Online-Unterweisungen für Hafenlogistik

Rechtssichere Unterweisungen für Kräne (DGUV Vorschrift 52), Container-Handling, Umschlagspezialitäten und Ladungssicherung - perfekt für See- und Binnenhäfen. UWC ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Hafenlogistik
50+
Themen für Hafenlogistik
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Kranbetrieb mit hohem Unfallrisiko

Container-, Portal- und Mobilkrane unterliegen DGUV Vorschrift 52/53 mit jährlicher Unterweisungspflicht. Kranunfälle im Hafen verursachen schnell sechsstellige Sachschäden und Betriebsausfall durch BG-Ermittlung.

Gefahrgut-Container und IMDG-Code

Jeder 6. Container im Seehafenumschlag enthält Gefahrgut nach IMDG-Code. Verstöße gegen GGVSee/GGVSEB werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet, Personalwechsel erschwert die durchgängige Schulung.

Schichtbetrieb erschwert Präsenzschulung

24/7-Umschlag in See- und Binnenhäfen macht klassische Saal-Unterweisungen unmöglich. Wer Wechsel- und Nachtschichten herauszieht, verliert Umschlagleistung und Liegegeld-Marge.

Ladungssicherungs-Verstöße im Vor- und Nachlauf

Mangelhafte Ladungssicherung nach VDI 2700 führt im Hinterland-Transport zu Bußgeldern ab 75 € je Verstoß und Haftung des Verladers nach §22 StVO. BG Verkehr prüft Schulungsnachweise lückenlos.

So löst UWC das für Ihre Hafenlogistik

Schichtunabhängig am Terminal-PC oder Smartphone

Hafenarbeiter, Lascher, Kranführer und Tallymänner absolvieren Unterweisungen am Schichtanfang oder im Pausenraum. Keine Saalmiete, keine Reisezeit, kein Liegegeld-Verlust durch Stillstand.

Audit-feste Dokumentation für BG Verkehr und ZKR

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Wissenstest dokumentiert und ist 5 Jahre revisionssicher archiviert. Bei Kontrolle durch BG Verkehr, WSA oder Zentralkommission für die Rheinschifffahrt liegt der Nachweis in unter 30 Sekunden vor.

Hafenspezifische Themen statt Allgemeinplätze

Kranbetrieb nach DGUV V 52/53, Container-Handling, Lascharbeiten, IMDG-Gefahrgut und Ladungssicherung – inhaltlich abgestimmt auf See- und Binnenhafenbetriebe. Branche-Glossar von Bay über Twistlock bis Gefahrzettel.

Diese Themen sind für Sie relevant

DGUV Vorschrift 52/53 – UVV Krane (Container-, Portal-, Mobilkrane)
Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001 (Stapler, Reachstacker)
Ladungssicherung nach VDI 2700 für Vor- und Nachlauf
Ladungssicherung für Experten (Container, Sondertransporte)
Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutbeförderung (ADR/IMDG/ADN)
DGUV 213-012 Gefahrgut in PKW und Kleintransportern
Lager- und Transportarbeiten im Umschlagbereich
Brandschutz nach ASR A2.2 im Hafenbetrieb
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Erste Hilfe und Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1
Alleinarbeit bei erhöhter Gefährdung (Kranführerstand, Speicher)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) inkl. Auffanggurte für Containerarbeit
Lärm- und Vibrationsschutz nach LärmVibrationsArbSchV
Witterungsschutz und UV-Belastung im Außenumschlag
Arbeiten in engen Räumen (Laderaum, Bilge, Container)
Erstunterweisung für neü Beschäftigte und Leiharbeiter
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldepflichten
Hautschutz beim Umgang mit Mineralöl- und Chemierückständen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Erfüllt eine Online-Unterweisung die jährliche Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 §4?
Ja. §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 schreiben Unterweisung vor, nicht die Form. E-Learning mit Wissenstest und dokumentierter Verständniskontrolle wird von allen Berufsgenossenschaften – auch der BG Verkehr – als rechtskonform anerkannt, sofern eine Rückfragemöglichkeit besteht.
Wie deckt UWC die jährliche Krankenführer-Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52/53 ab?
Die theoretische Jahresunterweisung für Kranführer erfolgt online inklusive Wissenstest und Nachweis. Die praktische Komponente (Funktionsprüfung am Gerät) bleibt vor Ort beim Beauftragten – das schreibt DGUV Grundsatz 309-003 zwingend vor und kann kein E-Learning ersetzen.
Sind die Inhalte für See- und Binnenhäfen unterschiedlich?
Die Kern-Themen (Kran, Stapler, Ladungssicherung, Brandschutz) sind identisch. Für Binnenhäfen ergänzen wir ADN-Bezüge und Themen zur Zentralkommission für die Rheinschifffahrt; für Seehäfen IMDG-Code und ISPS-Code-relevante Inhalte. Beide Profile sind im Themenkatalog frei kombinierbar.
Was passiert bei einer Kontrolle durch BG Verkehr oder Hauptzollamt?
Sie melden sich im UWC-Cockpit an und exportieren den Unterweisungsnachweis pro Beschäftigten als PDF mit Zeitstempel und Wissenstest-Ergebnis. Die Dokumentation ist 5 Jahre revisionssicher archiviert und erfüllt §6 ArbSchG sowie die Nachweispflicht nach §4 DGUV Vorschrift 1.
Können Leiharbeiter und Subunternehmer im System mitgeführt werden?
Ja, das ist im Hafenumfeld Standard. Sie legen Leiharbeiter mit eigenem Status an und können die Erstunterweisung nach §12 Abs. 2 ArbSchG vor Schichtbeginn am Terminal-PC durchführen. Damit erfüllen Sie die Verleiher- und Entleiher-Pflicht aus §11 AÜG ohne separaten Schulungsraum.

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Halten Sie Ihren Hafenumschlag rund um die Uhr unterwiesen – ohne Schichtausfall.