Online-Unterweisungen für den kommunalen Bauhof

Ihre Bauhofmannschaft ist überall unterwegs - Strasse, Grünfläche, Friedhof, Winterdienst. Wir liefern Unterweisungen, die aufs Tablet oder Diensthandy passen und die Dokumentation automatisch für das Rechnungsprüfungsamt bereitstellen.

Online-Unterweisungen für Bauhof
50+
Themen für Bauhof
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Mannschaft ist nie geschlossen vor Ort

Strasse, Grünfläche, Friedhof, Winterdienst - eine klassische Präsenz-Unterweisung bekommen Sie nie unter einen Hut, ohne den Betrieb für einen halben Tag stillzulegen.

Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt und Unfallkasse

Nach DGUV Vorschrift 1 §4 müssen Unterweisungen jährlich nachweisbar dokumentiert sein - bei einem Arbeitsunfall fordert die Unfallkasse die Nachweise innerhalb weniger Tage an.

Persönliche Haftung des Bürgermeisters und Bauhofleiters

Bei Verletzung der Unterweisungspflicht haften Dienstvorgesetzte nach §831 BGB und §130 OWiG persönlich - Bussgelder bis 10.000 € je Verstoss sind möglich.

Saisonale Spitzen brauchen sofort einsatzfähige Aushilfen

Winterdienst, Mähsaison und Friedhofsbetrieb laufen mit wechselnden Saisonkräften - jede Aushilfe muss vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein, nicht erst nach drei Wochen Wartezeit.

So löst UWC das für Ihre Bauhof

Tablet- und Handy-tauglich direkt im Fahrzeug

Ihre Mitarbeiter erledigen die Unterweisung wo es passt - im Bauhof-Aufenthaltsraum, am Diensthandy in der Mittagspause oder am Prüfstand. Keine Software-Installation, keine Schulungsraum-Reservierung.

Audit-feste Dokumentation für Rechnungsprüfungsamt

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP, Lernerfolgskontrolle und Unterschrift dokumentiert. Sie ziehen jederzeit per Knopfdruck den DGUV-konformen Nachweis - für Unfallkasse, Prüfer und kommunale Aufsicht.

Branchenpaket für den kommunalen Bauhof

Wir liefern die Themen, die Sie wirklich brauchen - von Motorsense, Freischneider und Streufahrzeug bis Friedhofsarbeit, Alleinarbeit und Verkehrsabsicherung nach RSA. Keine Standard-Büroinhalte für Aussendienst-Personal.

Diese Themen sind für Sie relevant

Erstunterweisung für neü Bauhof-Mitarbeiter und Saisonkräfte
Baustellensicherheit und Verkehrsabsicherung nach RSA 21
Arbeiten mit Gartengeräten (Freischneider, Motorsense, Heckenschere)
Motorsägen-Refresher (DGUV Information 214-059)
Friedhofsarbeit (Graböffnung, Steinarbeiten, Erdaushub)
Alleinarbeit bei erhöhter Gefährdung (DGUV Regel 100-001)
Arbeiten im Aussenbereich - UV-Strahlung, Insektenstiche, Zecken
Winterdienst und Streufahrzeug-Bedienung
Gefahrstoffe nach TRGS 555 (Streusalz, Pflanzenschutz, Kraftstoffe)
Persönliche Schutzausrüstung inkl. Fuss- und Schnittschutz
Brandschutzhelfer und Umgang mit Feürlöschern
Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen
Hautschutz und UV-Schutz bei Aussenarbeit
Manülle Lastenhandhabung und Heben/Tragen (LasthandhabV)
Ladungssicherung auf Pritsche und Anhänger
Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Bauhof-Mitarbeiter unterwiesen werden?
Nach DGUV Vorschrift 1 §4 mindestens einmal jährlich, für Jugendliche halbjährlich. Bei Änderung der Tätigkeit, neün Geräten oder nach einem Unfall ist eine zusätzliche anlassbezogene Unterweisung Pflicht. Bei Saisonkräften muss die Erstunterweisung vor dem ersten Einsatz erfolgen.
Reicht eine Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste als Nachweis?
Nein - die Unfallkasse fordert eine Lernerfolgskontrolle und einen Nachweis über die vermittelten Inhalte (DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 1). Eine reine Teilnahmebestätigung ohne Wissensüberprüfung hält im Schadensfall nicht stand und kann zur persönlichen Haftung des Bauhofleiters führen.
Wer haftet, wenn ein Mitarbeiter ohne Unterweisung verunglückt?
Primär der Dienstvorgesetzte, also Bauhofleiter und Bürgermeister, über §831 BGB und §130 OWiG. Die Unfallkasse kann zudem nach §110 SGB VII bei grobem Verschulden Regress nehmen - das gilt auch bei rein organisatorischen Versäumnissen wie fehlender Dokumentation.
Funktionieren die Unterweisungen auch ohne stabiles WLAN am Bauhof?
Ja - die Inhalte sind responsiv und laden auch über Mobilfunk-Verbindung. Es wird keine App-Installation benötigt, der Mitarbeiter ruft die Unterweisung per Link am Diensthandy oder Tablet auf. Eine kurze Verbindung zum Start und zum Abschluss reicht aus.
Können wir die Inhalte auf unsere Geräte und Maschinen anpassen?
Ja - in den Themen Motorsäge, Freischneider, Streufahrzeug und Hubarbeitsbühne hinterlegen wir Ihre konkreten Geräte-Typen und kommunalen Dienstanweisungen. Damit wird die generische DGUV-Unterweisung zur betriebsspezifischen Unterweisung im Sinne von §12 ArbSchG.

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