⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 verpflichtet den Arbeitgeber, Mitarbeitende über Sicherheit und Gesundheitsschutz, einschließlich der Gefährdungen durch Heben und Tragen, zu unterweisen. Konkretisiert wird dies durch:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – verlangt eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- DGUV Vorschrift 2 „Unterweisung“ – fordert regelmäßige, wiederkehrende und dokumentierte Schulungen zum Thema Heben und Tragen.
- DGUV Regel 100-001 „Manual Handling Loads“ – liefert technische Hinweise zur Vermeidung von Rückenschäden, u. a. Einsatz von Hilfsmitteln und Schulungstechniken.
- BetrSichV §3 und §14 – regeln den Einsatz und die Prüfung von Hebehilfen und Patientenlifter, wenn mechanische Unterstützung erforderlich ist.