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Online-Schulung „Erstellung eines Hygieneplans“ führt Sie schrittweise durch die rechtlichen Anforderungen, liefert praxiserprobte Vorlagen und zeigt, wie Sie Gefährdungen vor Ort konkret identifizieren und Maßnahmen wirksam priorisieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Besucher bestmöglich geschützt sind – und Sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite stehen.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 23 Abs. 3 verlangt für Krankenhäuser und § 36 Abs. 3 für Pflegeeinrichtungen sowie Kindertagesstätten einen schriftlichen Hygieneplan. Dieser muss auf Basis eines durchgeführten Hygienischen Aufrisses erstellt und jährlich aktualisiert werden. Die Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 fordert, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umständäße feststellen und durchführen müssen. Ergänzend verweist DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention § 4 auf die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, zu der auch hygienische Risiken zählen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 konkretisiert diese Pflicht auf technische Arbeitsmittel, wobei z. B. Desinfektionsgeräte oder Ultraschallreiniger einzubeziehen sind.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen Sie laut ArbSchG § 12 Ihre Beschäftigten unterweisen, wie Infektionsrisiken zu vermeiden und wie der Hygieneplan umzusetzen ist. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren und bei Erkennen neuer Gefährdungen unverzüglich nachzuholen. Die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 muss die hygienischen Aspekte erfassen: Wer trägt welche Schutzausrüstung? Welche Reinigungs- und Desinfektionsintervalle gelten? Welche Flächen sind Kontakt- bzw. Tröpfchenflächen? Ergebnisse sind in einem schriftlichen Hygieneplan festzuhalten, der laut IfSG mindestens zehn Jahre aufzubewahren ist. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt ist der Plan vorzulegen; fehlt er, drohen Bußgelder bis 25.000 €.

📘 Inhalte der Unterweisung

In der modular aufgebauten Online-Unterweisung erlernen Sie die vollständige Erstellung eines Hygieneplans in fünf Schritten:

  • 1. Standortanalyse & Gefährdungsbeurteilung: Sie führen einen digitalen Rundgang durch Ihre Einrichtung und identifizieren nach DGUV Vorschrift 1 § 4 relevante Gefährdungen: hohe Patient*innenfrequenz, Multimorbidität, invasive Maßnahmen.
  • 2. Rechtliche Grundlagen verstehen: Wir erklären die Pflichten aus IfSG § 23 und § 36, den Hygienischen Aufriss nach RKI-Empfehlung sowie die Verknüpfung mit ArbSchG § 3 und der BetrSichV § 3.
  • 3. Struktur & Inhalte eines Hygieneplans: Sie lernen die 12 zentralen Kapitel: Zielsetzung, Verantwortlichkeiten, Risikobereiche, Hygienemanagement, Schutzausrüstung, Reinigung & Desinfektion, Umgang mit infektiösen Materialien, Mitarbeiter*innen-Gesundheit, Beschwerdemanagement, Schulung, Qualitätskontrolle, Notfallmanagement.
  • 4. Praxisnahe Vorlagen nutzen: Sie erhalten editierbare Word- und Excel-Vorlagen, Checklisten zu Händehygiene, Flächendesinfektion und Instrumentenaufbereitung sowie ein Beispiel für einen vollständigen Hygieneplan einer 60-Betten-Reha-Klinik.
  • 5. Umsetzung & Dokumentation: Wir zeigen, wie Sie die Maßnahmen im Team kommunizieren, Schulungsnachweise führen und die jährliche Überprüfung strukturieren – inklusive digitaler Lernkontrollen und Zertifikat nach DGUV Vorschrift 1 § 4.

Ein integrierter Praxis-Workshop lässt Sie einen eigenen Kurz-Hygieneplan für einen definierten Bereich (z. B. Station 2A) erstellen und anschließend von einem erfahrenen Hygienefachberater*innen kommentieren lassen.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Häufige hygienische Gefährdungen im Gesundheitswesen sind:

  • Tröpfchen- und Schmierinfektionen: Durch unzureichende Händehygiene oder fehlende Flächendesinfektion (z. B. Türgriffe, Handys)
  • Blood-borne Pathogens: Ansteckung mit HBV, HCV oder HIV bei Injektionen oder Operationen
  • Multiresistente Keime (MRGN, MRSA): Übertragung durch Kontakt mit Kolonisierten oder kontaminierten Gegenständen
  • Noroviren: Schnelle Ausbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen durch Aerosole beim Erbrechen

TOP-Prinzip der Gefährdungsbeurteilung:

  • Technisch: Installation von Händedesinfektionsspender an jedem Patientenbett, Ultraschallreiniger mit Validierung
  • Organisatorisch: Festlegung von Reinigungsintervallen (2x täglich hohe, 1x täglich niedrige Kontamination), Einweisung aller Mitarbeitenden
  • Personell: Schulung zur korrekten Handedesinfektion (5-Moment-Modell), Angebot kostenloser Impfungen (Hepatitis B, Influenza)

