⚖️ Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 – Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, „dass den Beschäftigten Unfahren und Gesundheitsschäden vermieden werden.“
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 – Beschäftigte dürfen „Arbeitsmittel nur dann benutzen, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 – Der Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilungen durchführen und geeignete Unterweisungen auf Basis der ermittelten Gefährdungen festlegen.
- DGUV Regel 109-607 „Branche Metallbau“ – Konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Eintreib-, Setz- und Setzbolzen-Eintreibgeräten.
Diese Regelwerke bilden die Grundlage für unsere modulare Online-Schulung, die Sie direkt in Ihren Betrieballtag integrieren können.