DGUV 109-607 Unterweisung: Arbeiten mit Eintreibgeräten – Online & rechtskonform

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 7004 4 Min Lerndauer

Eintreibgeräte wie Bolzensetz-, Nagel- und Dübel-Eintreibgeräte sind in Produktionshallen, auf Baustellen und in Werkstätten allgegenwärtig. Sie beschleunigen Montageprozese und erhöhen die Wirtschaftlichkeit – bergen aber erhebliche Unfallrisiken. Nach DGUV 109-607 „Branche Metallbau“ müssen alle Beschäftigten, die mit diesen Werkzeugen umgehen, vorab unterwiesen und regelmäßig nachunterwiesen werden. Die Online-Unterweisung schafft hier eine zeitsparende und praxisnahe Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit am Arbeitsplatz spürbar zu erhöhen.

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Rechtssicher

ArbSchG-konform

⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 – Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, „dass den Beschäftigten Unfahren und Gesundheitsschäden vermieden werden.“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 – Beschäftigte dürfen „Arbeitsmittel nur dann benutzen, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 – Der Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilungen durchführen und geeignete Unterweisungen auf Basis der ermittelten Gefährdungen festlegen.
  • DGUV Regel 109-607 „Branche Metallbau“ – Konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Eintreib-, Setz- und Setzbolzen-Eintreibgeräten.

Diese Regelwerke bilden die Grundlage für unsere modulare Online-Schulung, die Sie direkt in Ihren Betrieballtag integrieren können.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber tragen Sie die konkrete Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Das bedeutet:
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5: Für jeden Einsatzort mit Eintreibgeräten muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen, in der Gerätetyp, Einsatzhäufigkeit, Umgebungsbedingungen und Schutzausrüstungen dokumentiert sind.
  • Unterweisungs- und Nachunterweisungspflicht: Erste Unterweisung vor Inbetriebnahme, anschließend mindestens einmal jährlich oder bei sicherheitsrelevanten Änderungen (Neugerät, neuer Arbeitsplatz, Unfall).
  • Dokumentation: Die erfolgte Unterweisung ist laut DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 4 zu dokumentieren und 3 Jahre aufzubewahren.
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Sie müssen geeignete PSA wie Gehörschutz, Schutzbrille und Arbeitshandschuhe bereitstellen und auf Wartung überprüfen.

Erfüllen Sie diese Pflichten effizient per digitaler E-Learning-Lösung – jederzeit nachvollziehbar und revisionssicher.

📘 Inhalte der Unterweisung

Unsere DGUV 109-607 Schulung ist in sechs praxisorientierte Module gegliedert, die flexibel am Arbeitsplatz oder mobil absolviert werden können.

Modul 1: Gerätearten und Funktionsweise

Wir erklären die technischen Unterschiede zwischen Bolzensetz-, Nagel- und Dübel-Eintreibgeräten, deren Einsatzgrenzen und Zubehör. Sie erfahren, wie Explosivtrieb-, Gas- oder Pressluftantrieb funktionieren und welche Kennzeichnungen „Branche Metallbau“ unbedingt vorhanden sein müssen.

Modul 2: Gefährdungsbeurteilung & richtiger Einsatzort

Anhand von Checklisten und 360°-Beispielbildern üben die Teilnehmenden, Gefährdungen wie Abprallschutz, Stolperfallen oder explosive Atmosphäre zu erkennen. Ein kurzer Fit-Check-Video zeigt, wie man PSA korrekt anlegt und überprüft.

Modul 4: Gerätewartung und Vorführ-Check

Teilnehmende lernen, vor jedem Einsatz Zündbereitschaft, Bolzenführung, Reinigung und Schmierung zu kontrollieren. Wir demonstrieren die korrekte Lagerung von Treibmitteln und Ersatzteilen und erklären das jährliche Prüfintervall nach DGUV V3.

Modul 5: Arbeitsorganisation und Verhalten

Praxisvideos vermitteln, wie man Hand- und Fingerpositionen wählt, um Quetsch- und Schlagverletzungen zu vermeiden. Wir simulieren Störfälle wie Hangfeuer und zeigen das korrekte Vorgehen bei Defekt oder Unfall.

Modul 6: Praxis-Test & Zertifikat

Ein abschließender interaktiver Praxistest mit 10 Fragen pro Modul sichert das Lernergebnis. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden automatisch ein individuelles Zertifikat, das als Nachweis für Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden dient.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungen beim Einsatz von Eintreibgeräten:

  • Schlag- und Quetschverletzungen durch Bolzenrückschlag oder unerwartetes Auslösen.
  • Abprallgeschosse bei unzureichender Abprallsicherung oder unsachgemäßem Zweitversuch.
  • Hörverlust infolge nicht ausreichendem Gehörschutz bei wiederholten Schusslärm > 130 dB.
  • Augenverletzungen durch Splitter oder Funken.
  • Explosions- und Brandrisiko bei unsachgemäßer Lagerung oder Zusammenführung mit Zündquellen.

