Thema · Verwaltung | Büro
Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz für tragbare Bildschirmgeräte – Rechtssicher & Praxisnah
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 10 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Verwaltung, Büro
- Rechtsgrundlage
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten; DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4071
Ihre Vorteile
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen des Arbeitsschutzes so zu treffen, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten verhindert oder minimiert werden. Konkretisierungen ergeben sich aus:
- ArbStättV § 4: „Der Arbeitsplatz ist so einzurichten, dass Gesundheitsgefährdungen infolge einer schädlichen Körperhaltung möglichst vermieden werden.“
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) § 2: Gilt auch für tragbare Bildschirmgeräte mit Tastatur, wenn sie länger als eine Stunde pro Tag genutzt werden. Sie fordert ergonomische Arbeitsplätze, regelmäßige Augen- und Körperpause sowie Informations- und Unterweisungspflicht.
- DGUV Regel 115-002: „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ liefert konkrete technische Hinweise zu Monitorhöhe, Sitz- und Blickwinkel, Beleuchtung und mobilem Einsatz.
- DGUV Vorschrift 1 § 12: Verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich über sicherheitsrelevante Belange zu unterweisen.
- BetrSichV § 3: Verlangt eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die auch ergonomische Belastungen durch mobile IT-Geräte einbeziehen muss.
Zugrunde liegende Regelwerke
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
- DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung · Ausgabe 2019.07
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
2. Unterweisungspflicht: Gemäß ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 müssen Sie alle betroffenen Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich wiederkehrend schriftlich unterweisen.
3. Dokumentation: Die Unterweisung ist mit Datum, Inhalt, Teilnehmern und Unterschrift zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre (DGUV Vorschrift 1 Anhang 1). Bei Homeoffice-Nutzung benötigen Sie einen „Mobile-Arbeit“-Nachtrag zur Gefährdungsbeurteilung.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Ergonomische Körperhaltung bei Laptops und Tablets
Goldene Regel: Oberer Bildschirmrand auf Augenhöhe. Durch die flache Bauform von Laptops ist das nur mit externer Tastatur & Maus sowie einem Laptop-Ständer umsetzbar. Alternativ nutzen Sie ein Tablet mit Docking-Station oder Bluetoothtastatur.
2. Lichtverhältnisse und Blendung vermeiden
Blendfreie Beleuchtung ist nach BildscharbV § 2 zwingend. Praxis-Check: Zeigen Sie Mitarbeitern, wie sie:
- Reflexionen erkennen (Test mit schwarzem Bildschirm),
- Arbeitsplatz 90° zum Fenster positionieren,
- Verdunklungs-Vorhänge oder Anti-Blend-Folien einsetzen.
3. Mobile Nutzung im Fahrzeug oder Coworking-Space
Auto: Nur im Stand, eingeklapptem Beifahrersitz und Tablet-Halterung am Armaturenbrett oder Kopfstützenhalter verwenden. Bahn: Tischfläche an Wagenwänden nutzen, Laptop auf Kissen abpolstern, um Handgelenkshöhe auszugleichen. Hotel/Home-Office: Bausatz „Laptop-Arbeitsplatz“ mit leichtem Ständer, Mini-Tastatur und Maus aus Reisetasche.
4. Pausenregelungen und Mikro-Übungen
BildscharbV fordert „regelmäßige Augen- und Körperpause“. Konkret:
- 20-20-20-Regel: Alle 20 Minuten 20 Sekunden 20 Meter in die Ferne schauen.
- 5-Minuten-Dehnpause pro Stunde: Nackenrollen, Schulterblättern ziehen, Handgelenke kreisen.
- Zeiterfassungs-App oder Outlook-Erinnerung einstellen.
5. Geeignete Hilfsmittel und Zubehör
- Laptop-Dockingstation für feste Arbeitsplätze.
- Mobiles Notebook-Stand (faltbar, 150 g).
- Bluetooth-Ergo-Maus und Split-Tastatur für längere Einsätze.
- Blaulichtfilter-Brille (optional, kein Ersatz für richtige Beleuchtung).
