Branche · Pflege & Sozialwirtschaft

Online-Unterweisungen für die stationäre Pflege

Ihr Team kümmert sich Tag und Nacht um Bewohnerinnen und Bewohner - wir kümmern uns um Ihre Pflichtunterweisungen. Rechtssicher, BGW-geprüft und so flexibel, dass jede Pflegekraft zwischen den Diensten lernen kann. Sie behalten Überblick, Dokumentation und Ruhe.

50 passende Themen Soziales & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Stationäre Pflege

Stationäre Pflege in Zahlen

  • 50+

    Themen für Stationäre Pflege

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Schichtdienst frisst Unterweisungszeit

    Früh-, Spät- und Nachtdienst lassen keine Präsenzschulungen zu. Pflegekräfte verpassen Termine, Pflichtunterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 §4 geraten in Verzug.

  • MDK/MD-Prüfung ohne Nachweise

    Bei Qualitätsprüfungen nach §114 SGB XI fordert der Medizinische Dienst lückenlose Unterweisungsnachweise. Fehlende Dokumentation führt zu Notenabwertung und Vergütungskürzungen.

  • Infektionsschutz und Hygiene-Pflicht

    Nach §36 IfSG und TRBA 250 sind jährliche Belehrungen für alle Mitarbeitenden zwingend. Ein einziger Ausbruch (Noro, MRSA, C. difficile) kann Aufnahmestopp und Imageverlust bedeuten.

  • BGW-Beiträge bei Unterweisungsmängeln

    Rückenleiden und Nadelstichverletzungen sind die häufigsten BG-Fälle in der Pflege. Ohne dokumentierte Unterweisung zu Heben & Tragen sowie TRBA 250 drohen Regressforderungen der BGW.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Stationäre Pflege

  • Lernen zwischen den Diensten

    Pflegekräfte absolvieren Unterweisungen am Tablet im Stationszimmer, am Heim-PC oder per Smartphone – in 10-15 Minuten pro Modul. Kein Dienstplan-Chaos, keine Ausfälle für Präsenzschulungen.

  • MDK-feste Dokumentation

    Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt, Daür und Testergebnis revisionssicher protokolliert. Bei MD-Prüfungen exportieren Sie die Nachweise pro Mitarbeitender als PDF – inklusive Wiederholungsfristen nach DGUV Vorschrift 1.

  • BGW-geprüfte Pflege-Inhalte

    Alle Module sind auf die Branche Stationäre Pflege zugeschnitten: TRBA 250, Bewegen von Menschen (DGUV Information 207-022), Hautschutz, Gefahrstoffe nach TRGS 525. Inhalte werden bei Vorschriftenänderung aktualisiert.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Erstunterweisung für neü Pflegekräfte
  • Belehrung nach §35 Infektionsschutzgesetz
  • Bewegen von Menschen – Prävention Muskel-Skelett-Erkrankungen (DGUV 207-022)
  • Heben und Tragen – ergonomisches Arbeiten
  • Biostoffverordnung und TRBA 250
  • Umgang mit Gefahrstoffen nach TRGS 525 (Arzneimittel, Desinfektionsmittel)
  • Hautschutz und Händehygiene
  • Nadelstichverletzungen und Postexpositionsprophylaxe
  • Erstellung und Pflege des Hygieneplans
  • Erste Hilfe inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Brandschutz und Räumung in Pflegeeinrichtungen
  • Datenschutz Grundunterweisung (DSGVO, BDSG, SGB X)
  • Umgang mit medizinischen Geräten (MPBetreibV)
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldewege
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen und Gewaltprävention
  • Umgang mit demenziell erkrankten Bewohnern

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Erfüllen die Online-Unterweisungen die Anforderungen der MD-Qualitätsprüfung?

Ja. Wir dokumentieren jede absolvierte Unterweisung mit Mitarbeiter-ID, Datum, Modul, Daür und Lernerfolgskontrolle. Diese Nachweise erfüllen die Anforderungen nach §114 SGB XI und den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des MD. Bei Prüfungen exportieren Sie die Liste in Sekunden.

Wie oft müssen wir in der Pflege unterweisen?

Nach DGUV Vorschrift 1 §4 mindestens einmal jährlich, bei Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung (Biostoffe TRBA 250, Gefahrstoffe TRGS 525) ebenfalls jährlich. Die Belehrung nach §35 IfSG ist alle zwei Jahre Pflicht, bei Erstantritt vor Tätigkeitsaufnahme.

Akzeptiert die BGW unsere Online-Unterweisungen?

Ja. Die BGW akzeptiert elektronische Unterweisungen, sofern Inhalt, Verständnisprüfung und Dokumentation den Vorgaben entsprechen. Unsere Module sind exakt darauf ausgerichtet und enthalten die BGW-relevanten Themen wie rückengerechtes Arbeiten und Infektionsschutz.

Können auch Mitarbeitende ohne Deutsch als Muttersprache die Module nutzen?

Die Inhalte sind in einfacher, klarer Sprache aufbereitet und mit Bildern und kurzen Videos unterlegt. Pflegekräfte können Module pausieren und wiederholen. Auf Anfrage stellen wir ausgewählte Kerninhalte auch in weiteren Sprachen bereit.

Was passiert, wenn eine Pflegekraft die Unterweisungsfrist versäumt?

Das System erinnert Mitarbeitende und Leitung automatisch vor Ablauf. Versäumte Fristen werden im Dashboard rot markiert, sodass Sie vor MD-Prüfungen oder BGW-Begehungen sofort gegensteürn können. So vermeiden Sie Haftungsrisiken nach §15 ArbSchG.

Bringen Sie Pflichtunterweisungen in Ihrer Pflegeeinrichtung in den Schichtbetrieb – ohne Dienstausfall.

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