Unterweisung Feuerwehr – Dienstvorschrift 1 (Stand: März 2007): Inhalte, Pflichten & Checkliste

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UWC-Nr. 4080 65 Min Lerndauer

Die Dienstvorschrift 1 (DV 1) der Feuerwehr gilt seit März 2007 als verbindliche Grundlage für das Handeln aller Feuerwehrangehörigen – vom Berufsfeuerwehrmann über den hauptamtlichen Werkfeuerwehrmann bis zum ehrenamtlichen Helfer vor Ort. Sie regelt nicht nur Einsatztaktik und Abläufe, sondern definiert auch verpflichtende Sicherheitsstandards, um Leben, Gesundheit und Sachwerte zu schützen. Für Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte ist die regelmäßige Unterweisung nach DV 1 deshalb eine zwingende arbeitsrechtliche Pflicht: Sie reduziert Haftungsrisiken, sichert den Einsatzerfolg und dokumentiert den Stand der Sicherheitsorganisation. Unternehmen mit betrieblicher Feuerwehr oder Werkfeuerwehren müssen zudem sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ kennen und umsetzen. Diese Seite liefert Ihnen alle notwendigen Informationen, um DV 1 konform, praxisnah und rechtssicher zu unterweisen – inklusive Checklisten, typischer Fehler und konkreter Handlungshilfen.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Verpflichtung zur DV 1-Unterweisung ergibt sich aus mehreren Regelwerken, die sich gegenseitig ergänzen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Information und Unterweisung: Der Arbeitgeber hat Beschäftigte rechtzeitig und ausreichend über alle Gefährdungen zu informieren und sie regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen alle Tätigkeiten der Feuerwehr (Einsatz, Ausbildung, Wartung) systematisch auf Gefährdungen prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 Information und Unterweisung: Beschäftigte sind über Unfall- und Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
  • DGUV Vorschrift 2 „Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien“ § 2 Anwendung der UVV: Die UVV „Feuerwehren“ (BGI 630-1) ist anzuwenden; sie verweist auf DV 1 als taktische Grundlage.
  • BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung: Für technische Arbeitsmittel (Atemschutz, hydraulisches Rettungsgerät, Digitalfunk) ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die Ergebnisse fließen in die DV 1-Unterweisung ein.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass die DV 1-Unterweisung fachgerecht durchgeführt und lückenlos dokumentiert wird. Konkret muss er:

  • eine Gefährdungsbeurteilung für alle Einsatz- und Ausbildungssituationen vornehmen (ArbSchG § 5), z. B. Brandeinsatz, technische Hilfeleistung oder ABC-Einsatz;
  • geeignete qualifizierte Personen (z. B. Feuerwehrtechnischer Sachbearbeiter, Ausbilder „Führung und Leitung“) bestellen, die die DV 1-Inhalte unterrichten und praktisch anleiten;
  • die Unterweisung vor Dienstantritt und danach einmal jährlich wiederholen (DGUV Vorschrift 1 § 4);
  • eine schriftliche Dokumentation führen (Unterweisungsnachweis mit Inhalten, Datum, Teilnehmer, Ausbilder, Unterschrift) und 10 Jahre aufbewahren (DGUV Vorschrift 2 § 7);
  • bei ehrenamtlichen Feuerwehrkräften sicherstellen, dass die Gemeinde oder der Zweckverband die Pflichten wahrnimmt (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).

📘 Inhalte der Unterweisung

Die DV 1-Unterweisung basiert auf der aktuellen Fassung vom März 2007. Sie gliedert sich in fünf zentrale Module, die praxisnah vermittelt werden:

1. Allgemeiner Teil – Grundlagen und Begriffe

Ziel: Gemeinsames Verständnis sichern. Inhalte: – Definitionen: Brand, Brandfall, Gefahrenstufen, Einsatzgruppe, Trupp, Gruppe – Aufgaben der Feuerwehr nach § 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BKatSchG) – Organisationseinheiten: Gruppe (1/1), Staffel (2/2), Zug (3/3), Verband – Führung und Leitung: Einsatzleiter, Gruppenführer, Melder, Wassertrupp, Löschtrupp – Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen (THW, DRK, Polizei)

2. Taktische Grundlagen – Einsatzplanung und Ablauf

Ziel: Strukturiertes und sicheres Vorgehen. Inhalte:Six-Step-Modell: Gefahren- und Lageerkennung → Maßnahmenplanung → Truppaufteilung → Rückzugswege → Umsetzung → Nachbesprechung – Einsatzziel festlegen: Menschenrettung vor Sachschutz, Brandbekämpfung unter Atemschutz nur mit Rückzugsmöglichkeit – Truppsicherung: Mindestbesetzung (Truppführer + 1 Helfer), Leinenführung, Notrufknopf – Wasser- und Schaumeinsatz: Löschwasserbedarf ermitteln (Formel Q = A × B × C), Schaumeinsatz bei Flüssigkeiten – Digitalfunk: Sprechfunkverfahren nach DV 1: Kurzbericht „MUSTERMANN, Gruppe 1, Lage: Kellerbrand, Maßnahme: Innenangriff, Rückmeldung in 5 Minuten“

