Schule-Unterweisungen: Lehrer, Hausmeister und Sekretariat digital schulen

Schulleitungen tragen Verantwortung für Lehrkräfte, Verwaltung und Hausdienst. Das Unterweisungscenter deckt alle DGUV V82- und schulgesetzlichen Pflichten in einer Plattform ab und entlastet Schulträger konkret.

Online-Unterweisungen für Schule
50+
Themen für Schule
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Unterweisungspflicht für 30+ Lehrkräfte pro Jahr

Nach DGUV Vorschrift 1 §4 müssen alle Beschäftigten jährlich unterwiesen werden. Bei einem Kollegium von 30 Personen entstehen schnell 60+ Präsenzstunden, die im laufenden Schulbetrieb kaum abzubilden sind.

Haftung der Schulleitung bei Schülerunfall

Die Schulleitung haftet persönlich, wenn Aufsichtspflichten verletzt werden und keine dokumentierte Unterweisung von Lehrkräften zu Aufsicht, Erste Hilfe und Sportstätten vorliegt (§ 832 BGB i. V. m. DGUV Vorschrift 81/82).

Gefahrstoffe in Chemie, Kunst und Reinigung

Fachlehrkräfte und Hausmeister arbeiten mit Stoffen nach TRGS 510 und TRGS 519. Ohne jährliche Unterweisung drohen Bußgelder bis 25.000 € und der sofortige Entzug der Sammlungserlaubnis.

Schulträger trägt Bußgeldrisiko

Kommt es zu einer Begehung durch Unfallkasse oder Gewerbeaufsicht ohne Unterweisungsnachweise, drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG bis 30.000 € pro Verstoß – getragen vom Schulträger, nicht vom Land.

So löst UWC das für Ihre Schule

Schulspezifische Themenbibliothek

Über 230 Unterweisungen, davon 40+ speziell für Schulen: von DGUV V82 (Schulen) über Aufsichtspflicht, Sportstätten, Chemie-Sammlung bis zur Belehrung nach § 35 IfSG. Lehrkräfte, Sekretariat und Hausmeister werden rollenbezogen geschult.

Rechtssichere Dokumentation für die Unfallkasse

Jede absolvierte Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis archiviert. Bei Begehungen durch die Unfallkasse Nord, BGW oder das Schulamt liegen Nachweise binnen 30 Sekunden als PDF vor – nach DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 1 prüffähig.

Entlastung für Schulleitung und Sicherheitsbeauftragte

Erinnerungen werden automatisch versendet, Säumige sind im Dashboard sichtbar. Der Sicherheitsbeauftragte spart laut Anwenderberichten 4–6 Arbeitstage pro Schuljahr gegenüber Präsenzunterweisungen in Konferenzen.

Diese Themen sind für Sie relevant

Brandschutz und Evakuierung an Schulen (DGUV Information 202-051)
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Aufsichtspflicht für Lehrkräfte (§ 832 BGB)
Erste Hilfe in Schulen (DGUV Vorschrift 1 §26)
Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz
Sicherheit im Sportunterricht (DGUV Regel 102-601)
Chemie-Sammlung und Gefahrstoffe (TRGS 510)
Bildschirmarbeitsplatz Verwaltung und Sekretariat
Datenschutz und DSGVO für Lehrkräfte
IT-Sicherheit für schulische Endgeräte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Hausmeistertätigkeiten und Leitern (DGUV Information 208-016)
Heben und Tragen für Schulpersonal
Pausenaufsicht und Spielgeräte
Schulwege und Verkehrserziehung
Gefährdungsbeurteilung für Schulen
Unfallmeldung an die Unfallkasse
Mutterschutz für schwangere Lehrerinnen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Unterweisung für Lehrkräfte rechtlich aus?
Ja. § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4 lassen elektronische Unterweisungen ausdrücklich zu, sofern Rückfragen möglich sind und der Lernerfolg überprüft wird. Unsere Plattform erfüllt beide Anforderungen durch Wissenstest und dokumentierten Ansprechpartner. Die Unfallkassen (z. B. UK Nord, UK Hessen) akzeptieren das Verfahren.
Wer ist Adressat der Unterweisungspflicht – Schulleitung oder Schulträger?
Geteilt: Der Schulträger ist Sachkostenträger und damit Unternehmer im Sinne der DGUV Vorschrift 1. Die Schulleitung ist vor Ort weisungsbefugt und muss die Unterweisung durchführen oder beauftragen. In der Praxis schließt der Schulträger den Vertrag, die Schulleitung steürt die Umsetzung.
Müssen auch Referendare, Honorarkräfte und FSJler unterwiesen werden?
Ja, ohne Ausnahme. § 12 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten unabhängig vom Vertragsverhältnis, einschließlich Honorarkräfte, FSJ/BFD-Kräfte und Praktikanten ab dem ersten Tag. Die Erstunterweisung muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen, nicht nachträglich.
Wie oft müssen Chemie- und Sportlehrkräfte unterwiesen werden?
Mindestens jährlich, bei Gefahrstoffen nach TRGS 510 sogar nachweislich vor der ersten Tätigkeit und dann jährlich. Für Sportstätten greift zusätzlich DGUV Regel 102-601 mit anlassbezogener Unterweisung bei neün Geräten oder nach Unfällen. Wir hinterlegen die Fristen automatisch im Dashboard.
Was kostet die Plattform pro Schule?
Der Listenpreis liegt bei 59,- € pro Person und Jahr für unbegrenzten Zugriff auf alle 230+ Themen. Schulträger mit mehreren Standorten erhalten Staffelrabatte ab 50 Lizenzen. Im Vergleich zu externen Präsenztagen (typisch 800–1.500 € pro Tag und Schule) amortisiert sich die Lösung bereits ab 15 Beschäftigten.

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Entlasten Sie Ihre Schulleitung von der jährlichen Unterweisungspflicht – rechtssicher und ohne Konferenzstunden.