Branche · Kommunen & öffentliche Hand

Online-Unterweisungen für Stadt- und Gemeindebibliotheken

Bildschirmarbeit, Leitern zwischen den Regalen, historische Bestände mit Schimmelpilzrisiko - Bibliotheken haben mehr Arbeitsschutzthemen als man denkt. Wir liefern sie digital, dokumentiert und rechtssicher.

Öffentlicher Sektor

Online-Unterweisungen für Bibliothek / Archiv

Bibliothek / Archiv in Zahlen

  • —+

    Themen für Bibliothek / Archiv

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Leiterstürze beim Regalzugriff

    Rollleitern und Tritte zwischen schmalen Regalgängen sind die häufigste Unfallursache in Bibliotheken. Nach DGUV Information 208-016 ist jährliche Unterweisung Pflicht — sonst haftet die Leitung persönlich.

  • Schimmel- und Staubbelastung in Magazinen

    Historische Bestände bergen Aspergillus- und Penicillium-Sporen sowie Buchstaub, der nach TRGS 907 als sensibilisierend gilt. Ohne dokumentierte Unterweisung drohen Berufskrankheits-Anzeigen (BK 4301/4302).

  • Bildschirmarbeit an Auskunftsplätzen

    Auskunfts- und Katalog-PCs werden oft von wechselndem Personal genutzt — Ergonomie-Unterweisung nach ArbStättV Anhang 6 wird dabei häufig vergessen. Folge: steigende Krankheitstage durch RSI und Rückenleiden.

  • Bußgeld bei fehlender Dokumentation

    Kommunale Rechnungsprüfungsämter und die zuständige Unfallkasse prüfen Unterweisungs-Nachweise. Fehlen sie, drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG bis 30.000 € pro Verstoß — zu Lasten des Haushaltstitels.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Bibliothek / Archiv

  • Digital für Voll-, Teilzeit- und Aushilfen

    Ihre Mitarbeitenden — auch ehrenamtliche Lesepaten und studentische Aushilfen — absolvieren die Unterweisungen wann es passt, zwischen Ausleihzeiten oder im Homeoffice. Jeder Abschluss wird automatisch protokolliert und 5 Jahre revisionssicher archiviert.

  • Rechtssichere Nachweise für Kommunalprüfung

    Wir liefern Teilnahmebescheinigungen mit Datum, Themenliste und Lernerfolgskontrolle — direkt vorlagefähig bei Unfallkasse, Rechnungsprüfungsamt oder Personalrat. Der Bibliotheksleitung entlastet das die Aufsichtspflicht nach § 12 ArbSchG.

  • Bibliotheks-spezifische Inhalte

    Keine generischen Büro-Module: Unsere Unterweisungen behandeln konkret Magazin-Risiken, Umgang mit Schimmelbefall an Beständen, Sicherheit bei Veranstaltungen im Lesesaal und Deeskalation gegenüber aggressiven Nutzern. Inhalte werden bei DGUV-Änderungen automatisch aktualisiert.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung nach § 12 ArbSchG
  • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (ArbStättV Anhang 6)
  • Sicheres Arbeiten auf Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
  • Heben und Tragen von Lasten (Lastenhandhabungsverordnung)
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall (ASR A2.2)
  • Erste Hilfe im Betrieb (DGUV Vorschrift 1)
  • Umgang mit Gefahrstoffen — Reinigungs- und Restaurierungsmittel (GefStoffV)
  • Schimmelpilze und biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV, TRBA 240)
  • Staub am Arbeitsplatz und Atemschutz (TRGS 504)
  • Hygiene am Arbeitsplatz (Publikumsverkehr)
  • Deeskalation und Umgang mit aggressiven Nutzern
  • Datenschutz und DSGVO für Bibliothekspersonal
  • Unterweisung für werdende und stillende Mütter (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutz für Auszubildende und FSJler
  • Veranstaltungssicherheit (Lesungen, Kinderprogramm)
  • Verhalten bei Arbeitsunfällen und Meldepflichten
  • Psychische Belastung am Arbeitsplatz (§ 5 ArbSchG)
  • Bildschirmpausen und ergonomisches Arbeiten

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen auch ehrenamtliche Lesepaten und Praktikanten unterwiesen werden?

Ja. Nach § 2 Abs. 2 SGB VII gelten Ehrenamtliche und Praktikanten als Versicherte und unterliegen damit der Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. In unserem System legen Sie für diese Personen kostenfreie Zugänge an und dokumentieren den Abschluss revisionssicher.

Wie häufig muss eine Bibliothek ihr Personal unterweisen?

Mindestens einmal jährlich nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4. Bei Tätigkeitswechsel, neün Gefahrstoffen (etwa bei Schimmelbefall im Magazin) oder neün Arbeitsmitteln ist eine zusätzliche anlassbezogene Unterweisung erforderlich.

Was gilt für Mitarbeitende mit Bestandsschimmel-Kontakt?

Beim Umgang mit schimmelbefallenen Beständen greifen die BioStoffV und TRBA 240 — Schutzstufe 2 ist häufig einschlägig. Erforderlich sind eine Gefährdungsbeurteilung, geeignete PSA (mindestens FFP2/FFP3 und Schutzhandschuhe) sowie eine spezifische Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die wir als eigenes Modul abbilden.

Akzeptiert unsere kommunale Unfallkasse digitale Unterweisungen?

Ja, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Bayern und alle weiteren Träger akzeptieren digitale Unterweisungen, sofern Lernerfolgskontrolle und Dokumentation gewährleistet sind (DGUV Grundsatz 314-003). Unser System erfüllt beides — Teilnahmebescheinigungen sind direkt vorlagefähig.

Wie integrieren Sie sich in unsere Verwaltung — getrennte Dienstellen, Zweigstellen, Fahrbücherei?

Sie können Standorte und Teams getrennt verwalten und Unterweisungen pro Zweigstelle zuweisen. Berichte lassen sich nach Dienststelle filtern — etwa für den Personalrat oder die zentrale Personalabteilung der Stadtverwaltung. Eine Anbindung an gängige Personalsysteme ist über CSV-Import möglich.

Entlasten Sie Ihre Bibliotheksleitung von der Unterweisungs-Bürokratie.

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