Alle Maßnahmen sind im Hygieneplan zu priorisieren und mit Verantwortlichen zu benennen.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Primäre Zielgruppen sind Leitungspersonen, Hygienefachkräfte, Pflegedienstleitungen und Sicherheitsbeauftragte in:

  • Krankenhäusern (Akut- und Rehakliniken)
  • Pflege- und Altenheimen
  • Ambulanten Pflegediensten
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Frühförderstätten und Kindertagesstätten mit medizinischem Schwerpunkt

Branchenspezifische Besonderheiten wie stationäre Isolationsmaßnahmen oder invasive Eingriffe in Praxen werden in getrennten Modulen behandelt.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Erstunterweisung „Erstellung eines Hygieneplans“ ist unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit oder bei Neu-Einführung eines Planes durchzuführen. Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 ist mindestens jährlich eine Aktualisierung notwendig – bei Ausbruchserkrankungen oder technischen Neuerungen sofort. Die Teilnahme wird durch ein digitales Zertifikat bestätigt, das fünf Jahre lang gültig ist. Der Hygieneplan selbst ist laut IfSG zehn Jahre aufzubewahren, Unterweisungsnachweise drei Jahre (ArbSchG § 6 i. V. m. DGUV Vorschrift 1 § 4).

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ✅ Hygienischer Aufriss aktuell erstellt?
  • ✅ Alle Risikobereiche identifiziert und priorisiert?
  • ✅ Schutzausrüstung (Handschuhe, Masken, Kittel) vorhanden und geprüft?
  • ✅ Reinigungs- und Desinfektionspläne standortgenau?
  • ✅ Schulungsnachweise für alle Mitarbeitenden vorhanden?
  • ✅ Notfallmanagement bei Ausbrüchen (z. B. Norovirus) definiert?
  • ✅ Jährliche Überprüfung terminiert und dokumentiert?
  • ✅ Bußgeld-Checkliste mit Straftatbeständen abgelegt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlender Hygienischer Aufriss

Viele Einrichtungen überspringen die systematische Bestandsaufnahme und kopieren Standard-Pläne – das Gesundheitsamt erkennt dies sofort.

2. Veraltete Kontakt- und Flächenlisten

Türgriffe, Handys und Stethoskope werden oft vergessen; MRSA-Ausbrüche sind häufig die Folge.

3. Fehlende Schulungsnachweise

Laut ArbSchG § 12 müssen alle Mitarbeitenden nachweislich unterwiesen sein – auch Reinigungskräfte und Praktikant*innen.

4. Nicht angepasste Intervalle

Eine Reinigung „einmal täglich“ reicht bei stark frequentierten Flächen nicht aus.

5. Unklare Verantwortlichkeiten

Wer prüft die Desinfektionsmittelkonzentration? Wer informiert das Gesundheitsamt? Ohne klare Rollen droht Chaos.

ℹ️ Sonderfälle

Schwangere und Stillende: Beim Umgang mit Chemodesinfektionsmitteln ist auf Schwangerschafts-Hinweise gemäß GHS-Kennzeichnung zu achten; ggf. alternativen Arbeitsplatz schaffen.
Allergiker*innen: Latex-freie Untersuchungshandschuhe bereitstellen und in den Hygieneplan aufnehmen.
Auszubildende: Erhalten eine gesonderte Einführung, da sie häufig in mehrere Stationen rotieren.

💬 Häufige Fragen

Wie lange dauert die Unterweisung?

90 Minuten reine Lernzeit plus individuelle Praxisübung. Das Zertifikat erhalten Sie sofort nach erfolgreichem Abschluss.

Brauche ich Vorkenntnisse?

Nein. Die Schulung baut auf Grundkenntnisse im Gesundheitswesen auf, erklärt aber alle rechtlichen Details verständlich.

Kann ich den Hygieneplan sofort einsetzen?

Ja, Sie erhalten vollständige Vorlagen, die Sie nur noch anpassen müssen. Eine Checkliste erleichtert die Umsetzung.

Wie aktuell ist das Wissen?

Alle Inhalte basieren auf dem aktuellen Stand des IfSG, der RKI-Empfehlungen und der DGUV-Regelwerke 2024.

Ist die Schulung anerkannt?

Das Digital-Zertifikat entspricht den Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 § 4 und wird von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden anerkannt.

Was kostet die Weiterbildung?

Die Online-Unterweisung können Sie kostenlos testen; nach Abschluss erhalten Sie Ihr Zertifikat ohne Zusatzkosten.

Kann ich Kolleg*innen einschulen?

Ja, mit dem integrierten „Multiplikator-Material“ können Sie das Wissen im Team weitergeben.

Wie speichere ich die Dokumente sicher?

Alle Dateien liegen verschlüsselt in Ihrer Lernplattform und können jederzeit heruntergeladen werden.

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