Online-Unterweisungen für die Kindertagesstätte

Ihre Erzieherinnen und Erzieher geben jeden Tag ihr Bestes für die Kinder - wir entlasten sie bei den Pflichtunterweisungen. DGUV V82-konform, TRBA-250-geprüft, flexibel nach Betreuungsende absolvierbar. Sie haben die Nachweise, Ihr Team hat den Kopf frei für die Kinder.

Online-Unterweisungen für Kindertagesstätte (Kita)
50+
Themen für Kindertagesstätte (Kita)
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Unterweisungen scheitern am Kita-Alltag

Zwischen Bring- und Abholzeit bleibt kein Slot für Präsenzschulungen. Verschobene Termine führen zu lückenhaften Nachweisen bei der nächsten Begehung durch die Unfallkasse.

Infektionsschutz nach §35 IfSG jährlich Pflicht

Jede neü Erzieherin und jeder Praktikant braucht vor Dienstantritt die Belehrung nach §35 IfSG, danach mindestens alle zwei Jahre. Fehlende Nachweise sind bei Gesundheitsamt-Kontrollen ein Bußgeldtatbestand.

Hautbelastung durch ständiges Händewaschen

Erzieherinnen waschen sich 30-mal täglich die Hände, Handekzeme sind die häufigste Berufskrankheit (BK 5101) in der Kita. Ohne dokumentierte Hautschutzunterweisung nach TRGS 401 haftet die Einrichtung.

Hohe Personalfluktuation, ständiger Schulungsaufwand

FSJ, BFD, neü Erzieherinnen, Springer - in einer Kita wechseln 4-8 Personen pro Jahr. Jede Erstunterweisung nach §12 ArbSchG vor Ort kostet pro Person 2-3 Stunden Leitungszeit.

So löst UWC das für Ihre Kindertagesstätte (Kita)

Asynchron nach Betreuungsschluss

Ihre Erzieherinnen absolvieren die Unterweisungen ab 16:30 Uhr von zuhause oder im Gruppenraum nach Kinderabreise. Keine Vertretungsplanung, kein Springer-Einsatz nötig - die Betreuung läuft ungestört weiter.

DGUV V82 und TRBA 250 vollständig abgedeckt

Alle Pflichtthemen für Kindertageseinrichtungen sind hinterlegt: §35 IfSG, Erste Hilfe am Kind, Heben und Tragen, Hautschutz, Brandschutz. Bei jeder Begehung durch die Unfallkasse haben Sie revisionssichere Nachweise per Knopfdruck.

Erstunterweisung für neü Kräfte in 24h

Sie laden die neü Erzieherin oder den Praktikanten per Mail ein, das System weist die gesetzlich vorgeschriebenen Themen automatisch zu. Vor Dienstantritt liegt der unterschriebene Nachweis in Ihrer Personalakte.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung nach §35 Infektionsschutzgesetz (jährlich für alle pädagogischen Kräfte)
KITA Basis-Unterweisung nach DGUV Vorschrift 82
Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen (Säuglinge und Kleinkinder)
Hautschutz und Händehygiene nach TRGS 401
Infektionsschutz und Pandemieplanung (TRBA 250)
Heben und Tragen für Kitapersonal (Lastenhandhabungsverordnung)
Gefahrstoffe für Pädagogen (Reinigungs- und Desinfektionsmittel)
Alleinarbeit in Kita und Hort (Frühdienst, Spätdienst, Schließdienst)
Gefährdungsbeurteilung Erziehung und Soziales nach §5 ArbSchG
Brandschutz und Evakuierung mit Kindergruppen
Erstunterweisung neü Mitarbeitende vor Dienstantritt
Aufsichtspflicht und Haftung im pädagogischen Alltag
Bildschirmarbeitsplatz Leitung und Verwaltung
Mutterschutz für schwangere Erzieherinnen (Beschäftigungsverbot bei Infektionsgefahr)
Umgang mit Konflikten und Gewaltprävention
Verkehrssicherheit bei Ausflügen und Spaziergängen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Ersetzt die Online-Unterweisung die jährliche §35-IfSG-Belehrung wirklich rechtssicher?
Ja. §35 IfSG verlangt keine Präsenzform, sondern die nachweisliche Vermittlung der Inhalte durch den Arbeitgeber. Unsere Lernerfolgskontrolle und der zeitgestempelte Nachweis erfüllen die Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt vollständig.
Wir haben FSJlerinnen und Praktikantinnen, die nur wenige Monate bleiben - lohnt sich das?
Gerade dafür ist das System gemacht. Sie zahlen pro Einrichtung, nicht pro Person, und können beliebig viele Kurzzeitkräfte einweisen. Die Erstunterweisung nach §12 ArbSchG ist auch für FSJ und BFD vor Dienstantritt Pflicht.
Was passiert bei einer Begehung durch die Unfallkasse oder das Gesundheitsamt?
Sie exportieren mit zwei Klicks eine vollständige Nachweisliste pro Mitarbeitenden mit Datum, Thema und digitaler Signatur. Diese Form ist von Unfallkassen und Gesundheitsämtern als Nachweis nach DGUV Vorschrift 1 §4 anerkannt.
Kann unser Träger mit mehreren Einrichtungen das zentral verwalten?
Ja, mehrere Standorte werden in einem Mandanten gebündelt, Leitungen sehen jeweils nur ihr Haus, die Geschäftsführung sieht alles. Trägerwechsel oder Standortzuordnung lassen sich jederzeit anpassen, ohne Nachweise zu verlieren.
Wie aufwendig ist die Einführung neben dem Kita-Alltag?
Die Leitung legt einmalig die Mitarbeitenden an, das daürt pro Einrichtung etwa 20 Minuten. Themenzuweisung und Erinnerungen laufen danach automatisch, der laufende Aufwand liegt bei unter einer Stunde pro Monat.

Verwandte Branchen

Schaffen Sie Ihrem Kita-Team den Kopf frei für die Kinder - wir kümmern uns um die Nachweise.