Online-Unterweisungen für Gefahrgut-Transport

ADR-Kapitel-1.3-Unterweisung für alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen - Fahrer, Verlader, Absender, Lager. UWC liefert mehrsprachig und rechtssicher ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Gefahrgut-Transport
50+
Themen für Gefahrgut-Transport
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

ADR 1.3 jährlich für alle Beteiligten Pflicht

Fahrer, Verlader, Absender, Verpacker und Lagerpersonal benötigen nach ADR Kapitel 1.3 eine dokumentierte Unterweisung. Fehlt der Nachweis, drohen bei BAG-Kontrollen Bußgelder bis 5.000 € pro Person.

Bußgeldkatalog GGVSEB trifft hart

Verstöße gegen Kennzeichnung, Begleitpapiere oder Zusammenladeverbote werden nach GGVSEB §37 mit bis zu 50.000 € geahndet. Bei Wiederholung droht der Entzug der Gefahrgut-Berechtigung.

Hohe Personalfluktuation, kurze Einarbeitung

Aushilfsfahrer, Leiharbeiter im Lager und neü Verlader müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein. Klassische Präsenzschulungen scheitern an Schichtmodellen und 24/7-Betrieb.

Sprachbarrieren bei internationalen Fahrern

Über 40 % der Berufskraftfahrer in Deutschland kommen aus dem EU-Ausland. Eine deutschsprachige Unterweisung ist im Ernstfall vor Gericht nicht verwertbar, wenn der Fahrer sie nachweislich nicht verstanden hat.

So löst UWC das für Ihre Gefahrgut-Transport

ADR-1.3-konforme Unterweisung mit Prüfprotokoll

Wir liefern die ADR-Kapitel-1.3-Unterweisung inklusive Lernerfolgskontrolle und revisionssicherer Dokumentation. Jeder Teilnehmer erhält ein PDF-Zertifikat mit Datum, Inhalt und Bestehensquote – direkt vorzeigbar bei BAG- und Polizeikontrollen.

Mehrsprachig für gemischte Fahrerteams

Unterweisungen sind in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und weiteren Sprachen verfügbar. Der Fahrer absolviert sie in seiner Muttersprache – das Zertifikat ist deutschsprachig und damit prüffähig.

Auf Smartphone und Tablet, auch im Fahrerhaus

Die Module laufen browserbasiert ohne App-Installation. Fahrer absolvieren die jährliche Unterweisung während Standzeiten oder Ruhepausen – ohne Anreise zum Standort und ohne Ausfall im Disponentenplan.

Diese Themen sind für Sie relevant

ADR Kapitel 1.3 – Unterweisung für am Gefahrguttransport beteiligte Personen
DGUV 213-012 Gefahrgutbeförderung in PKW und Kleintransportern
DGUV Vorschrift 70 – UVV Fahrzeuge, Kapitel IV Betrieb
Ladungssicherung nach VDI 2700 (Grund- und Expertenmodul)
Gefahrstoffe und Kennzeichnung nach GHS/CLP
Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5
Lager- und Transportarbeiten
Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
Erstunterweisung für neü Mitarbeiter und Aushilfen
Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente am Arbeitsplatz
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Melde- und Erste-Hilfe-Pflichten
Brandschutz und Verhalten im Brandfall (insbesondere Klasse 3 und 4.1)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Be- und Entladen
Verhalten bei Unfällen und Leckagen – Schriftliche Weisungen ADR 5.4.3
Zusammenladeverbote und Trennvorschriften
Begleitpapiere: Beförderungspapier, Großzettel, Kennzeichnung

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Ersetzt die Online-Unterweisung die ADR-Schulung für Fahrer mit ADR-Bescheinigung?
Nein. Die ADR-Bescheinigung (alle 5 Jahre, IHK-Prüfung) bleibt bestehen. Unsere Unterweisung deckt ADR Kapitel 1.3 ab – die jährliche, aufgabenbezogene Unterweisung für alle am Gefahrguttransport Beteiligten, also auch Verlader, Absender und Lagerpersonal ohne ADR-Schein.
Wer im Betrieb muss nach ADR 1.3 unterwiesen werden?
Alle Personen, deren Aufgabenbereich die Beförderung gefährlicher Güter betrifft: Fahrer, Verlader, Verpacker, Befüller, Entlader, Absender, Beförderer und Empfänger. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig – in der Praxis jährlich – ergänzt werden.
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Aufzeichnungen über die ADR-1.3-Unterweisung sind nach ADR 1.3.3 mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Arbeitnehmer sowie der zuständigen Behörde (in Deutschland BAG, Gewerbeaufsicht) vorzulegen. Wir speichern die Nachweise daürhaft in Ihrem Admin-Bereich.
Gilt die Unterweisung auch für Fahrer von Kleintransportern unter der 1.000-Punkte-Grenze?
Ja. Auch bei Beförderungen unterhalb der Freistellungsgrenzen nach ADR 1.1.3.6 bleibt die Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 bestehen. Die DGUV-Information 213-012 konkretisiert dies für PKW und Kleintransporter und ist in unserem Themenkatalog enthalten.
Was passiert bei einer BAG-Kontrolle, wenn Unterweisungsnachweise fehlen?
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG) ahndet fehlende oder lückenhafte Nachweise nach §37 GGVSEB. Bußgelder beginnen bei 250 € pro Verstoß und reichen bis 5.000 € pro Person; bei systematischen Mängeln drohen Betriebsuntersagung und Eintrag im Verkehrszentralregister.

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