Branche · Kommunen & öffentliche Hand

Online-Unterweisungen für Kirchgemeinden und kirchliche Träger

Küster, Organisten, Turmwarte und ehrenamtliche Helferinnen - Ihre Mitarbeitenden arbeiten an Orten mit Absturzrisiko, alten Heizungen und Glockenstühlen. Wir liefern die jährliche Pflichtunterweisung digital und behutsam formuliert.

Öffentlicher Sektor

Online-Unterweisungen für Kirchengemeinde / Diakonie

Kirchengemeinde / Diakonie in Zahlen

  • —+

    Themen für Kirchengemeinde / Diakonie

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Absturzgefahr an Türmen und Emporen

    Glockenstuhl, Dachboden und Orgelempore sind Arbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 38. Ohne dokumentierte Unterweisung haftet der Kirchenvorstand persönlich bei Absturzunfällen.

  • Ehrenamtliche sind unterweisungspflichtig

    Auch Mesnerinnen, Lektoren und Helferkreise fallen unter § 12 ArbSchG, sobald sie weisungsgebunden tätig sind. Kirchengemeinden vergessen das regelmäßig und riskieren bei BG-Prüfungen Bußgelder bis 30.000 €.

  • Alte Heizungsanlagen und Asbestverdacht

    Kirchen aus der Vorkriegszeit enthalten oft Asbest-Dichtungen, Bleirohre und Öltanks mit Eigenheiten nach TRGS 519. Hausmeister müssen vor jeder Tätigkeit an Bausubstanz konkret unterwiesen sein.

  • Verstreute Standorte, knappe Verwaltung

    Pfarrbüros betreün oft 3 bis 7 Gemeinden mit Friedhof, Kindergarten und Gemeindehaus. Eine Präsenzunterweisung pro Jahr für alle Standorte kostet schnell vierstellig an Honoraren und Wegzeit.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Kirchengemeinde / Diakonie

  • Digitale Pflichtunterweisung für alle Dienste

    Küster, Organisten, Friedhofsgärtner, Kita-Personal und Reinigungskräfte erhalten ihre jährliche Unterweisung am eigenen Endgerät. Sie sparen Sammeltermine im Gemeindehaus und erreichen auch Nebenamtliche zuverlässig.

  • Rechtssichere Dokumentation für Visitation und BG

    Jede absolvierte Unterweisung wird mit Datum, Themenliste und Prüfungsergebnis revisionssicher abgelegt. Bei Visitation durch Landeskirche oder Prüfung durch VBG legen Sie den Nachweis in Sekunden vor.

  • Behutsame Sprache, kein Konzernduktus

    Unsere Inhalte sind in würdiger, klarer Sprache verfasst und respektieren das kirchliche Selbstverständnis. Ehrenamtliche fühlen sich ernst genommen, nicht wie Industriearbeiter behandelt.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Allgemeine Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG
  • Brandschutzhelfer in Kirche und Gemeindehaus (DGUV Information 205-023)
  • Erste Hilfe im Gottesdienst und bei Gemeindeveranstaltungen
  • Arbeiten in der Höhe: Glockenturm, Empore, Dachboden
  • Leitern und Tritte sicher benutzen (DGUV Information 208-016)
  • Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (GefStoffV)
  • Bildschirmarbeitsplatz im Pfarrbüro (ArbStättV Anhang 6)
  • Friedhofsarbeit: Grabaushub, Steinarbeiten, Maschinen
  • Motorgeräte: Freischneider, Heckenschere, Kettensäge (DGUV Vorschrift 1)
  • Elektrische Sicherheit im Gemeindehaus (DGUV Vorschrift 3)
  • Hygiene beim Abendmahl und in der Kita-Küche (Lebensmittelhygiene-VO)
  • Heben und Tragen im Mesnerdienst und bei Bestattungen
  • Verhalten bei Übergriffen und Bedrohung (Bargeld, Kollekte, offene Kirche)
  • Datenschutz nach DSG-EKD bzw. KDG für Ehrenamtliche
  • Asbest- und Schadstoffsensibilisierung in Altbauten (TRGS 519)
  • Unterweisung von Ehrenamtlichen nach § 2 Abs. 2 SGB VII
  • Mutterschutz im kirchlichen Dienst
  • Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen und Außenanlagen

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen wir auch Ehrenamtliche unterweisen?

Ja, sobald Ehrenamtliche weisungsgebunden für die Gemeinde tätig werden, gelten sie nach § 2 Abs. 2 SGB VII als versicherte Beschäftigte. Damit greift auch die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG. Eine dokumentierte Kurzunterweisung pro Jahr genügt in der Regel, sie muss aber nachweisbar sein.

Reicht eine Unterweisung pro Jahr für Küster und Mesnerdienst?

Grundsätzlich ja, § 4 DGUV Vorschrift 1 fordert mindestens eine jährliche Unterweisung. Bei besonderen Tätigkeiten wie Arbeiten am Glockenstuhl, mit Motorsägen oder an elektrischen Anlagen sind jedoch zusätzliche, tätigkeitsbezogene Unterweisungen erforderlich. Diese können Sie über unsere Themen-Module einzeln abrufen.

Wie gehen wir mit Asbest in einer alten Kirche um?

Vor Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an Bausubstanz aus den Jahren bis 1993 ist eine Erkundung nach TRGS 519 vorgeschrieben. Hausmeister und Küster dürfen nicht selbst Dichtungen, Bodenbeläge oder Verkleidungen entfernen, sondern müssen sensibilisiert sein, verdächtige Materialien zu erkennen und Fachbetriebe einzuschalten.

Gilt für uns das ArbSchG oder das kirchliche Arbeitsrecht?

Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften gelten uneingeschränkt auch für kirchliche Arbeitgeber. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 GG betrifft nur das Dienstrecht, nicht den Arbeitsschutz. Unfallversicherungsträger ist meist die VBG, im Bereich der Kindertagesstätten oft die jeweilige Unfallkasse des Bundeslandes.

Wie dokumentieren wir die Unterweisungen für die Visitation?

Unser System protokolliert Teilnehmer, Datum, Themen und Prüfungsergebnis revisionssicher. Sie erhalten auf Knopfdruck eine PDF-Übersicht, die Sie der Landeskirche, der VBG oder dem Gemeindekirchenrat vorlegen können. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach DGUV Vorschrift 1 mindestens zwei Jahre, wir speichern daürhaft.

Schützen Sie Hauptamtliche und Ehrenamtliche rechtssicher und in würdiger Sprache.

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