Branche · Bildung, Sport & Freizeit
Schule-Unterweisungen: Lehrer, Hausmeister und Sekretariat digital schulen
Schulleitungen tragen Verantwortung für Lehrkräfte, Verwaltung und Hausdienst. Das Unterweisungscenter deckt alle DGUV V82- und schulgesetzlichen Pflichten in einer Plattform ab und entlastet Schulträger konkret.
Schule in Zahlen
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50+
Themen für Schule
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Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
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≤ 10 Min
pro Modul
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ArbSchG & DGUV V1
rechtssicher
Herausforderungen
Diese Herausforderungen kennen Sie
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Unterweisungspflicht für 30+ Lehrkräfte pro Jahr
Nach DGUV Vorschrift 1 §4 müssen alle Beschäftigten jährlich unterwiesen werden. Bei einem Kollegium von 30 Personen entstehen schnell 60+ Präsenzstunden, die im laufenden Schulbetrieb kaum abzubilden sind.
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Haftung der Schulleitung bei Schülerunfall
Die Schulleitung haftet persönlich, wenn Aufsichtspflichten verletzt werden und keine dokumentierte Unterweisung von Lehrkräften zu Aufsicht, Erste Hilfe und Sportstätten vorliegt (§ 832 BGB i. V. m. DGUV Vorschrift 81/82).
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Gefahrstoffe in Chemie, Kunst und Reinigung
Fachlehrkräfte und Hausmeister arbeiten mit Stoffen nach TRGS 510 und TRGS 519. Ohne jährliche Unterweisung drohen Bußgelder bis 25.000 € und der sofortige Entzug der Sammlungserlaubnis.
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Schulträger trägt Bußgeldrisiko
Kommt es zu einer Begehung durch Unfallkasse oder Gewerbeaufsicht ohne Unterweisungsnachweise, drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG bis 30.000 € pro Verstoß – getragen vom Schulträger, nicht vom Land.
Lösung
So löst UWC das für Ihre Schule
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Schulspezifische Themenbibliothek
Über 300 Unterweisungen, davon 40+ speziell für Schulen: von DGUV V82 (Schulen) über Aufsichtspflicht, Sportstätten, Chemie-Sammlung bis zur Belehrung nach § 35 IfSG. Lehrkräfte, Sekretariat und Hausmeister werden rollenbezogen geschult.
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Rechtssichere Dokumentation für die Unfallkasse
Jede absolvierte Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis archiviert. Bei Begehungen durch die Unfallkasse Nord, BGW oder das Schulamt liegen Nachweise binnen 30 Sekunden als PDF vor – nach DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 1 prüffähig.
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Entlastung für Schulleitung und Sicherheitsbeauftragte
Erinnerungen werden automatisch versendet, Säumige sind im Dashboard sichtbar. Der Sicherheitsbeauftragte spart laut Anwenderberichten 4–6 Arbeitstage pro Schuljahr gegenüber Präsenzunterweisungen in Konferenzen.
Themen
Diese Themen sind für Sie relevant
- Brandschutz und Evakuierung an Schulen (DGUV Information 202-051)
- Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
- Aufsichtspflicht für Lehrkräfte (§ 832 BGB)
- Erste Hilfe in Schulen (DGUV Vorschrift 1 §26)
- Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz
- Sicherheit im Sportunterricht (DGUV Regel 102-601)
- Chemie-Sammlung und Gefahrstoffe (TRGS 510)
- Bildschirmarbeitsplatz Verwaltung und Sekretariat
- Datenschutz und DSGVO für Lehrkräfte
- IT-Sicherheit für schulische Endgeräte
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Hausmeistertätigkeiten und Leitern (DGUV Information 208-016)
- Heben und Tragen für Schulpersonal
- Pausenaufsicht und Spielgeräte
- Schulwege und Verkehrserziehung
- Gefährdungsbeurteilung für Schulen
- Unfallmeldung an die Unfallkasse
- Mutterschutz für schwangere Lehrerinnen
So starten Sie
In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung
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Strategiegespräch
20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.
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Mitarbeitende freischalten
Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.
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Dokumentation prüfbereit
Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.
Fragen und Antworten