Online-Unterweisungen für Umzugsunternehmen

Rechtssichere Unterweisungen zu Ergonomie, Ladungssicherung, Möbellift und Fahrerunterweisung - mehrsprachig und mobiltauglich. UWC ab 39 Euro pro Monat für Ihr Umzugsteam.

Online-Unterweisungen für Umzugsunternehmen
50+
Themen für Umzugsunternehmen
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Rückenverletzungen beim Möbeltragen

Über 20% aller Arbeitsunfälle in Umzugsbetrieben betreffen den Rücken (BG Verkehr). Heben über 25 kg ohne Hilfsmittel verstößt gegen die Lastenhandhabungsverordnung.

Ladungssicherung mangelhaft

Bei Kontrollen werden über 70% der Umzugs-LKW wegen unzureichender Ladungssicherung beanstandet (§ 22 StVO, VDI 2700). Bußgelder ab 75 € bis 235 € plus Punkte.

Haftung bei Möbellift-Unfällen

Möbelaufzüge erfordern jährliche Unterweisung nach DGUV Information 208-019. Fehlt der Nachweis, haftet der Unternehmer persönlich bei Personen- oder Sachschäden.

Saisonkräfte mehrsprachig unterweisen

Hohe Fluktuation und viele nicht-deutschsprachige Helfer machen Präsenz-Unterweisungen unwirtschaftlich. Trotzdem fordert § 12 ArbSchG eine verständliche Unterweisung in der Muttersprache.

So löst UWC das für Ihre Umzugsunternehmen

Mobil auf jeder Baustelle

Ihre Träger absolvieren Unterweisungen per Smartphone direkt vor Tourbeginn. Kein Schulungsraum, kein Ausfalltag - die Lerneinheiten sind auf 15-25 Minuten optimiert.

Lückenloser Nachweis für BG Verkehr

Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Prüfungsergebnis archiviert. Bei Audits der BG Verkehr oder nach einem Unfall liefern Sie auf Knopfdruck den Nachweis nach § 4 DGUV Vorschrift 1.

Mehrsprachig für gemischte Teams

Unterweisungen sind in mehreren Sprachen verfügbar, inklusive Polnisch, Rumänisch und Türkisch. Damit erfüllen Sie die Verständlichkeitspflicht aus § 12 Abs. 1 ArbSchG auch bei Saisonpersonal.

Diese Themen sind für Sie relevant

Heben und Tragen schwerer Lasten (Lastenhandhabungsverordnung)
Ladungssicherung nach VDI 2700 und § 22 StVO
DGUV Vorschrift 70 - UVV Fahrzeuge im Betrieb
Möbelaufzüge und Außenaufzüge (DGUV Information 208-019)
Hubwagen mechanisch und elektrisch (DGUV Grundsatz 308-001)
Flurförderzeuge und Staplerunterweisung
Dienstfahrzeuge und Fahrerunterweisung (PKW und LKW bis 7,5 t)
Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe am Einsatzort
Erstunterweisung für neü Mitarbeiter und Aushilfen
Gefährdungsbeurteilung im Umzugsbetrieb
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten - Meldewege
Treppenhaus, Geländer und Absturzsicherung beim Tragen
Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Rückengurte)
Witterungseinflüsse - Hitze, Kälte, Glatteis bei Außenarbeit
Umgang mit Gefahrstoffen (Lacke, Verdünner, Reinigungsmittel in Umzugsgut)
Verhalten bei Verkehrsunfällen und Pannen
Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrten unter 3,5 t

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Umzugshelfer unterwiesen werden?
Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Einstellung, neün Tätigkeiten oder nach Unfällen. Für Saisonkräfte und Aushilfen gilt dieselbe Pflicht ab dem ersten Arbeitstag - eine Erstunterweisung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen.
Wer darf bei uns einen Möbelaufzug bedienen?
Nur Mitarbeiter ab 18 Jahren mit dokumentierter Unterweisung nach DGUV Information 208-019 und schriftlicher Beauftragung durch den Unternehmer. Die Unterweisung muss jährlich wiederholt werden, der Möbelaufzug selbst ist nach DGUV Vorschrift 3 jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.
Gilt die Unterweisung auch für 450-Euro-Kräfte und Tagelöhner?
Ja, das Arbeitsschutzgesetz unterscheidet nicht nach Beschäftigungsumfang. Auch Minijobber, Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte müssen vor Arbeitsantritt unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG). Bei einem Arbeitsunfall ohne Nachweis drohen Regress durch die BG Verkehr und persönliche Haftung des Geschäftsführers.
Reicht eine Unterweisung auf Deutsch für unsere polnischen und rumänischen Helfer?
Nein. § 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt eine Unterweisung in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache. Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine fremdsprachige oder visüll unterstützte Unterweisung Pflicht - im Schadensfall wird das von Staatsanwaltschaft und BG geprüft.
Was kostet die Lösung für ein Umzugsteam mit 15 Mitarbeitern?
Ab 59 € monatlich für den vollen Zugriff auf alle 230+ Themen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Sie bezahlen also nicht pro Kopf - auch Saisonspitzen sind abgedeckt. Die rechtssicheren Nachweise sind im Preis enthalten und jederzeit als PDF für Audits exportierbar.

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