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Berufsschule-Unterweisungen: Werkstatt, Labor und Unterricht koordinieren

Berufsschulen und Berufsbildungswerke bilden künftige Fachkräfte aus. Das Unterweisungscenter liefert Ihnen branchenspezifische Jahresunterweisungen für Lehrkräfte in Metall, Elektro, Pflege, Holz und Kaufmännisch - alles in einer Plattform.

Öffentlicher Sektor

Online-Unterweisungen für Berufsschule / Berufsbildungswerk

Berufsschule / Berufsbildungswerk in Zahlen

  • —+

    Themen für Berufsschule / Berufsbildungswerk

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Werkstatt, Labor und Klassenraum gleichzeitig absichern

    Berufsschulen vereinen Maschinenhalle, Chemielabor und Theorieunterricht unter einem Dach. Jede Fachrichtung verlangt eigene Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 §4 - ein einheitlicher Bürostandard reicht nicht.

  • Doppelte Unterweisungspflicht für Lehrkräfte und Schüler

    Lehrkräfte sind Beschäftigte (ArbSchG §12), Schüler ab 15 stehen unter DGUV Vorschrift 81 (Schulen). Beide Gruppen müssen jährlich unterwiesen werden - mit unterschiedlichen Inhalten und Nachweisen.

  • Bußgelder bei Unfall im Lehrbetrieb

    Verletzt sich ein Auszubildender an einer Drehbank ohne dokumentierte Unterweisung, drohen Bußgelder bis 30.000 € (OWiG §9) und persönliche Haftung der Werkstattleitung. Die Unfallversicherung regressiert.

  • Lehrkräftemangel frisst Sicherheitszeit

    An Berufsschulen fehlen laut KMK rund 25.000 Lehrkräfte. Vorhandene Kollegen verbringen Präsenzzeit nicht mit Frontalvorträgen zu Brandschutz oder PSA - sondern mit Unterricht.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Berufsschule / Berufsbildungswerk

  • Fachrichtungs-Module für jede Werkstatt

    Wir liefern getrennte Unterweisungspakete für Metall (Dreh-, Fräs-, Schweißtechnik), Elektro (DGUV V3), Holz (Tischlerei), Chemie/Labor (GefStoffV, TRGS 510) und Pflege/Kosmetik. Lehrkräfte buchen nur die Module, die ihre Fachrichtung abdeckt.

  • Getrennte Nachweise für Personal und Auszubildende

    Das System unterscheidet Lehrer-Unterweisungen (ArbSchG) und Schüler-Unterweisungen (DGUV V81). Sie erhalten zwei revisionssichere Nachweis-Listen, die bei BG- und Schulaufsichts-Audits sofort vorlegbar sind.

  • Asynchron statt Pädagogische Konferenz

    Kollegen absolvieren die Pflichtunterweisungen im eigenen Tempo zwischen Unterrichtsblöcken. Kein Sammeltermin am Freitagnachmittag, kein Vertretungsplan-Chaos - 15 bis 25 Minuten pro Thema.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Brandschutz in Werkstätten und Laboren
  • Erste Hilfe bei Schnitt- und Qütschverletzungen
  • Elektrosicherheit nach DGUV Vorschrift 3
  • Maschinenunterweisung Drehmaschine, Fräse, Säge
  • Schweißarbeiten und Heißarbeiten (DGUV Information 209-010)
  • Gefahrstoffe im Chemie- und Lacklabor (GefStoffV, TRGS 510)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Lehrwerkstatt
  • Leitern, Tritte und Gerüste
  • Lärm und Gehörschutz (LärmVibrationsArbSchV)
  • Hautschutz beim Umgang mit Kühlschmierstoffen (TRGS 611)
  • Bildschirmarbeitsplatz für Lehrkräfte und Verwaltung
  • Heben und Tragen im Werkunterricht
  • Umgang mit Druckgasflaschen und Schweißgasen
  • Datenschutz und Verschwiegenheit (DSGVO, Schulgesetze)
  • Mutterschutz für Auszubildende und Referendarinnen
  • Hygiene im Pflegeunterricht (TRBA 250)
  • Verkehrssicherheit bei Praktikums- und Klassenfahrten

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen wir Auszubildende und Lehrkräfte getrennt unterweisen?

Ja. Lehrkräfte sind Beschäftigte und fallen unter ArbSchG §12 sowie DGUV Vorschrift 1. Auszubildende und Schüler werden nach DGUV Vorschrift 81 (Schulen) bzw. der jeweiligen Schüler-Unfallversicherung unterwiesen. Inhalte und Nachweise müssen getrennt geführt werden, weil zwei verschiedene Unfallversicherungsträger zuständig sind.

Wie häufig muss in den Werkstätten unterwiesen werden?

Mindestens jährlich, bei besonderen Gefährdungen häufiger (DGUV Vorschrift 1 §4). Vor erstmaligem Einsatz an einer neün Maschine ist zusätzlich eine maschinenbezogene Erstunterweisung Pflicht. Wir empfehlen vor jedem neün Ausbildungsjahrgang eine vollständige Wiederholung.

Decken Sie auch Sonderbereiche wie Chemie oder Pflege ab?

Ja. Für Chemie-Labore liefern wir GefStoffV- und TRGS-510-konforme Module, für Pflege-Bildungsgänge die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe) und Hygiene-Unterweisungen. Auch Friseur-, Kosmetik- und Lebensmittel-Schulzweige sind abgedeckt.

Was passiert bei einem Unfall ohne dokumentierte Unterweisung?

Die zuständige Unfallkasse prüft die Unterweisungspflicht. Fehlt der Nachweis, drohen Bußgelder nach §25 ArbSchG bis 30.000 € und persönliche Haftung der Schulleitung oder Werkstattleitung. Im Schadensfall regressiert die Unfallkasse die Heilbehandlungskosten gegen den Verantwortlichen.

Können wir die Unterweisungen in Schulstunden einplanen?

Ja. Jedes Modul ist auf 15 bis 25 Minuten ausgelegt und passt in eine Unterrichtsstunde oder eine Hohlstunde der Lehrkräfte. Der Schulleitung steht ein Dashboard mit Bearbeitungsstatus pro Kollege zur Verfügung, sodass Erinnerungen gezielt erfolgen können.

Werkstatt, Labor und Lehrerzimmer in einer Plattform unterweisen.

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