Branche · Medizin & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Heilpraktiker-Praxen

Zwischen Anamnese, Akupunktur und Ausleitung - wir liefern alle Pflichtunterweisungen nach IfSG, HeilpraktikerG, TRBA 250 und DSGVO. Ihre Praxismitarbeiter lernen zwischen den Terminen, Sie haben die Dokumentation für Gesundheitsamt und Berufsverband.

50 passende Themen Soziales & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Heilpraktiker

Heilpraktiker in Zahlen

  • 50+

    Themen für Heilpraktiker

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Nadelstichverletzung trotz Akupunktur-Routine

    TRBA 250 verlangt jährliche Unterweisung zu sicheren Instrumenten. Eine HBV-/HCV-Infektion nach Nadelstich kostet Praxis und BGW im Schnitt 5-stellige Heilbehandlungskosten.

  • Meldepflicht IfSG verpasst

    Wer meldepflichtige Erreger nach § 6 IfSG nicht binnen 24 Stunden ans Gesundheitsamt meldet, riskiert Bußgelder bis 25.000 €. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist für jeden Praxismitarbeiter Pflicht.

  • Hygienemängel bei Ausleitungsverfahren

    Schröpfen, Baunscheidtieren und Eigenblut sind invasive Verfahren mit Blutkontakt. Ohne dokumentierten Hygieneplan nach RKI-KRINKO drohen bei Praxisbegehung Tätigkeitsuntersagung und Patientenklagen.

  • DSGVO-Verstoß mit Gesundheitsdaten

    Anamnesebögen und Diagnosedaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Ein versehentlich offener Karteischrank in der Rezeption kann ein Bußgeld in Höhe eines Jahresumsatzes auslösen.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Heilpraktiker

  • Unterweisung zwischen den Patiententerminen

    Ihre Mitarbeiter absolvieren die Module in 15-Minuten-Einheiten am Praxis-PC oder Tablet. Keine Praxisschließung, kein externer Schulungstag, kein Verdienstausfall.

  • Prüfsichere Dokumentation für das Gesundheitsamt

    Jede Belehrung nach § 43 IfSG und jede TRBA-250-Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Unterschrift archiviert. Bei einer Begehung legen Sie die PDF-Nachweise in unter zwei Minuten vor.

  • Heilpraktiker-spezifische Inhalte statt Klinik-Standard

    Unsere Module berücksichtigen die Besonderheiten der Heilpraktiker-Praxis: kleine Teams, Ausleitungsverfahren, Eigenblut, Akupunktur und die Doppelrolle aus Behandler und Arbeitgeber nach § 1 HeilprG.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
  • Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Infektionsschutz und Pandemie
  • Infektionsgefährdungen bei Betreuung und Pflege
  • Datenschutz Grundunterweisung (Art. 9 DSGVO – Gesundheitsdaten)
  • Erste Hilfe in der Arztpraxis
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Erstunterweisung für neü Praxismitarbeiter
  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
  • Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten (TRBA 250)
  • Hautschutz und Händedesinfektion
  • Umgang mit Gefahrstoffen in der Praxis (Desinfektionsmittel)
  • Bildschirmarbeitsplatz an Rezeption und Anamnese
  • Hebe- und Tragehilfen bei der Patientenlagerung

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind für meine Heilpraktiker-Praxis gesetzlich Pflicht?

Jede Praxis mit Personal benötigt mindestens die jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG, die Belehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsaufnahme und alle zwei Jahre, sowie die TRBA-250-Unterweisung jährlich. Hinzu kommen Brandschutz, Erste Hilfe und Datenschutz. Auch wenn Sie nur eine Empfangskraft beschäftigen, gelten Sie als Arbeitgeber im Sinne des ArbSchG.

Ich arbeite allein in meiner Praxis – brauche ich überhaupt Unterweisungen?

Ohne Personal entfällt die Unterweisungspflicht nach ArbSchG, die Belehrung nach § 43 IfSG für Sie selbst ist aber unabhängig davon erforderlich, sobald Sie mit Lebensmitteln oder Patienten in Berührung kommen. Auch der Hygieneplan nach § 36 IfSG muss vorliegen. Sobald Sie eine Aushilfe oder Praktikantin beschäftigen, greift sofort die volle Unterweisungspflicht.

Deckt UWC24 auch die Besonderheiten von Ausleitungsverfahren und Eigenblut ab?

Ja, das Modul TRBA 250 behandelt explizit den Umgang mit Blut, Körperflüssigkeiten und invasiven Verfahren wie Schröpfen, Baunscheidtieren oder Eigenbluttherapie. Ergänzend liefert die Hygieneunterweisung Vorgaben nach RKI-KRINKO für nicht-sterile invasive Eingriffe.

Was passiert bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt prüft nach § 36 IfSG den Hygieneplan und stichprobenartig die Belehrungsnachweise nach § 43 IfSG für jeden Mitarbeiter. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern bis 25.000 € pro Verstoß und können in Wiederholungsfällen die Praxiserlaubnis gefährden. Mit UWC24 legen Sie alle Nachweise als PDF mit Unterschrift, Datum und Inhaltsbeschreibung sofort vor.

Wie lange daürt eine Unterweisung und stört das den Praxisbetrieb?

Jedes Modul ist in 15–25 Minuten zu absolvieren und kann unterbrochen werden, falls ein Patient eintrifft. Die Mitarbeiter lernen am Praxis-PC, Tablet oder zu Hause – Sie zahlen keinen Schulungstag und müssen die Praxis nicht schließen. Eine Jahresunterweisung für eine Helferin ist in der Regel in unter 90 Minuten erledigt.

Rechtssichere Unterweisungen für Ihre Heilpraktiker-Praxis – ohne Praxisschließung.

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