Branche · Medizin & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Apotheken

Offizin, Rezeptur, Labor und BtM-Tresor - wir liefern alle Pflichtunterweisungen nach Apothekenbetriebsordnung, Betäubungsmittelgesetz, GefStoffV und TRGS 525. Ihr Apothekenteam lernt zwischen den Kunden, Sie haben die Dokumentation für die Apothekenaufsicht.

50 passende Themen Soziales & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Apotheke

Apotheke in Zahlen

  • 50+

    Themen für Apotheke

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Apothekenaufsicht prüft Unterweisungsnachweise

    Bei Begehungen nach §2 ApBetrO verlangt die Apothekenaufsicht lückenlose Nachweise zu BtM-Umgang, Gefahrstoffen und Hygiene. Fehlende Dokumentation führt zu Auflagen bis hin zu Bußgeldern nach §25 ApoG.

  • Zytostatika und CMR-Stoffe in der Rezeptur

    Beim Stellen von Zytostatika und Herstellen von Rezepturen mit CMR-Stoffen greift die TRGS 525 mit verschärften Schutz- und Unterweisungspflichten. Ein nicht unterwiesener PTA-Mitarbeiter ist ein Haftungsrisiko nach §22 GefStoffV.

  • BtM-Tresor und Substitutionsmittel

    Der Umgang mit Betäubungsmitteln nach BtMG und BtMVV erfordert dokumentierte Unterweisungen aller Mitarbeitenden mit Zugriff. Fehler im BtM-Buch oder am Tresor sind nach §29 BtMG strafbewehrt.

  • Unterweisung zwischen Kundenfreqünz

    In der Offizin lassen sich Mitarbeiter selten gleichzeitig für eine Präsenzschulung freistellen. Klassische Vor-Ort-Termine kosten 200-400 € pro Person und verursachen Personallücken am HV-Tisch.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Apotheke

  • Pflichtunterweisungen für das gesamte Apothekenteam

    Approbierte Apotheker, PTA, PKA und Boten erhalten je nach Rolle die passenden Module: BtM, GefStoffV, TRGS 525, Hygieneplan, Rezeptur. Bearbeitung in 15-30 Minuten zwischen den Kundenkontakten.

  • Audit-fertige Dokumentation für die Apothekenaufsicht

    Jede abgeschlossene Unterweisung wird mit Datum, Zeitstempel und Testergebnis archiviert. Bei der nächsten Begehung exportieren Sie die Nachweise als PDF für die Aufsichtsbehörde - DGUV Vorschrift 1 §4 sauber erfüllt.

  • Rechtssicher nach ApBetrO, ArbSchG und DGUV

    Alle Inhalte werden gegen die aktülle Apothekenbetriebsordnung, das ArbSchG und die einschlägigen DGUV-Vorschriften geprüft. Sie übernehmen keine fremden Standardtexte, sondern Material das für Apotheken geschrieben wurde.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Erstunterweisung neür PTA-, PKA- und Botenmitarbeiter
  • Brandschutz in Offizin, Labor und Lager
  • Erste Hilfe und Notfallmanagement
  • Gefahrstoffe nach GefStoffV (Grundunterweisung)
  • TRGS 525 - Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
  • Zytostatika-Handhabung und CMR-Stoffe in der Rezeptur
  • Inkorporation von Gefahrstoffen (Hautkontakt, Einatmen, Schlucken)
  • Hautschutz beim Tablettenstellen und in der Rezeptur
  • Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Erstellung und Pflege eines Hygieneplans
  • Lagerung von Arzneimitteln und Kühlkette
  • Betäubungsmittel-Umgang nach BtMG und BtMVV
  • Datenschutz nach DSGVO im Apothekenalltag
  • IT-Sicherheit (Warenwirtschaft, Konnektor, E-Rezept)
  • Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
  • Bildschirmarbeitsplatz an HV-Tisch und Backoffice
  • Heben und Tragen bei Warenannahme
  • Umgang mit aggressiven Kunden in der Offizin

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reichen Ihre Unterweisungen für die Begehung durch die Apothekenaufsicht?

Ja. Die Inhalte decken die in §2 und §3 ApBetrO geforderten Themen ab und werden mit Datum, Mitarbeitername und Testergebnis dokumentiert. Bei einer Begehung exportieren Sie die Nachweise als PDF und legen sie der Aufsicht direkt vor. Die Dokumentation erfüllt zugleich §4 DGUV Vorschrift 1.

Wie oft müssen wir BtM- und Gefahrstoff-Unterweisungen wiederholen?

Nach §14 GefStoffV und §4 DGUV Vorschrift 1 ist mindestens jährlich zu unterweisen, bei der TRGS 525 explizit jährlich für alle mit Zytostatika befassten Mitarbeiter. BtM-Themen empfehlen wir ebenfalls jährlich, da §29 BtMG strafbewehrte Pflichten enthält. Unser System erinnert Sie automatisch an fällige Wiederholungen.

Können wir die Unterweisungen für PTA, PKA und Boten unterschiedlich zuweisen?

Ja. Sie weisen jedem Mitarbeitenden ein rollenbasiertes Paket zu - der Bote erhält andere Module als die PTA in der Rezeptur. Das verhindert, dass jemand Inhalte durchklickt, die für seinen Arbeitsbereich nicht relevant sind.

Wie behandeln Sie das Thema Zytostatika für Apotheken ohne eigenes Reinraumlabor?

Für Apotheken ohne aseptische Herstellung beschränken wir die TRGS 525 auf das, was beim Stellen und bei der Botenauslieferung relevant ist: Erkennung, Schutzmaßnahmen, Bruch- und Verschüttungsfälle. Apotheken mit eigener Zyto-Herstellung erhalten zusätzlich die Module zur sicheren Herstellung nach Apothekenbetriebsordnung.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Test nicht besteht?

Der Test kann ohne Limit wiederholt werden, bis das Thema sicher beherrscht wird. Nur ein bestandener Test wird als gültige Unterweisung dokumentiert - das stellt sicher, dass die Unterweisung im Sinne des §12 ArbSchG tatsächlich verstanden wurde und nicht nur abgesessen ist.

Bringen Sie Ihre Apotheke audit-fertig für die nächste Begehung durch die Apothekenaufsicht.

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