⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzverordnung „Erforderliche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz“ (Gefährdungsbeurteilungsverordnung – GefStoffV) § 6 GefStoffV: Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Behältern müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt und dokumentiert werden. Die Unterweisung ist Teil der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der DGUV“ § 4 DGUV Vorschrift 1: Der Unternehmer hat eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Schulung ist dabei in den Schutzkonzept zu integrieren.
DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in engen Räumen“ Die Regel konkretisiert die Anforderungen an Risikoermittlung, Zutrittsmanagement, Schutzmaßnahmen und – zentral – die Unterweisung der betroffenen Beschäftigten. Sie bezieht sich explizit auf Behälter, Silos, Abwasserkanäle und Trinkwasserspeicher, also typische Anlagen in der Wasserwirtschaft.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 BetrSichV: Verantwortliche Personen müssen geeignet sein. Die Eignung umfasst auch Unterweisungen zu den besonderen Gefährdungen, die von Anlagen wie Silos oder Behältern ausgehen.