⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für das sichere Arbeiten in Nässe- und Feuchtbereichen ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3, 4, 5 und 6: Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14: Betreiber müssen Maßnahmen gegen Haut- und Schleimhautschäden durch Gefahrstoffe – auch Mikroorganismen wie Legionellen – festlegen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 4: Forderung nach Gefährdungsbeurteilung und sicherheitsgerechter Arbeitsorganisation in wassergefährdeten Bereichen.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Verpflichtung zu arbeitsmedizinischer Vorsorge und Unterweisung bei Hautgefährdung.
- DGUV Regel 112-190: „Hautschutzregel“ – konkrete Empfehlungen zur Haut- und Handpflege, Schadstoffkontrolle sowie Legionellen-Prävention.
- DGUV Informations 207-026: „Arbeit mit wassergefährdenden Stoffen“ – Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzauswahl.