Branche · Logistik & Transport

Online-Unterweisungen für Gefahrgut-Transport

ADR-Kapitel-1.3-Unterweisung für alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen - Fahrer, Verlader, Absender, Lager. UWC liefert mehrsprachig und rechtssicher ab 39 Euro pro Monat.

50 passende Themen Logistik & Verkehr

Online-Unterweisungen für Gefahrgut-Transport

Gefahrgut-Transport in Zahlen

  • 50+

    Themen für Gefahrgut-Transport

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • ADR 1.3 jährlich für alle Beteiligten Pflicht

    Fahrer, Verlader, Absender, Verpacker und Lagerpersonal benötigen nach ADR Kapitel 1.3 eine dokumentierte Unterweisung. Fehlt der Nachweis, drohen bei BAG-Kontrollen Bußgelder bis 5.000 € pro Person.

  • Bußgeldkatalog GGVSEB trifft hart

    Verstöße gegen Kennzeichnung, Begleitpapiere oder Zusammenladeverbote werden nach GGVSEB §37 mit bis zu 50.000 € geahndet. Bei Wiederholung droht der Entzug der Gefahrgut-Berechtigung.

  • Hohe Personalfluktuation, kurze Einarbeitung

    Aushilfsfahrer, Leiharbeiter im Lager und neü Verlader müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein. Klassische Präsenzschulungen scheitern an Schichtmodellen und 24/7-Betrieb.

  • Sprachbarrieren bei internationalen Fahrern

    Über 40 % der Berufskraftfahrer in Deutschland kommen aus dem EU-Ausland. Eine deutschsprachige Unterweisung ist im Ernstfall vor Gericht nicht verwertbar, wenn der Fahrer sie nachweislich nicht verstanden hat.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Gefahrgut-Transport

  • ADR-1.3-konforme Unterweisung mit Prüfprotokoll

    Wir liefern die ADR-Kapitel-1.3-Unterweisung inklusive Lernerfolgskontrolle und revisionssicherer Dokumentation. Jeder Teilnehmer erhält ein PDF-Zertifikat mit Datum, Inhalt und Bestehensquote – direkt vorzeigbar bei BAG- und Polizeikontrollen.

  • Mehrsprachig für gemischte Fahrerteams

    Unterweisungen sind in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und weiteren Sprachen verfügbar. Der Fahrer absolviert sie in seiner Muttersprache – das Zertifikat ist deutschsprachig und damit prüffähig.

  • Auf Smartphone und Tablet, auch im Fahrerhaus

    Die Module laufen browserbasiert ohne App-Installation. Fahrer absolvieren die jährliche Unterweisung während Standzeiten oder Ruhepausen – ohne Anreise zum Standort und ohne Ausfall im Disponentenplan.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • ADR Kapitel 1.3 – Unterweisung für am Gefahrguttransport beteiligte Personen
  • DGUV 213-012 Gefahrgutbeförderung in PKW und Kleintransportern
  • DGUV Vorschrift 70 – UVV Fahrzeuge, Kapitel IV Betrieb
  • Ladungssicherung nach VDI 2700 (Grund- und Expertenmodul)
  • Gefahrstoffe und Kennzeichnung nach GHS/CLP
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5
  • Lager- und Transportarbeiten
  • Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
  • Erstunterweisung für neü Mitarbeiter und Aushilfen
  • Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente am Arbeitsplatz
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Melde- und Erste-Hilfe-Pflichten
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall (insbesondere Klasse 3 und 4.1)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Be- und Entladen
  • Verhalten bei Unfällen und Leckagen – Schriftliche Weisungen ADR 5.4.3
  • Zusammenladeverbote und Trennvorschriften
  • Begleitpapiere: Beförderungspapier, Großzettel, Kennzeichnung

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ersetzt die Online-Unterweisung die ADR-Schulung für Fahrer mit ADR-Bescheinigung?

Nein. Die ADR-Bescheinigung (alle 5 Jahre, IHK-Prüfung) bleibt bestehen. Unsere Unterweisung deckt ADR Kapitel 1.3 ab – die jährliche, aufgabenbezogene Unterweisung für alle am Gefahrguttransport Beteiligten, also auch Verlader, Absender und Lagerpersonal ohne ADR-Schein.

Wer im Betrieb muss nach ADR 1.3 unterwiesen werden?

Alle Personen, deren Aufgabenbereich die Beförderung gefährlicher Güter betrifft: Fahrer, Verlader, Verpacker, Befüller, Entlader, Absender, Beförderer und Empfänger. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig – in der Praxis jährlich – ergänzt werden.

Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?

Aufzeichnungen über die ADR-1.3-Unterweisung sind nach ADR 1.3.3 mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Arbeitnehmer sowie der zuständigen Behörde (in Deutschland BAG, Gewerbeaufsicht) vorzulegen. Wir speichern die Nachweise daürhaft in Ihrem Admin-Bereich.

Gilt die Unterweisung auch für Fahrer von Kleintransportern unter der 1.000-Punkte-Grenze?

Ja. Auch bei Beförderungen unterhalb der Freistellungsgrenzen nach ADR 1.1.3.6 bleibt die Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 bestehen. Die DGUV-Information 213-012 konkretisiert dies für PKW und Kleintransporter und ist in unserem Themenkatalog enthalten.

Was passiert bei einer BAG-Kontrolle, wenn Unterweisungsnachweise fehlen?

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG) ahndet fehlende oder lückenhafte Nachweise nach §37 GGVSEB. Bußgelder beginnen bei 250 € pro Verstoß und reichen bis 5.000 € pro Person; bei systematischen Mängeln drohen Betriebsuntersagung und Eintrag im Verkehrszentralregister.

Machen Sie Ihren Fuhrpark und Ihr Lager in 14 Tagen ADR-1.3-konform.

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