6. Praxisbeispiel: Homeoffice-Richtlinie
Ein Softwareunternehmen stellt allen Mitarbeitern einen Budgetrahmen von 200 € zur Verfügung. Konkret: Laptop-Ständer (35 €), externe Tastatur und Maus (45 €), ergonomischer Bürostuhl (120 €). Nach 4 Wochen sanken Rückenbeschwerden laut Befragung von 41 % auf 12 %.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Bandscheiben- & HWS-Probleme durch ständiges „Runterschauen“ auf Laptop-Display.
- Sehbeschwerden durch zu kleine Bildschirmdiagonale und Blendung.
- Stress/Überforderung durch standortlose Arbeit ohne klare Trennung Erholung/Arbeit.
- Datenschutzrisiken bei unverschlossenem Bildschirm in öffentlichen Räumen.
TOP-Prinzip umsetzen:
T echnisch: Dockingstation, externe Peripherie, Privatsphäre-Filter. O rganisatorisch: Feste Arbeitszeiten, kurze Wege zum Drucker, klare Homeoffice-Richtlinien. P ersonell: Jährliche ergonomische Unterweisung, individuelle Gesundheitsberatung.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Laptop-Displayoberkante auf Augenhöhe justiert (Laptop-Ständer)
- Externe Tastatur und Maus vorhanden und angeschlossen
- Reflexionen und Blendung durch Fenster oder Lichtquellen beseitigt
- Bildschirmabstand 50–70 cm, senkrechter Blickwinkel 10–20° nach unten
- 20-20-20-Regel und Pausenplan bekannt und dokumentiert
- Homeoffice-Arbeitsplatz wurde Gefährdungsbeurteilung unterzogen
- Datenschutz: Bildschirmfilter bzw. sichere WLAN-Verschlüsselung eingerichtet
- Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 durchgeführt und dokumentiert
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- „Laptop direkt auf Schreibtisch“Ohne Ständer schaut der Mitarbeiter permanent nach unten – Hauptursache für Nackenschmerzen.
- Fehlende PausenplanungHomeoffice ohne strukturierte Erholungsphasen steigert Ermüdung um 60 %.
- Keine externe Tastatur/MausTouchpad-Dauernutzung führt zu Sehnenscheidenentzündungen.
- Blendung ignoriertFenster rückwärtig: Reflexionen auf Display erschweren Lesen und erhöhen Augendruck.
- DokumentationslückenUnvollständige Teilnehmerlisten sind bei Prüfung durch BG häufiger Bußgeldbeweis.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Schwangere & werdende Mütter
Verstärkter Rückenbelastung durch erhöhtes Körpergewicht: höhenverstellbarer Tisch plus Stuhl mit Lordosenstütze vorgeben (Mutterschutzgesetz).
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz für tragbare Bildschirmgeräte
Wie lange darf ich ohne Pause auf einem Laptop arbeiten?
Nach BildscharbV sollten alle 2 Stunden eine längere Pause von mindestens 15 Minuten erfolgen. Hinzu kommt die 20-20-20-Mikropause.
Gilt die BildscharbV auch für Tablets im reinen Touch-Betrieb?
Nein. Sobald eine externe Tastatur angeschlossen wird, fällt das Tablet unter die Verordnung. Touch-only-Geräte sind ausgenommen, aber ergonomische Grundsätze gelten weiterhin.
Muss ich für Homeoffice einen kompletten Büroarbeitsplatz finanzieren?
Nicht „komplett“, aber die Gefährdungsbeurteilung erfordert angemessene Schutzausrüstung (Monitor, Tastatur, Stuhl). Kosten können pauschal oder anteilig übernommen werden (§ 4 ArbStättV).
Wer dokumentiert die Unterweisung bei externen Mitarbeitern?
Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich. Digital signierte Teilnahmebestätigungen (z. B. über Lernmanagementsystem) gelten als Nachweis.
Können Mitarbeiter auf Laptops verzichten und nur Desktop-PC nutzen?
Technisch ja, organisatorisch oft nicht. Die moderne Arbeitswelt erfordert Flexibilität – daher ist die ergonomische Aufbereitung mobiler Geräte der praxisnähere Weg.
Wie schütze ich Bildschirminhalte in öffentlichen Coworking-Spaces?
Privatsphäre-Filter (3M), automatische Sperre bei Abwesenheit und VPN-Verbindung minimieren sowohl visuelle als auch digitale Risiken.
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