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Friseur-Unterweisungen: Chemie, Hautschutz und Hygiene im Salon

Daürhafter Hautkontakt mit Chemikalien macht Friseurberufe besonders anspruchsvoll. Das Unterweisungscenter liefert Ihnen BGW-konforme Module für Hautschutz, Farbenlehre und Hygiene - auch für Salonketten.

Handwerk & Bau

Online-Unterweisungen für Friseur

Friseur in Zahlen

  • —+

    Themen für Friseur

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Feuchtarbeit über 2 Stunden täglich

    Nach TRGS 401 gilt Friseurarbeit als Feuchtarbeit ab 2 Std/Tag. Berufsbedingte Handekzeme sind die häufigste BK-5101-Anzeige im Friseurhandwerk.

  • Sensibilisierung durch p-Phenylendiamin und Persulfate

    Oxidationshaarfarben und Blondiermittel zählen zu den stärksten Hautsensibilisierern. Eine einzige Sensibilisierung kann das Berufsende bedeuten.

  • BGW-Beitrag steigt bei Arbeitsausfällen

    Hautkrankheiten verursachen die längsten Ausfallzeiten im Salon. Nach TRGS 530 drohen bei fehlendem Hautschutzplan zusätzlich Bußgelder bis 25.000 €.

  • Jährliche Unterweisungspflicht für jeden Mitarbeiter

    § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 fordern dokumentierte Unterweisungen jährlich, bei Azubis halbjährlich. Im Salonbetrieb ist Präsenzschulung kaum planbar.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Friseur

  • Online-Unterweisung zwischen Kundenterminen

    Ihre Mitarbeiter absolvieren die Module am Tablet oder Smartphone in 10–15 Minuten. Kein Salonschluss, keine externen Trainer, keine Reisekosten.

  • BGW-konforme Hautschutzplan-Dokumentation

    Wir liefern Unterweisungen passend zum BGW-Hautschutz- und Händehygieneplan. Inklusive Nachweis bei Begehungen durch BGW oder Gewerbeaufsicht.

  • Skalierbar für Filialketten

    Ob Einzelsalon oder Kette mit 50 Standorten: Sie verwalten alle Mitarbeiter in einem Portal, sehen Unterweisungsstände in Echtzeit und exportieren Audit-Berichte pro Filiale.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401)
  • Umgang mit Oxidationshaarfarben und Blondiermitteln
  • Persulfate und Atemwegssensibilisierung
  • BGW-Hautschutzplan und Händehygiene
  • Tragen von Schutzhandschuhen (Nitril, EN 374)
  • Gefahrstoffe im Salon (TRGS 530 Friseurhandwerk)
  • Sicherheitsdatenblätter lesen und ablegen
  • Hygiene bei Rasur und Bartpflege (RKI-Empfehlung)
  • Desinfektion von Scheren, Kämmen und Rasiermessern
  • Elektrische Geräte: Föhn, Glätteisen, Trockenhaube
  • Ergonomie am Bedienplatz und Rückengesundheit
  • Brandschutz im Salon und Umgang mit Aerosolen
  • Erste Hilfe bei Verätzungen und Augenkontakt
  • Mutterschutz im Friseurberuf (Beschäftigungsverbote)
  • Jugendarbeitsschutz für Auszubildende
  • Datenschutz bei Kundendaten und Terminbuchung (DSGVO)

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Unterweisung für die BGW als Nachweis?

Ja, sofern die Inhalte branchenspezifisch sind und eine Lernerfolgskontrolle dokumentiert wird. § 12 ArbSchG schreibt keine Präsenzform vor. Bei Begehungen verlangt die BGW den Nachweis von Inhalt, Datum und Teilnehmer-Unterschrift bzw. digitaler Bestätigung.

Wie oft müssen Friseur-Mitarbeiter unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4. Auszubildende und Jugendliche unter 18 Jahren sind halbjährlich zu unterweisen (§ 29 JArbSchG). Zusätzlich anlassbezogen bei neün Produkten, Geräten oder nach Unfällen.

Was gilt rechtlich für Schwangere im Salon?

Nach Mutterschutzgesetz und § 12 MuSchG ist eine individülle Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Tätigkeiten mit Oxidationsfarben, Blondiermitteln und ständiger Feuchtarbeit lösen in der Regel ein Beschäftigungsverbot aus. Die Unterweisung muss diese Inhalte ausdrücklich behandeln.

Brauchen wir einen schriftlichen Hautschutzplan?

Ja, nach TRGS 401 und TRGS 530 ist ein Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegeplan im Salon auszuhängen. Die Unterweisung dazu muss vor Tätigkeitsbeginn und danach jährlich erfolgen. Fehlt der Plan, drohen Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken.

Können wir die Unterweisung für mehrere Filialen zentral steürn?

Ja. Sie legen Standorte und Mitarbeiter im Portal an und sehen pro Filiale, wer welche Unterweisung absolviert hat. Erinnerungsmails, Fristen und Audit-Exporte laufen automatisch. Das ist besonders relevant für Salonketten mit zentralem Arbeitsschutzbeauftragten.

Hautschutz und Hygiene im Salon rechtssicher dokumentieren – in 15 Minuten pro Mitarbeiter.

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