Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit im Außendienst
Frage 1: Muss mein Arbeitgeber mir einen Firmen-PKW zur Verfügung stellen?
Antwort: Nein, aber er muss sicherstellen, dass das genutzte Fahrzeug den technischen Anforderungen der DGUV Vorschrift 70 entspricht und eine Gefährdungsbeurteilung für private Nutzung vorliegt.
Frage 2: Darf ich im Homeoffice die privaten Steckdosen nutzen?
Antwort: Ja, der Arbeitgeber muss aber die elektrische Sicherheit prüfen und ggf. eine Prüfplakette anbringen lassen .
Frage 3: Was tun bei Gewalt auf Kundenräumen?
Antwort: Sofort den Ort verlassen, 112 rufen und Vorgesetzten informieren. Der Arbeitgeber muss ein Notfallkonzept und Schulung zum Deeskalationsverhalten anbieten.
Frage 4: Wie oft muss ich die Schulung wiederholen?
Antwort: Mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (neuer Fuhrpark, neue Kundenregion).
Frage 5: Muss ich die Schulungsunterlagen mitnehmen?
Antwort: Die Nachweise sind digital abrufbar; ein Ausdruck ist nicht nötig. Bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft reicht die elektronische Einsichtnahme.
Frage 6: Gilt die Schulung auch für Fahrten ins Ausland?
Antwort: Ja, zusätzlich sind nationale Vorschriften (z. B. französische Warnwestenpflicht) zu beachten – diese werden in der Unterweisung aufgegriffen.
Frage 7: Was kostet mich als Arbeitgeber eine Online-Schulung?
Antwort: Deutlich weniger als Präsenzschulungen – keine Reisekosten, sofortige Dokumentation und Skalierbarkeit für alle Mitarbeiter.
Frage 8: Wer haftet bei Unfällen durch unterlassene Schulung?
Antwort: Der Arbeitgeber trägt die volle Haftung nach ArbSchG § 3 und kann zusätzlich Bußgelder nach § 25 riskieren.