Unterweisung „Biologische Arbeitsstoffe in abwassertechnischen Anlagen (TRBA 220)“ – Rechtssicherheit für Ihre Kläranlage

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UWC-Nr. 4101 20 Min Lerndauer

Biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren, Parasiten und Pilze sind im Abwasseralltag allgegenwärtig. Jede Berührung mit Roh- oder Fäkalabwasser, jedes Öffnen eines Schiebers, jede Wartung an einer Pumpe kann Infektionsrisiken bergen. Die TRBA 220 konkretisiert deshalb in § 3 die Pflichten des Arbeitgebers: „Der Arbeitgeber hat Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.“ Diese Unterweisung macht Ihre Mitarbeitenden fit für den Umgang mit Krankheitserregern wie Leptospira (Weil-Fieber), Noroviren oder Hepatitis-E-Viren. Sie senkt Krankenstände, reduziert Haftungsrisiken und dokumentiert Ihre Sorgfalt gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften – ein echter Mehrwert für jeden Abwasserbetrieb.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis bilden das ArbSchG und die Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkret sind zu beachten:

  • ArbSchG § 3 – allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
  • ArbSchG § 12 – Gefährdungsbeurteilung, auch für biologische Arbeitsstoffe
  • ArbSchG § 14 – Unterweisungspflicht vor Arbeitsaufnahme und bei Änderung
  • BioStoffV § 6 – Pflicht zur Einstufung der Tätigkeiten in Risikogruppen 2–4
  • TRBA 220 – Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe: konkrete Maßnahmen in abwassertechnischen Anlagen
  • DGUV Regel 113-005 – „Abwasser- und Abfallwirtschaft“: Hygienekonzepte, PSA
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Vorschrift 2 – arbeitsmedizinische Vorsorge

Alle genannten Vorschriften sind verbindlich; Verstöße können Bußgelder (§ 25 ArbSchG, § 31 BioStoffV) und Haftungsansprüche nach sich ziehen.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss laut ArbSchG § 14 alle Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen unterweisen. Weitere zwingende Pflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 12 und BioStoffV § 6 dokumentieren, insbesondere Einstufung der Tätigkeiten in Risikogruppen 2–4
  • Schutzmaßnahmen festlegen (baulich, organisatorisch, persönlich) und wirksam umsetzen
  • Unterweisungsnachweise führen, inkl. Datum, Inhalt, Dauer und Unterschrift der Mitarbeitenden
  • arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Vorschrift 2 veranlassen, wenn Risikogruppe 3 oder 4 vorliegt
  • Verfahrensanweisungen (TRBA 220) bereitstellen und jederzeit zugänglich machen

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Rechtsrahmen & Grundbegriffe

Erläuterung von BiostoffV und TRBA 220, Einteilung der Risikogruppen 1–4, Abgrenzung „Abwassertechnische Anlagen“ (Kläranlagen, Pumpwerke, Schlammentwässerungsanlagen).

2. Mikrobiologische Gefährdungen im Detail

  • Bakterien: Salmonella, Shigella, E. coli, Leptospira interrogans (Weil-Fieber)
  • Viren: Noroviren, Hepatitis-A- und E-Viren, Adenoviren
  • Parasiten: Cryptosporidium, Giardia lamblia
  • Pilze: Aspergillus-Arten (Aerosolbildung bei Schlammtrocknung)

Übertragungswege: perkutan, perkutan-mukös, inhalativ, perkutan-invasiv (Leptospiren über Hautverletzungen).

3. Gefährdungsbeurteilung & Einstufung

Praxisbeispiel: Einstufung der Tätigkeit „Reinigung des Sandfangs“ in Risikogruppe 3, da Kontakt mit Rohschlamm und Aerosolen. Checkliste zur Ermittlung von Expositionsszenarien.

4. Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

  • Technisch: Absaugung an Schlammentnahmestellen, geschlossene Faulbehälter, Belüftungssteuerung zur Aerosolreduktion
  • Organisatorisch: Zonierung (Schwarz-Weiß-Konzept), Reinigungspläne, betriebsanweisungsähnliche Verfahrensanweisungen nach TRBA 220 § 14
  • Persönlich: PSA-Konzept (Chemikalienschutzhandschuhe Kat. III, Atemschutz FFP2/3 bei Risikogruppe 3, ggf. Vollmaske), Hygieneregeln (Desinfektion, Duschen)

5. Hygienemanagement & Notfallmanagement

Einführung in die DGUV Regel 113-005: Hygienekontrollen, Oberflächenproben, Trinkwasserinstallationen. Verhalten bei Verdacht auf Infektion (Meldung an Arbeitsmedizin, Absonderung bis zur Abklärung).

6. Praxis-Workshops

  • Exkursion auf das Gelände: Erkennen von Expositionszonen
  • PSA-Richtig-anziehen-Training (Video + Live-Übung)
  • Ernstfall-Simulation: Leckage an einer Druckrohrleitung – welche Sofortmaßnahmen gelten?