3. Sicherheitsregeln – Persönlicher Schutz

Ziel: Gesundheit und Leben schützen. Inhalte:PSA-Check: Vollschutzanzug (EN 469), Stiefel (EN 15090), Helm (EN 443), Handschuhe (EN 659), Atemschutzgerät (EN 137) – Tragzeitbegrenzung: 2 × 30 min Atemschutzleistung, anschließend Erholungsphase (DGUV Regel 112-194) – Wärmebelastung erkennen: Anzeichen Hitzschlag, Dehydrierung, Kälteschock – Explosions- und Einsturzrisiken: Kennzeichnung durch Gefahrenkennzeichen „G“, Erkundung mit Wärmebildkamera – Gefahrstoffe: Chemikalienkennzeichnung nach GHS, Schutzmaßnahmen ABC-Einsatz

4. Spezielle Einsatzlagen – Praxisbeispiele

Ziel: Anwendung der DV 1 in realen Szenarien. Beispiele:Wohnungsbrand: Erkundung „von außen nach innen“, Wassertrupp sichert Treppenhaus, Löschtrupp Innenangriff mit C-Rohr – Verkehrsunfall: Absicherung durch Leitkegel, hydraulisches Rettungsgerät nach Herstelleranweisung (BetrSichV § 10 Betriebsanweisung) – Flächenbrand im Wald: Löschgürtel, Flankenlöschung, Koordination mit Forstbehörde – ABC-Gefahrstoffe: Umschlag mit Vollschutz, Dekontamination, ABC-Zug alarmieren

5. Nachbesprechung und Dokumentation – Lernen aus dem Einsatz

Ziel: Erfahrungen sichern und Maßnahmen optimieren. Inhalte:Hot-Debrief: Sofort nach Einsatzende: Was lief gut, was muss verbessert werden? – Kälte- und Wärmebehandlung: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Sanitätstrupp – Gerätepflege: Atemschutzgeräte in Werkstatt prüfen (DGUV Vorschrift 3), Erhaltungsprüfung alle 12 Monate – Unterweisungsnachweis: Teilnehmerliste, Themen, Unterschrift Ausbilder und Teilnehmer, Eintrag ins Feuerwehrausbildungsbuch

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Einsätze nach DV 1 bergen vielfältige Gefährdungen. Nach dem TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen) werden diese systematisch adressiert:

  • Technische Maßnahmen: – Einsatz von Wärmebildkameras zur Erkundung (Rauch- und Hitzereduktion) – Rauchgasabsaugung (RGA) bei Innenangriffen – Atemschutzüberwachung über Druckluftmelder und Rückmelder – Hydraulikschere und Spreizer mit CE-Kennzeichnung und Prüfbuch (BetrSichV § 14)
  • Organisatorische Maßnahmen: – Mindestbesetzung: 2 Trupps à 2 Personen für Innenangriff (Sicherheitstrupp + Löschtrupp) – Kommandoworte: „Wasser marsch“, „Zurück“, „Atemschutz Ende“ – Rückzugswege durch Kordel und Leuchtstäbe markieren – Einsatzleiter mit Funkgerät und Lageplan
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: – Tragen der vorgeschriebenen PSA, regelmäßige Passkontrolle – Trinkpause alle 30 min bei Temperaturen > 25 °C – Hitzschlag-Training: Erkennen von Symptomen wie Schwindel, Übelkeit, Krämpfe – Notfallplan: Notarztwagen und Rettungsdienst parallel zur Feuerwehr alarmieren

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die DV 1-Unterweisung ist für alle Personen verpflichtend, die in offizieller Funktion Feuerwehraufgaben wahrnehmen:

  • Berufsfeuerwehren (Städte und Landkreise)
  • Werkfeuerwehren in Chemie-, Automobil-, Raffinerie- und Stahlwerken
  • Flughafenfeuerwehren (nach ICAO und DV 1 adaptiert)
  • Freiwillige Feuerwehren der Gemeinden und Städte
  • Betriebsfeuerwehren in Krankenhäusern und Einkaufszentren
  • Militärische Feuerwehren (Bundeswehr und NATO-Partner)

In kleineren Betrieben mit Werkfeuerwehr kann der Sicherheitsbeauftragte die Schulung koordinieren; bei ehrenamtlichen Helfern in Kommunen übernimmt die Gemeinde die Organisation.

📅 Intervalle & Dokumentation

Regelmäßigkeit: Die DGUV Vorschrift 1 § 4 verlangt eine jährliche Wiederholung der Unterweisung. Bei Personalaustausch oder nach gravierenden Unfällen (§ 4 ArbSchG) ist eine SOFORT-Nachunterweisung obligatorisch.

