Branche · Logistik & Transport

Online-Unterweisungen für Hafenlogistik

Rechtssichere Unterweisungen für Kräne (DGUV Vorschrift 52), Container-Handling, Umschlagspezialitäten und Ladungssicherung - perfekt für See- und Binnenhäfen. UWC ab 39 Euro pro Monat.

50 passende Themen Logistik & Verkehr

Online-Unterweisungen für Hafenlogistik

Hafenlogistik in Zahlen

  • 50+

    Themen für Hafenlogistik

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Kranbetrieb mit hohem Unfallrisiko

    Container-, Portal- und Mobilkrane unterliegen DGUV Vorschrift 52/53 mit jährlicher Unterweisungspflicht. Kranunfälle im Hafen verursachen schnell sechsstellige Sachschäden und Betriebsausfall durch BG-Ermittlung.

  • Gefahrgut-Container und IMDG-Code

    Jeder 6. Container im Seehafenumschlag enthält Gefahrgut nach IMDG-Code. Verstöße gegen GGVSee/GGVSEB werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet, Personalwechsel erschwert die durchgängige Schulung.

  • Schichtbetrieb erschwert Präsenzschulung

    24/7-Umschlag in See- und Binnenhäfen macht klassische Saal-Unterweisungen unmöglich. Wer Wechsel- und Nachtschichten herauszieht, verliert Umschlagleistung und Liegegeld-Marge.

  • Ladungssicherungs-Verstöße im Vor- und Nachlauf

    Mangelhafte Ladungssicherung nach VDI 2700 führt im Hinterland-Transport zu Bußgeldern ab 75 € je Verstoß und Haftung des Verladers nach §22 StVO. BG Verkehr prüft Schulungsnachweise lückenlos.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Hafenlogistik

  • Schichtunabhängig am Terminal-PC oder Smartphone

    Hafenarbeiter, Lascher, Kranführer und Tallymänner absolvieren Unterweisungen am Schichtanfang oder im Pausenraum. Keine Saalmiete, keine Reisezeit, kein Liegegeld-Verlust durch Stillstand.

  • Audit-feste Dokumentation für BG Verkehr und ZKR

    Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Wissenstest dokumentiert und ist 5 Jahre revisionssicher archiviert. Bei Kontrolle durch BG Verkehr, WSA oder Zentralkommission für die Rheinschifffahrt liegt der Nachweis in unter 30 Sekunden vor.

  • Hafenspezifische Themen statt Allgemeinplätze

    Kranbetrieb nach DGUV V 52/53, Container-Handling, Lascharbeiten, IMDG-Gefahrgut und Ladungssicherung – inhaltlich abgestimmt auf See- und Binnenhafenbetriebe. Branche-Glossar von Bay über Twistlock bis Gefahrzettel.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • DGUV Vorschrift 52/53 – UVV Krane (Container-, Portal-, Mobilkrane)
  • Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001 (Stapler, Reachstacker)
  • Ladungssicherung nach VDI 2700 für Vor- und Nachlauf
  • Ladungssicherung für Experten (Container, Sondertransporte)
  • Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutbeförderung (ADR/IMDG/ADN)
  • DGUV 213-012 Gefahrgut in PKW und Kleintransportern
  • Lager- und Transportarbeiten im Umschlagbereich
  • Brandschutz nach ASR A2.2 im Hafenbetrieb
  • Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
  • Erste Hilfe und Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1
  • Alleinarbeit bei erhöhter Gefährdung (Kranführerstand, Speicher)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) inkl. Auffanggurte für Containerarbeit
  • Lärm- und Vibrationsschutz nach LärmVibrationsArbSchV
  • Witterungsschutz und UV-Belastung im Außenumschlag
  • Arbeiten in engen Räumen (Laderaum, Bilge, Container)
  • Erstunterweisung für neü Beschäftigte und Leiharbeiter
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldepflichten
  • Hautschutz beim Umgang mit Mineralöl- und Chemierückständen

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Erfüllt eine Online-Unterweisung die jährliche Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 §4?

Ja. §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 schreiben Unterweisung vor, nicht die Form. E-Learning mit Wissenstest und dokumentierter Verständniskontrolle wird von allen Berufsgenossenschaften – auch der BG Verkehr – als rechtskonform anerkannt, sofern eine Rückfragemöglichkeit besteht.

Wie deckt UWC die jährliche Krankenführer-Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52/53 ab?

Die theoretische Jahresunterweisung für Kranführer erfolgt online inklusive Wissenstest und Nachweis. Die praktische Komponente (Funktionsprüfung am Gerät) bleibt vor Ort beim Beauftragten – das schreibt DGUV Grundsatz 309-003 zwingend vor und kann kein E-Learning ersetzen.

Sind die Inhalte für See- und Binnenhäfen unterschiedlich?

Die Kern-Themen (Kran, Stapler, Ladungssicherung, Brandschutz) sind identisch. Für Binnenhäfen ergänzen wir ADN-Bezüge und Themen zur Zentralkommission für die Rheinschifffahrt; für Seehäfen IMDG-Code und ISPS-Code-relevante Inhalte. Beide Profile sind im Themenkatalog frei kombinierbar.

Was passiert bei einer Kontrolle durch BG Verkehr oder Hauptzollamt?

Sie melden sich im UWC-Cockpit an und exportieren den Unterweisungsnachweis pro Beschäftigten als PDF mit Zeitstempel und Wissenstest-Ergebnis. Die Dokumentation ist 5 Jahre revisionssicher archiviert und erfüllt §6 ArbSchG sowie die Nachweispflicht nach §4 DGUV Vorschrift 1.

Können Leiharbeiter und Subunternehmer im System mitgeführt werden?

Ja, das ist im Hafenumfeld Standard. Sie legen Leiharbeiter mit eigenem Status an und können die Erstunterweisung nach §12 Abs. 2 ArbSchG vor Schichtbeginn am Terminal-PC durchführen. Damit erfüllen Sie die Verleiher- und Entleiher-Pflicht aus §11 AÜG ohne separaten Schulungsraum.

Halten Sie Ihren Hafenumschlag rund um die Uhr unterwiesen – ohne Schichtausfall.

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