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungen in abwassertechnischen Anlagen:

  • Aerosolbildung beim Öffnen von Kanälen oder Pumpensumpf: Reduktion durch Absauganlagen, Nassreinigung
  • Stich-/Schnittverletzungen durch verrostete Gitterroste: Hautschutzpläne, cut-resistente Handschuhe
  • Spritzwasser beim Rohrbruch: Schutzbrillen, Schutzanzug
  • Fäkal-Staub bei Schlammtrocknung: FFP3 oder Halbmaske mit Partikelfilter P3

Das TOP-Prinzip wird anhand einer Expositionsmatrix praxisnah vermittelt: In welcher Zone darf welche PSA getragen werden? Wie erfolgt der Schwarz-Weiß-Wechsel?

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung richtet sich an:

  • Kläranlagen – kommunal und industriell
  • Abwasserpumpwerke
  • Schlammbehandlungsanlagen (zentrifugale Entwässerung, Trocknungsanlagen)
  • Industriebranchen: Papier- & Zellstoffindustrie, Lebensmittelindustrie mit eigener Kläranlage

Besonderheiten: Landwirtschaftliche Biogasanlagen, die Gülle oder Klärschlamm aufbereiten, gelten ebenfalls als abwassertechnische Anlagen gemäß TRBA 220.

📅 Intervalle & Dokumentation

Regelintervall: jährliche Unterweisung nach TRBA 220 § 14 Abs. 2, bei Verfahrensänderungen oder Unfällen vorzeitig wiederholen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden: Datum, Themenblöcke, Dauer, Referent, Teilnehmerliste mit Unterschrift. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre nach letzter Unterweisung (DGUV Vorschrift 1 § 26).

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ✓ Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 12 und BioStoffV § 6 vorliegend?
  • ✓ Risikogruppe korrekt (2-4) eingestuft und dokumentiert?
  • ✓ PSA-Verfügbarkeit und Wartungsnachweise geprüft?
  • ✓ Hygieneplan laut DGUV-Regel 113-005 aktuell?
  • ✓ arbeitsmedizinische Vorsorge für RG 3/4 Personal vereinbart?
  • ✓ Unterweisungsnachweise vollständig & 5 Jahre aufbewahrt?
  • ✓ Notfallnummern (Arbeitsmedizin, Gesundheitsamt) aushängend?
  • ✓ Reinigungs- & Desinfektionspläne erstellt und gelebt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Unterweisung „mal eben“ am Montagmorgen

Kurze Durchsagen gelten nicht als nachweisliche Unterweisung. Es fehlt die Dokumentation und der systematische Aufbau.

2. PSA wird „nach Gefühl“ getragen

Ohne Risikobeurteilung fehlt die Grundlage für die richtige Auswahl – z.B. FFP2 statt FFP3 bei Risikogruppe 3.

3. Keine arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei RG 3/4 ist sie zwingend, sonst drohen Bußgelder und erhöhtes Infektionsrisiko.

4. Dokumente nur digital

Die Aufsichtsbehörde verlangt i.d.R. handschriftliche Unterschriften auf Papier oder qualifizierte elektronische Signaturen.

5. „Unser Betrieb ist klein – da brauchen wir keine Gefährdungsbeurteilung“

Größe spielt keine Rolle. Bereits ein einziger Mitarbeiter im Rohschlammbereich löst die Pflicht aus BioStoffV § 6 aus.

ℹ️ Sonderfälle

Schwangere, Jugendliche und immunsupprimierte Personen

Gemäß Mutterschutzgesetz § 10 dürfen Schwangere nicht in Bereichen mit Risikogruppe 3 oder 4 eingesetzt werden. Jugendliche (unter 18) sind gemäß JArbSchG § 22 von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen generell ausgenommen. Immunsupprimierte Personen benötigen eine individuelle arbeitsmedizinische Einschätzung (DGUV Vorschrift 2).

💬 Häufige Fragen

FAQ

Welche Kosten entstehen bei Nicht-Unterweisung?
Bußgeld bis 30.000 € nach § 25 ArbSchG oder § 31 BioStoffV. Zusätzlich drohen Haftungsansprüche bei Erkrankungen.
Können wir die Unterweisung intern durchführen?
Ja, wenn eine geeignete, auf TRBA 220 geschulte Person vorhanden ist. Die Dokumentationsanforderungen sind dieselben.
Muss ich alle Mitarbeiter unterweisen, auch die im Labor?
Nein, nur die mit Exposition in der Anlage. Laborpersonal fällt unter TRBA 250.
Wie lange dauert die Online-Schulung?
60–90 Minuten, inklusive abschließendem Wissenstest. Zertifikat sofort downloadbar.
Können wir die Schulung auf Englisch anbieten?
Ja, die Inhalte sind auch in Englisch verfügbar – wichtig für ausländische Fachkräfte.
Was ist bei Betriebsferien zu tun?
Die jährliche Unterweisung muss innerhalb von 12 Monaten liegen, unabhängig von Ferien. Bei längeren Ausfallzeiten (z. B. Elternzeit) ist nachzuholen.
Wie erkenne ich Risikogruppe 3 im Betrieb?
Kontakt mit Roh- oder Fäkalabwasser, Aerosole mit potentiell hoher Erregerkonzentration – Checkliste in TRBA 220 Anlage 2 nutzen.

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