⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für Anti-Korruption im Gesundheitswesen ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 – allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Mitarbeitende über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen und regelmäßig zu informieren.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §4 – Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen einschließlich organisatorischer Risiken.
- StGB §298 – Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: strafbar ist die Annahme oder Gewährung von Vorteilen für Pflege- und Heimleitungen, Verwaltungskräfte sowie externe Dienstleister.
- Sozialgesetzbuch V §298a – Verbot unzulässiger Vorteilsangebote gegenüber Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
- DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“) – fordert den Einsatz geeigneter Maßnahmen gegen Verhaltensrisiken, um psychische Belastungen und damit einhergehende Fehlverhalten zu reduzieren.
- DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention) – betont die Notwendigkeit, organisatorische Maßnahmen so zu gestalten, dass Fehlverhalten und Korruption präventiv vermieden werden.