TOP-Prinzip umsetzen:

  • Technisch: Geräte mit integriertem Abprallschutz und Feuerraumbremse verwenden.
  • Organisatorisch: Freiräume abstecken, nur eingewiesene Personen im Arbeitsbereich zulassen.
  • Personell: Jährliche Nachunterweisung, PSA bereitstellen, Befähigungsnachweis dokumentieren.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Besonders betroffen sind Metall- und Stahlbau, Holz- und Möbelindustrie, Trockenbau, Fertighausanbieter, Fahrzeug- und Karosseriebau, Schiffsbau sowie alle produzierenden Gewerbe, die Montage- und Befestigungsarbeiten durchführen. Unsere Unterweisung ist branchenneutral aufgebaut und lässt sich an spezifische Gerätetypen und Einsatzorte anpassen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Erstunterweisung erfolgt vor erstmaliger Inbetriebnahme eines Eintreibgeräts. Die Nachunterweisung ist nach DGUV 109-607 mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei Gerätewechsel, Unfällen, neuen PSA-Standards oder wesentlichen betrieblichen Änderungen ist eine sofortige Nachschulung erforderlich. Dokumentiert wird die Schulung digital oder schriftlich und ist 3 Jahre ab Datum der Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 aufzubewahren.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Eintreibgerät ordnungsgemäß zugelassen (CE-Kennzeichnung, DGUV-Test)
  • Gefährdungsbeurteilung vorliegend und aktuell
  • PSA (Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe, ggf. Schutzhelm) verfügbar
  • Unterweisungsnachweis unterzeichnet und digital gespeichert
  • Jährliche Geräteprüfung (DGUV V3) dokumentiert
  • Freiraum abgesteckt und Hinweisschilder angebracht
  • Treibladungen und Bolzen getrennt und sicher gelagert
  • Erste-Hilfe-Material am Arbeitsplatz erreichbar

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende Dokumentation

Ein häufiger Stolperstein: Kein Nachweis über durchgeführte Unterweisungen. Das führt bei Prüfungen zu Beanstandungen und kann die Versicherungsleistung gefährden.

2. Unvollständige PSA

Beschäftigte tragen nur Schutzbrille, vergessen aber den Gehörschutz. Dauerhafte Schädigung ist vorprogrammiert.

3. Veraltete Gefährdungsbeurteilung

Das letzte Dokument stammt noch aus der alten Halle – neuer Standort oder Gerätetyp fehlen.

4. „Schnell mal eben“ Mentalität

Kurze Montage ohne Absteckung und ohne Prüfung – ein einziger Abprall kann schwerwiegende Verletzungen auslösen.

5. Mangelnde Nachunterweisung

Die Erstunterweisung liegt drei Jahre zurück, obwohl jährlich erforderlich.

ℹ️ Sonderfälle

Besondere Personengruppen

Jugendliche und Auszubildende benötigen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine verstärkte Unterweisung, die zusätzliche Inhalte zu körperlichen Einschränkungen und erhöhten Vorsichtsmaßnahmen enthält. Leiharbeitnehmer dürfen erst nach erfolgreicher DGUV 109-607 Schulung und Befähigungsnachweise eingesetzt werden. Bei Telearbeit/Heimarbeit ist eine Verdichtung der digitalen Inhalte und eine schriftliche Bestätigung des Verständnisses erforderlich.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur DGUV 109-607 Unterweisung

Frage 1: Muss die Schulung vor Ort oder online erfolgen?
Antwort: Beides ist gemäß DGUV zulässig. Online-Schulungen sind vollständig rechtskonform, wenn sie praxisnahe Medien „Branche Metallbau“ und eine abschließende Prüfung enthalten.

Frage 2: Wie lange dauert die Online-Schulung?
Antwort: Ca. 45–60 Minuten inklusive Praxistest. Die Inhalte sind selbstbestimmt und mobil abrufbar.

Frage 3: Wer führt die Nachunterweisung durch?
Antwort: Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Sicherheitsbeauftragter. Unser System generiert automatisierte Erinnerungen.

Frage 4: Ist ein Zertifikat ausreichend für externe Bauplätze?
Antwort: Ja, das digitale Zertifikat enthält alle geforderten Angaben (Name, Datum, Gerätetyp, Unterschrift) und wird von Aufsichtsbehörden anerkannt.

Frage 5: Welche Kosten entstehen pro Teilnehmer?
Antwort: Ab 14,90 € netto je Mitarbeitender – geringer als ein Tag Ausfallkosten für Präsenzschulung.

Frage 6: Kann ich die Unterweisung firmenindividuell anpassen?
Antwort: Ja, Sie können eigene Betriebsanweisungen, Bilder und Videos hochladen.

Frage 7: Was passiert bei Prüfung durch die Berufsgenossenschaft?
Antwort: Das System erzeugt eine revisionssichere Datei (PDF + CSV) aller Unterweisungen – keine Suche, kein Papierkram.

Frage 8: Gibt es Rabatte für große Teams?
Antwort: Ab 50 Lizenzen erhalten Sie Staffelpreise und persönlichen Support.

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