Branche · Logistik & Transport

Online-Unterweisungen für Umzugsunternehmen

Rechtssichere Unterweisungen zu Ergonomie, Ladungssicherung, Möbellift und Fahrerunterweisung - mehrsprachig und mobiltauglich. UWC ab 39 Euro pro Monat für Ihr Umzugsteam.

50 passende Themen Logistik & Verkehr

Online-Unterweisungen für Umzugsunternehmen

Umzugsunternehmen in Zahlen

  • 50+

    Themen für Umzugsunternehmen

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Rückenverletzungen beim Möbeltragen

    Über 20% aller Arbeitsunfälle in Umzugsbetrieben betreffen den Rücken (BG Verkehr). Heben über 25 kg ohne Hilfsmittel verstößt gegen die Lastenhandhabungsverordnung.

  • Ladungssicherung mangelhaft

    Bei Kontrollen werden über 70% der Umzugs-LKW wegen unzureichender Ladungssicherung beanstandet (§ 22 StVO, VDI 2700). Bußgelder ab 75 € bis 235 € plus Punkte.

  • Haftung bei Möbellift-Unfällen

    Möbelaufzüge erfordern jährliche Unterweisung nach DGUV Information 208-019. Fehlt der Nachweis, haftet der Unternehmer persönlich bei Personen- oder Sachschäden.

  • Saisonkräfte mehrsprachig unterweisen

    Hohe Fluktuation und viele nicht-deutschsprachige Helfer machen Präsenz-Unterweisungen unwirtschaftlich. Trotzdem fordert § 12 ArbSchG eine verständliche Unterweisung in der Muttersprache.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Umzugsunternehmen

  • Mobil auf jeder Baustelle

    Ihre Träger absolvieren Unterweisungen per Smartphone direkt vor Tourbeginn. Kein Schulungsraum, kein Ausfalltag - die Lerneinheiten sind auf 15-25 Minuten optimiert.

  • Lückenloser Nachweis für BG Verkehr

    Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Prüfungsergebnis archiviert. Bei Audits der BG Verkehr oder nach einem Unfall liefern Sie auf Knopfdruck den Nachweis nach § 4 DGUV Vorschrift 1.

  • Mehrsprachig für gemischte Teams

    Unterweisungen sind in mehreren Sprachen verfügbar, inklusive Polnisch, Rumänisch und Türkisch. Damit erfüllen Sie die Verständlichkeitspflicht aus § 12 Abs. 1 ArbSchG auch bei Saisonpersonal.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Heben und Tragen schwerer Lasten (Lastenhandhabungsverordnung)
  • Ladungssicherung nach VDI 2700 und § 22 StVO
  • DGUV Vorschrift 70 - UVV Fahrzeuge im Betrieb
  • Möbelaufzüge und Außenaufzüge (DGUV Information 208-019)
  • Hubwagen mechanisch und elektrisch (DGUV Grundsatz 308-001)
  • Flurförderzeuge und Staplerunterweisung
  • Dienstfahrzeuge und Fahrerunterweisung (PKW und LKW bis 7,5 t)
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Erste Hilfe am Einsatzort
  • Erstunterweisung für neü Mitarbeiter und Aushilfen
  • Gefährdungsbeurteilung im Umzugsbetrieb
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten - Meldewege
  • Treppenhaus, Geländer und Absturzsicherung beim Tragen
  • Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Rückengurte)
  • Witterungseinflüsse - Hitze, Kälte, Glatteis bei Außenarbeit
  • Umgang mit Gefahrstoffen (Lacke, Verdünner, Reinigungsmittel in Umzugsgut)
  • Verhalten bei Verkehrsunfällen und Pannen
  • Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrten unter 3,5 t

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie oft müssen Umzugshelfer unterwiesen werden?

Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Einstellung, neün Tätigkeiten oder nach Unfällen. Für Saisonkräfte und Aushilfen gilt dieselbe Pflicht ab dem ersten Arbeitstag - eine Erstunterweisung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen.

Wer darf bei uns einen Möbelaufzug bedienen?

Nur Mitarbeiter ab 18 Jahren mit dokumentierter Unterweisung nach DGUV Information 208-019 und schriftlicher Beauftragung durch den Unternehmer. Die Unterweisung muss jährlich wiederholt werden, der Möbelaufzug selbst ist nach DGUV Vorschrift 3 jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.

Gilt die Unterweisung auch für 450-Euro-Kräfte und Tagelöhner?

Ja, das Arbeitsschutzgesetz unterscheidet nicht nach Beschäftigungsumfang. Auch Minijobber, Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte müssen vor Arbeitsantritt unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG). Bei einem Arbeitsunfall ohne Nachweis drohen Regress durch die BG Verkehr und persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Reicht eine Unterweisung auf Deutsch für unsere polnischen und rumänischen Helfer?

Nein. § 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt eine Unterweisung in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache. Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine fremdsprachige oder visüll unterstützte Unterweisung Pflicht - im Schadensfall wird das von Staatsanwaltschaft und BG geprüft.

Was kostet die Lösung für ein Umzugsteam mit 15 Mitarbeitern?

Ab 59 € monatlich für den vollen Zugriff auf alle 300+ Themen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Sie bezahlen also nicht pro Kopf - auch Saisonspitzen sind abgedeckt. Die rechtssicheren Nachweise sind im Preis enthalten und jederzeit als PDF für Audits exportierbar.

Schluss mit Zettelwirtschaft - rechtssichere Unterweisungen für Ihr gesamtes Umzugsteam in 15 Minuten.

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