Häufige Fragen (FAQ)
Frage: Muss jeder Installateur die jährliche Unterweisung „Hygienisches Arbeiten“ wiederholen, auch wenn er nur gelegentlich an Trinkwasserleitungen arbeitet?
Antwort: Ja, § 12 ArbSchG verlangt eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung. Sobald ein Mitarbeiter Trinkwasserleitungen berührt, zählt er als „Gefährdet“ und benötigt die jährliche Schulung mit Nachweis.
Frage: Kann die Unterweisung online durchgeführt werden oder ist Präsenz erforderlich?
Antwort: Die DGUV erlaubt Online-Schulungen, wenn sie interaktive Elemente (z. B. Videos, Live-Chat mit Dozent) enthält und eine abschließende Prüfung erfolgt. Die Teilnahmebestätigung ist rechtlich gleichwertig mit Präsenz.
Frage: Was ist bei Legionellen-Fällen innerhalb eines Wohnblocks zu tun?
Antwort: Sofortige Unterweisung des gesamten Technikpersonals, Neubeurteilung des Hygieneplans, thermische oder chemische Gesamt-Desinfektion und stichprobenartige Wiederholung nach 4 Wochen.
Frage: Wie lange muss ich die Unterweisungsnachweise aufbewahren?
Antwort: Laut DGUV Vorschrift 2 sind fünf Jahre Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben; digitaler Speicherung genügt, wenn sie rückverfolgbar ist.
Frage: Dürfen Auszubildende ohne Meister an Trinkwasserleitungen arbeiten?
Antwort: Ja, jedoch nur unter Anleitung und Verantwortung eines geprüften Ausbilders. Die Unterweisung muss den Ausbildungsstand berücksichtigen und dokumentiert werden.
Frage: Ist eine Corona-Schulung Bestandteil der Unterweisung?
Antwort: Nein, Hygienearbeit an Leitungen ist eigenständig. Corona-Schutzmaßnahmen sind ggf. zusätzlich gemäß SARS-CoV-2-ArbSchV und Betriebshygieneplan umzusetzen.
Frage: Wer haftet bei Kontamination nach Fremdfirmen-Einsatz?
Antwort: Der Betreiber der Anlage haftet gegenüber Verbrauchern. Er muss daher sicherstellen, dass Fremdfirmen dieselbe Unterweisung erhalten haben und Nachweise vorliegen.
Frage: Welche Qualifikation braucht der Schulungsleiter?
Antwort: Mindestens „Sachkundiger für Trinkwasser-Installationen“ oder „Geprüfter Sachverständiger für Legionellenprävention“. Online-Schulungen müssen durch entsprechend zertifizierte Dozenten erfolgen.