Dokumentationspflicht: Der Unterweisungsnachweis muss mindestens enthalten: – Datum und Dauer – Themen nach DV 1 (modular) – Teilnehmerliste (Name, Dienstgrad, Unterschrift) – Ausbilder (Qualifikation, Unterschrift) – Praxisnachweis (z. B. Übung „Wohnungsbrand“ mit Zeitstempel)

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab letzter Unterweisung (DGUV Vorschrift 2 § 7), elektronische Archiv zulässig, Zugriff im Einsatzfall sicherstellen.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ☐ Gefährdungsbeurteilung aktuell (max. 12 Monate alt)
  • ☐ Alle Feuerwehrkräfte im Unternehmen erfasst
  • ☐ Qualifizierter Ausbilder (Feuerwehrtechnischer Sachbearbeiter) benannt
  • ☐ DV 1-Unterweisung durchgeführt (mind. 4 Themenblöcke)
  • ☐ Praxisübung „Innenangriff“ dokumentiert (Foto, Bericht)
  • ☐ PSA-Checkliste von jedem Teilnehmer unterschrieben
  • ☐ Unterweisungsnachweis archiviert (mind. 10 Jahre)
  • ☐ Jährliches Update geplant (Kalender-Erinnerung)

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende Gefährdungsbeurteilung für Ehrenamtliche

Viele Gemeinden vergessen, dass auch ehrenamtliche Kräfte einer Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 unterliegen. Ergebnis: fehlende Haftungsabsicherung und Bußgeld.

2. Mangelhafte Praxisübungen

Reine Theorie reicht nicht. Wer keine Übung „Wohnungsbrand mit Innenangriff“ durchführt, verstößt gegen DGUV Vorschrift 1 § 4 und gefährt Einsatzkräfte.

3. Falscher Ausbilder

Ein Hiwi oder Werkstudent darf keine DV 1-Unterweisung abhalten. Nur zertifizierte Ausbilder (z. B. Ausbilder „Führung und Leitung“) sind zulässig.

4. Verlorene Dokumente

Papierkrieg verloren? Ohne Nachweis gelten die Mitarbeitenden als „nicht unterwiesen“ – im Schadensfall droht Regress.

ℹ️ Sonderfälle

Neueinsteiger und Minis

Jugendfeuerwehrlinge (ab 16 Jahre) dürfen nur unter Aufsicht arbeiten. Die DV 1-Unterweisung erfolgt verkürzt (Module 1 und 3), Praxis nur mit Erziehungsberechtigten-Einverständnis.

Senior*innen und Langzeitdienst

Bei aktiven Einsatzkräften > 55 Jahren ist eine zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach DGUV Vorschrift 2 § 3 empfohlen, um körperliche Belastbarkeit zu dokumentieren.

💬 Häufige Fragen

1. Muss eine Werkfeuerwehr die DV 1 genauso umsetzen wie eine Berufsfeuerwehr?

Ja. Die DV 1 ist verbindlich für alle Feuerwehren. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie sicherheitsrelevante Inhalte erweitern (z. B. zusätzliche Chemikalien-Gefährdungen im Werk).

2. Kann die Unterweisung online stattfinden?

Der Theorieteil (Module 1, 3 und 5) kann digital erfolgen. Der praktische Teil (Module 2 und 4) erfordert jedoch Präsenz, da Atemschutztraining und Gerätebedienung betroffen sind.

3. Welche Kosten entstehen pro Teilnehmer?

Ca. 120 € – 180 € netto pro Person/Jahr, abhängig von Praxisort (Übungsgelände) und Anzahl der Wiederholungsteilnehmer. Kostenersatz für Ehrenamtliche übernimmt in der Regel die Gemeinde.

4. Wie lange dauert die gesamte DV 1-Unterweisung?

Theorie: 2 Stunden, Praxis: 3 Stunden (Innenangriff, PSA-Check, Funkübung). In Summe 5 Stunden, auf zwei Halbtage aufgeteilt.

5. Was ist bei Fahrzeugneuanschaffungen zu beachten?

Neue Löschfahrzeuge mit Digitalfunk und Umschaltautomatik erfordern eine Aktualisierung des Unterweisungsplans (DGUV Vorschrift 1 § 4: „bei veränderter Gefährdung“).

6. Was passiert bei Verstoß gegen die Pflicht?

ArbSchG § 25: Bußgeld bis 30.000 € pro fehlender Person. Zusätzlich droht Schadenersatz bei Unfällen, wenn nachgewiesen wird, dass die fehlende Unterweisung ursächlich war.

7. Darf eine externe Firma die Unterweisung übernehmen?

Ja, sofern sie über die notwendige Qualifikation (z. B. Ausbilder Feuerwehr, DGUV Ausbilderschein) verfügt und die Inhalte exakt nach DV 1 vermittelt.

8. Muss ich auch Übungsabende dokumentieren?

Ja. Übungsabende gelten als „praktische Unterweisung“, wenn DV 1-Inhalte wiederholt werden. Ein kurzer Vermerk „DV 1 Praxis 03.05.2024 – Innenangriff mit Wärmebildkamera“ reicht aus.

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