Hochschul-Unterweisungen: Forschung, Lehre und Verwaltung vereint

Labore, Werkstätten, Bibliotheken und Verwaltung: Hochschulen sind riesige Gefährdungsmatrizen. Das Unterweisungscenter strukturiert alle Rollen und Pflichtthemen in einer Plattform, mit Lehrstuhl-, Fakultäts- und Personalkosten-Zuordnung.

Online-Unterweisungen für Hochschule / Universität
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Themen für Hochschule / Universität
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Heterogene Rollen, eine Pflicht

Vom Chemie-Doktoranden über Werkstattmeister bis zur Verwaltungskraft: Jede Rolle braucht eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Pauschal-Unterweisungen halten im Auditfall nicht stand.

Hohe Fluktuation jedes Semester

Neü HiWis, Tutoren, Gastwissenschaftler und Praktikanten alle 6 Monate. Jede Person muss vor Tätigkeitsaufnahme unterwiesen sein (DGUV V1 §4), sonst haftet der Lehrstuhlinhaber persönlich.

Gefahrstoffe in 100+ Laboren

TRGS 510 (Lagerung) und TRGS 526 (Laborrichtlinien) verlangen jährliche, tätigkeitsbezogene Unterweisungen. Manülle Listen pro Arbeitsgruppe sind im Schadensfall nicht prüfsicher.

Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß

Bei fehlender Unterweisung drohen nach §25 ArbSchG Bußgelder und im Schadensfall der Rückgriff der Unfallversicherung (VBG/UK). Hochschulen mit dezentraler Verantwortung sind besonders gefährdet.

So löst UWC das für Ihre Hochschule / Universität

Fakultäts- und Lehrstuhl-Struktur

Wir bilden Ihre Organisationsstruktur 1:1 ab: Fakultät → Institut → Lehrstuhl → Arbeitsgruppe. Jede Einheit hat eigene Pflichtthemen, eigene Verantwortliche und eigene Kostenstellen-Zuordnung für die interne Leistungsverrechnung.

Rechtssichere Dokumentation

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP, Testergebnis und PDF-Zertifikat archiviert (10 Jahre Aufbewahrung). Im Audit durch UK oder Gewerbeaufsicht liefern Sie die Nachweise per Knopfdruck — auch rückwirkend für ausgeschiedene Mitarbeiter.

Onboarding für Semester-Wellen

Bulk-Import per CSV oder SSO-Anbindung (Shibboleth, SAML) für ganze HiWi-Kohorten. Automatische Erinnerung an Wiederholungsunterweisungen nach 12 Monaten — ohne dass das Sekretariat hinterherlaufen muss.

Diese Themen sind für Sie relevant

Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisung nach §12 ArbSchG
Brandschutz und Verhalten im Brandfall (DGUV I 205-001)
Erste Hilfe im Hochschulbetrieb (DGUV V1 §26)
Gefahrstoffe im Labor (TRGS 526, GefStoffV)
Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS 510)
Umgang mit Druckgasflaschen (TRBS 3145)
Biologische Arbeitsstoffe Schutzstufe 1 und 2 (BioStoffV)
Laserschutz Klasse 3R/3B/4 (DGUV V11, OStrV)
Strahlenschutz (StrlSchG, RöV) für radiochemische Labore
Werkstattunterweisung Holz- und Metallbearbeitung
Bildschirmarbeitsplatz und ergonomisches Arbeiten (ArbStättV)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Benutzungsverordnung)
Hygiene und Infektionsschutz in Bibliotheken und Hörsälen
Datenschutz und IT-Sicherheit für Beschäftigte (DSGVO)
Mutterschutz in Lehre und Forschung (MuSchG, Laborumgebung)
Umgang mit Tieren in der Forschung (TierSchG, GV-SOLAS)
Verhalten bei Amok- und Bedrohungslagen
Reisesicherheit für Feldforschung und Exkursionen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wer ist an einer Hochschule für die Unterweisungen verantwortlich?
Nach §13 ArbSchG ist die Hochschulleitung (Präsidium/Rektorat) gesamtverantwortlich. Die Pflicht wird typischerweise per Pflichtenübertragung an Dekane und Lehrstuhlinhaber delegiert. Diese tragen dann die persönliche Verantwortung für die Unterweisung ihrer Mitarbeiter, HiWis und Doktoranden.
Müssen Studierende auch unterwiesen werden?
Studierende sind keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, fallen aber bei Tätigkeit in Laboren, Werkstätten oder Sportstätten unter §2 DGUV V1 (Versicherte). Vor Praktika, Laborkursen oder Werkstatt-Nutzung ist eine dokumentierte Sicherheitsunterweisung Pflicht — meist über den verantwortlichen Hochschullehrer.
Wie oft müssen Unterweisungen wiederholt werden?
Grundsätzlich jährlich (§4 DGUV V1). Bei besonderen Gefährdungen wie Gefahrstoffen (§14 GefStoffV) oder biologischen Arbeitsstoffen (§14 BioStoffV) ist die jährliche Wiederholung gesetzlich zwingend. Bei neün Tätigkeiten oder nach Unfällen ist eine außerplanmäßige Unterweisung erforderlich.
Lässt sich das System an unser Identity Management anbinden?
Ja. Wir unterstützen Shibboleth, SAML 2.0 und OIDC für SSO mit Ihrem hochschuleigenen IDP. Benutzer und Gruppenzugehörigkeiten (Fakultät, Lehrstuhl, Rolle) können per SCIM oder CSV-Bulk-Import provisioniert werden. Das entlastet Ihr Rechenzentrum und vermeidet Karteileichen.
Wie funktioniert die Kostenverrechnung an Lehrstühle?
Jeder Nutzer wird einer Kostenstelle (Lehrstuhl, Institut, Drittmittelprojekt) zugeordnet. Sie erhalten quartalsweise Reports mit Nutzungsdaten pro Kostenstelle als Grundlage für die interne Leistungsverrechnung. Auf Wunsch liefern wir auch SAP-fähige CSV-Exporte für die Buchhaltung.

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Strukturieren Sie Arbeitsschutz für Ihre gesamte Hochschule — über alle Fakultäten hinweg.