Online-Unterweisungen für kommunale Bäderbetriebe

Schwimmmeister und Technikpersonal arbeiten mit Chlorgas, gefährdeten Badegästen und elektrischer Anlage unter Wasser. Wir liefern die Pflichtunterweisung digital, sodass Ihr Bad auch in der Hochsaison lückenlos dokumentiert ist.

Online-Unterweisungen für Bäderbetrieb / Schwimmbad
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Themen für Bäderbetrieb / Schwimmbad
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Chlorgas-Austritt in der Technikzentrale

Schon 0,5 ppm Chlor im Atembereich löst Reizungen aus, ab 40 ppm besteht Lebensgefahr. TRGS 510 und DGUV Regel 107-001 verlangen jährliche Unterweisung des Technikpersonals zu Lagerung, Dosierung und Notfallreaktion.

Aufsichtspflicht und Ertrinkungsrisiko

In Deutschland ertrinken jährlich rund 80 Personen in öffentlichen Bädern. Die DGUV Information 207-022 fordert nachweisbare Unterweisung der Aufsicht zu Wasserrettung, Erste Hilfe und Beckenüberwachung.

Elektrische Anlagen im Nassbereich

Unterwasserscheinwerfer, Umwälzpumpen und FI-Schaltungen unterliegen DGUV Vorschrift 3 mit verkürzten Prüfintervallen. Verstösse führen bei Personenschaden zu persönlicher Haftung der Betriebsleitung.

Saisonpersonal und Schichtbetrieb

Freibad-Saison, Rettungsschwimmer auf 520-Euro-Basis und wechselnde Hilfskräfte machen Präsenzschulungen unmöglich. Fehlende Unterweisungsnachweise führen bei Unfällen zu Regress durch die Unfallkasse.

So löst UWC das für Ihre Bäderbetrieb / Schwimmbad

Digitale Unterweisung für Bad-Personal

Schwimmmeister, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Rettungsschwimmer und Technikpersonal werden über den Browser unterwiesen. Module zu Chlorung, Beckenhygiene nach DIN 19643 und Aufsichtspflicht sind sofort einsetzbar und werden jährlich aktualisiert.

Rechtssicherer Nachweis für Unfallkasse

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Prüfergebnis dokumentiert. Bei Auditen der Unfallkasse oder Prüfungen durch das Gesundheitsamt liefern Sie den Nachweis per PDF-Export innerhalb von Minuten.

Schnelle Einarbeitung von Saisonkräften

Neü Rettungsschwimmer oder Aushilfen erledigen alle Pflichtunterweisungen vor dem ersten Dienst. Kein Sammeltermin nötig, keine verlorenen Betriebsstunden in der Hochsaison.

Diese Themen sind für Sie relevant

Allgemeine Sicherheitsunterweisung nach §12 ArbSchG
Umgang mit Chlorgas und Chlorbleichlauge (TRGS 510)
Beckenaufsicht und Verkehrssicherungspflicht (DGUV 207-022)
Erste Hilfe und Wiederbelebung im Bäderbetrieb
Hygiene und Wasseraufbereitung nach DIN 19643
Elektrische Sicherheit im Nassbereich (DGUV V3)
Umgang mit Gefahrstoffen und Sicherheitsdatenblättern
Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Leitern, Tritte und Arbeiten in der Höhe (Sprungturm, Technik)
Heben und Tragen, ergonomisches Arbeiten
Persönliche Schutzausrüstung im Technikbereich
Unterweisung Rettungsschwimmer und Wasserrettung
Datenschutz und DSGVO am Empfangs- und Kassenbereich
Verhalten bei Gewitter im Freibadbetrieb
Reinigung und Desinfektion (Biostoffverordnung)
Umgang mit aggressiven Badegästen und Deeskalation

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind für Fachangestellte für Bäderbetriebe Pflicht?
Nach §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 muss jährlich unterwiesen werden. Pflichtthemen sind Aufsicht, Erste Hilfe, Chlorung, Hygiene nach DIN 19643, Elektrosicherheit und Brandschutz. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kommt die Unterweisung nach §14 GefStoffV hinzu.
Reicht eine Online-Unterweisung für Rettungsschwimmer aus?
Die theoretische Jahresunterweisung darf digital erfolgen, dies bestätigt die DGUV Regel 107-001. Die praktische Prüfung der Rettungsfähigkeit (DLRG-Rettungsschein Bronze, nicht älter als 2 Jahre) muss in Präsenz absolviert werden. UWC liefert die Theorie, Sie kombinieren mit Praxistraining vor Ort.
Wie dokumentieren wir die Unterweisung gegenüber der Unfallkasse?
Jede abgeschlossene Unterweisung erzeugt ein PDF-Zertifikat mit Name, Datum, Themen und Prüfergebnis. Sie können Einzelnachweise oder eine Gesamtübersicht exportieren. Bei Unfällen oder Prüfungen der Unfallkasse genügt dieser Export als Nachweis nach §4 DGUV Vorschrift 1.
Was kostet die Unterweisung pro Mitarbeiter im Saisonbetrieb?
Pro Mitarbeiter und Jahr fallen 59 Euro für das Komplettpaket an, unabhängig davon ob es sich um Fest- oder Saisonpersonal handelt. Bei Kommunen mit mehreren Bädern erstellen wir auf Anfrage ein Rahmenangebot.
Können wir Inhalte an unsere örtlichen Gegebenheiten anpassen?
Ja, branche-spezifische Inhalte zu Ihrer Chloranlage, Beckenstruktur oder Notfallorganisation lassen sich als Zusatzmodul ergänzen. Die Basisunterweisungen entsprechen den DGUV-Vorgaben und werden bei Änderungen automatisch aktualisiert.

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Sichern Sie Ihren Bäderbetrieb vor der nächsten Saison rechtskonform ab.