Erwachsenenbildung-Unterweisungen: Dozentenpool und Verwaltung koordinieren

VHS, Bildungswerke und private Akademien haben Hunderte Honorardozenten. Das Unterweisungscenter organisiert Dozentenpool-Unterweisung, Verwaltung und Raumsicherheit in einem System - BGW- und VBG-konform.

Online-Unterweisungen für Erwachsenenbildung / VHS
—+
Themen für Erwachsenenbildung / VHS
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Honorardozenten ohne arbeitsschutzrechtliche Anbindung

VHS und Bildungswerke beschäftigen 50 bis 500 freie Dozenten pro Standort. Nach DGUV Vorschrift 1 §4 trägt der Träger trotzdem die Unterweisungspflicht für alle Personen, die in seinen Räumen tätig werden.

Brandschutz in Mehrzwecknutzung

Klassenräume, Werkstätten, Küchen und Sporthallen werden täglich von wechselnden Gruppen genutzt. Rettungswege müssen nach ASR A2.3 jederzeit frei sein - bei einer Begehung führen Stolperfallen oder zugestellte Fluchttüren regelmäßig zu Auflagen der Bauaufsicht.

BGW- und VBG-Beiträge bei Versäumnissen

Träger der öffentlichen Hand sind in der VBG, freie Bildungswerke meist in der BGW pflichtversichert. Fehlt der Unterweisungsnachweis nach einem Unfall, drohen Regressforderungen ab 5.000 € sowie Bußgelder bis 25.000 € nach §25 ArbSchG.

Semesterstart als organisatorischer Engpass

Zwei Mal jährlich starten 80 bis 200 Kurse parallel. Verwaltung, Hausmeister und Dozentenpool müssen vor dem ersten Kurstag unterwiesen sein - manülle Excel-Listen scheitern an dieser Stoßbelastung.

So löst UWC das für Ihre Erwachsenenbildung / VHS

Dozentenpool-Verwaltung im Selbstlernportal

Jeder Honorardozent erhält einen eigenen Login und absolviert die Pflichtunterweisungen vor dem ersten Kurstag. Das System dokumentiert Teilnahme, Testergebnis und Gültigkeitsdaür rechtssicher nach DGUV Vorschrift 1.

Raum- und Werkstattsicherheit modular abgebildet

Spezifische Module für EDV-Räume, Kreativwerkstätten, Lehrküchen und Sporthallen. Wer eine Werkstatt mit Maschinen leitet, erhält automatisch die zusätzlichen Unterweisungen nach DGUV Information 209-093 zugeteilt.

Audit-feste Nachweise für Träger und Aufsicht

Alle Nachweise sind 5 Jahre revisionssicher gespeichert und exportierbar - für interne Revision, BGW/VBG-Begehung und kommunale Rechnungsprüfung. Reports lassen sich nach Standort, Kursleiter oder Zeitraum filtern.

Diese Themen sind für Sie relevant

Allgemeine Sicherheitsunterweisung nach §12 ArbSchG
Brandschutz und Verhalten im Brandfall (ASR A2.2)
Erste Hilfe und Notfallmanagement in Bildungseinrichtungen
Verkehrssicherungspflicht in öffentlich zugänglichen Räumen
Bildschirmarbeit und Ergonomie für Verwaltungspersonal
Datenschutz und DSGVO im Umgang mit Teilnehmerdaten
Hygiene und Infektionsschutz in Gruppenräumen
Sicherheit in EDV- und Multimediaräumen
Maschinenunterweisung für Kreativwerkstätten (Holz, Metall, Keramik)
Umgang mit Gefahrstoffen in Lehrküche und Werkstatt (GefStoffV, TRGS 555)
Elektrosicherheit für ortsveränderliche Geräte (DGUV V3)
Sicherheit in Sport- und Bewegungsräumen
Heben und Tragen für Hausmeister und Verwaltung
Aufsichtspflicht und Haftung für Honorardozenten
Unterweisung für Reinigungspersonal in Bildungsstätten
Verhalten bei Bedrohungslagen und Amok (DGUV Information 202-105)
Inklusion und Barrierefreiheit nach BFSG

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Müssen wir Honorardozenten überhaupt unterweisen - die sind doch nicht angestellt?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 1 §4 erstreckt sich die Unterweisungspflicht auf alle Personen, die in den Räumen des Trägers tätig werden, unabhängig vom Vertragsverhältnis. Die Rechtsprechung des BAG hat das in mehreren Urteilen bestätigt - der Träger bleibt Sicherheitsverantwortlicher, auch wenn die Lehrkraft selbständig ist.
Wie oft müssen Dozenten und Verwaltung unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, bei Tätigkeitsaufnahme und nach Änderungen im Tätigkeitsbereich (§12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 §4). Für Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial - etwa Werkstatt- oder Küchenkurse - empfiehlt die BGW kürzere Intervalle.
Was passiert bei einer BGW- oder VBG-Begehung, wenn Nachweise fehlen?
Die Aufsichtsperson dokumentiert die Lücke und setzt eine Frist zur Nachholung. Bei einem Unfall ohne Unterweisungsnachweis kann der Versicherungsträger nach §110 SGB VII Regress nehmen - typische Forderungen liegen zwischen 5.000 € und 50.000 €, in Einzelfällen deutlich höher.
Sind wir als kommunaler Träger bei der VBG oder der BGW versichert?
Kommunale VHS und Bildungseinrichtungen öffentlicher Träger sind in der Regel bei der Unfallkasse oder der VBG versichert. Freie Bildungswerke, Akademien und gGmbHs gehören meist zur BGW. Beide Träger akzeptieren die Unterweisungsnachweise des Unterweisungscenters gleichermaßen.
Können wir die Unterweisungen in unsere Dozentenverwaltung integrieren?
Ja. Das Unterweisungscenter bietet eine REST-API und CSV-Import/Export für gängige Verwaltungssysteme wie kufer oder eveeno. Dozentenstammdaten werden synchronisiert, Nachweise lassen sich automatisch an Personalakten anhängen.

Verwandte Branchen

Bringen Sie Dozentenpool, Verwaltung und Raumsicherheit in ein audit-festes System.