Branche · Pflege & Sozialwirtschaft

Online-Unterweisungen für die Kindertagesstätte

Ihre Erzieherinnen und Erzieher geben jeden Tag ihr Bestes für die Kinder - wir entlasten sie bei den Pflichtunterweisungen. DGUV V82-konform, TRBA-250-geprüft, flexibel nach Betreuungsende absolvierbar. Sie haben die Nachweise, Ihr Team hat den Kopf frei für die Kinder.

50 passende Themen Soziales & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Kindertagesstätte (Kita)

Kindertagesstätte (Kita) in Zahlen

  • 50+

    Themen für Kindertagesstätte (Kita)

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Unterweisungen scheitern am Kita-Alltag

    Zwischen Bring- und Abholzeit bleibt kein Slot für Präsenzschulungen. Verschobene Termine führen zu lückenhaften Nachweisen bei der nächsten Begehung durch die Unfallkasse.

  • Infektionsschutz nach §35 IfSG jährlich Pflicht

    Jede neü Erzieherin und jeder Praktikant braucht vor Dienstantritt die Belehrung nach §35 IfSG, danach mindestens alle zwei Jahre. Fehlende Nachweise sind bei Gesundheitsamt-Kontrollen ein Bußgeldtatbestand.

  • Hautbelastung durch ständiges Händewaschen

    Erzieherinnen waschen sich 30-mal täglich die Hände, Handekzeme sind die häufigste Berufskrankheit (BK 5101) in der Kita. Ohne dokumentierte Hautschutzunterweisung nach TRGS 401 haftet die Einrichtung.

  • Hohe Personalfluktuation, ständiger Schulungsaufwand

    FSJ, BFD, neü Erzieherinnen, Springer - in einer Kita wechseln 4-8 Personen pro Jahr. Jede Erstunterweisung nach §12 ArbSchG vor Ort kostet pro Person 2-3 Stunden Leitungszeit.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Kindertagesstätte (Kita)

  • Asynchron nach Betreuungsschluss

    Ihre Erzieherinnen absolvieren die Unterweisungen ab 16:30 Uhr von zuhause oder im Gruppenraum nach Kinderabreise. Keine Vertretungsplanung, kein Springer-Einsatz nötig - die Betreuung läuft ungestört weiter.

  • DGUV V82 und TRBA 250 vollständig abgedeckt

    Alle Pflichtthemen für Kindertageseinrichtungen sind hinterlegt: §35 IfSG, Erste Hilfe am Kind, Heben und Tragen, Hautschutz, Brandschutz. Bei jeder Begehung durch die Unfallkasse haben Sie revisionssichere Nachweise per Knopfdruck.

  • Erstunterweisung für neü Kräfte in 24h

    Sie laden die neü Erzieherin oder den Praktikanten per Mail ein, das System weist die gesetzlich vorgeschriebenen Themen automatisch zu. Vor Dienstantritt liegt der unterschriebene Nachweis in Ihrer Personalakte.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Belehrung nach §35 Infektionsschutzgesetz (jährlich für alle pädagogischen Kräfte)
  • KITA Basis-Unterweisung nach DGUV Vorschrift 82
  • Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen (Säuglinge und Kleinkinder)
  • Hautschutz und Händehygiene nach TRGS 401
  • Infektionsschutz und Pandemieplanung (TRBA 250)
  • Heben und Tragen für Kitapersonal (Lastenhandhabungsverordnung)
  • Gefahrstoffe für Pädagogen (Reinigungs- und Desinfektionsmittel)
  • Alleinarbeit in Kita und Hort (Frühdienst, Spätdienst, Schließdienst)
  • Gefährdungsbeurteilung Erziehung und Soziales nach §5 ArbSchG
  • Brandschutz und Evakuierung mit Kindergruppen
  • Erstunterweisung neü Mitarbeitende vor Dienstantritt
  • Aufsichtspflicht und Haftung im pädagogischen Alltag
  • Bildschirmarbeitsplatz Leitung und Verwaltung
  • Mutterschutz für schwangere Erzieherinnen (Beschäftigungsverbot bei Infektionsgefahr)
  • Umgang mit Konflikten und Gewaltprävention
  • Verkehrssicherheit bei Ausflügen und Spaziergängen

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ersetzt die Online-Unterweisung die jährliche §35-IfSG-Belehrung wirklich rechtssicher?

Ja. §35 IfSG verlangt keine Präsenzform, sondern die nachweisliche Vermittlung der Inhalte durch den Arbeitgeber. Unsere Lernerfolgskontrolle und der zeitgestempelte Nachweis erfüllen die Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt vollständig.

Wir haben FSJlerinnen und Praktikantinnen, die nur wenige Monate bleiben - lohnt sich das?

Gerade dafür ist das System gemacht. Sie zahlen pro Einrichtung, nicht pro Person, und können beliebig viele Kurzzeitkräfte einweisen. Die Erstunterweisung nach §12 ArbSchG ist auch für FSJ und BFD vor Dienstantritt Pflicht.

Was passiert bei einer Begehung durch die Unfallkasse oder das Gesundheitsamt?

Sie exportieren mit zwei Klicks eine vollständige Nachweisliste pro Mitarbeitenden mit Datum, Thema und digitaler Signatur. Diese Form ist von Unfallkassen und Gesundheitsämtern als Nachweis nach DGUV Vorschrift 1 §4 anerkannt.

Kann unser Träger mit mehreren Einrichtungen das zentral verwalten?

Ja, mehrere Standorte werden in einem Mandanten gebündelt, Leitungen sehen jeweils nur ihr Haus, die Geschäftsführung sieht alles. Trägerwechsel oder Standortzuordnung lassen sich jederzeit anpassen, ohne Nachweise zu verlieren.

Wie aufwendig ist die Einführung neben dem Kita-Alltag?

Die Leitung legt einmalig die Mitarbeitenden an, das daürt pro Einrichtung etwa 20 Minuten. Themenzuweisung und Erinnerungen laufen danach automatisch, der laufende Aufwand liegt bei unter einer Stunde pro Monat.

Schaffen Sie Ihrem Kita-Team den Kopf frei für die Kinder - wir kümmern uns um die Nachweise.

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