Branche · Medizin & Gesundheit
Online-Unterweisungen für Apotheken
Offizin, Rezeptur, Labor und BtM-Tresor - wir liefern alle Pflichtunterweisungen nach Apothekenbetriebsordnung, Betäubungsmittelgesetz, GefStoffV und TRGS 525. Ihr Apothekenteam lernt zwischen den Kunden, Sie haben die Dokumentation für die Apothekenaufsicht.
Apotheke in Zahlen
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50+
Themen für Apotheke
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Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
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≤ 10 Min
pro Modul
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ArbSchG & DGUV V1
rechtssicher
Herausforderungen
Diese Herausforderungen kennen Sie
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Apothekenaufsicht prüft Unterweisungsnachweise
Bei Begehungen nach §2 ApBetrO verlangt die Apothekenaufsicht lückenlose Nachweise zu BtM-Umgang, Gefahrstoffen und Hygiene. Fehlende Dokumentation führt zu Auflagen bis hin zu Bußgeldern nach §25 ApoG.
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Zytostatika und CMR-Stoffe in der Rezeptur
Beim Stellen von Zytostatika und Herstellen von Rezepturen mit CMR-Stoffen greift die TRGS 525 mit verschärften Schutz- und Unterweisungspflichten. Ein nicht unterwiesener PTA-Mitarbeiter ist ein Haftungsrisiko nach §22 GefStoffV.
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BtM-Tresor und Substitutionsmittel
Der Umgang mit Betäubungsmitteln nach BtMG und BtMVV erfordert dokumentierte Unterweisungen aller Mitarbeitenden mit Zugriff. Fehler im BtM-Buch oder am Tresor sind nach §29 BtMG strafbewehrt.
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Unterweisung zwischen Kundenfreqünz
In der Offizin lassen sich Mitarbeiter selten gleichzeitig für eine Präsenzschulung freistellen. Klassische Vor-Ort-Termine kosten 200-400 € pro Person und verursachen Personallücken am HV-Tisch.
Lösung
So löst UWC das für Ihre Apotheke
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Pflichtunterweisungen für das gesamte Apothekenteam
Approbierte Apotheker, PTA, PKA und Boten erhalten je nach Rolle die passenden Module: BtM, GefStoffV, TRGS 525, Hygieneplan, Rezeptur. Bearbeitung in 15-30 Minuten zwischen den Kundenkontakten.
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Audit-fertige Dokumentation für die Apothekenaufsicht
Jede abgeschlossene Unterweisung wird mit Datum, Zeitstempel und Testergebnis archiviert. Bei der nächsten Begehung exportieren Sie die Nachweise als PDF für die Aufsichtsbehörde - DGUV Vorschrift 1 §4 sauber erfüllt.
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Rechtssicher nach ApBetrO, ArbSchG und DGUV
Alle Inhalte werden gegen die aktülle Apothekenbetriebsordnung, das ArbSchG und die einschlägigen DGUV-Vorschriften geprüft. Sie übernehmen keine fremden Standardtexte, sondern Material das für Apotheken geschrieben wurde.
Themen
Diese Themen sind für Sie relevant
- Erstunterweisung neür PTA-, PKA- und Botenmitarbeiter
- Brandschutz in Offizin, Labor und Lager
- Erste Hilfe und Notfallmanagement
- Gefahrstoffe nach GefStoffV (Grundunterweisung)
- TRGS 525 - Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
- Zytostatika-Handhabung und CMR-Stoffe in der Rezeptur
- Inkorporation von Gefahrstoffen (Hautkontakt, Einatmen, Schlucken)
- Hautschutz beim Tablettenstellen und in der Rezeptur
- Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Erstellung und Pflege eines Hygieneplans
- Lagerung von Arzneimitteln und Kühlkette
- Betäubungsmittel-Umgang nach BtMG und BtMVV
- Datenschutz nach DSGVO im Apothekenalltag
- IT-Sicherheit (Warenwirtschaft, Konnektor, E-Rezept)
- Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
- Bildschirmarbeitsplatz an HV-Tisch und Backoffice
- Heben und Tragen bei Warenannahme
- Umgang mit aggressiven Kunden in der Offizin
So starten Sie
In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung
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Strategiegespräch
20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.
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Mitarbeitende freischalten
Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.
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Dokumentation prüfbereit
Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reichen Ihre Unterweisungen für die Begehung durch die Apothekenaufsicht?
Wie oft müssen wir BtM- und Gefahrstoff-Unterweisungen wiederholen?
Können wir die Unterweisungen für PTA, PKA und Boten unterschiedlich zuweisen?
Wie behandeln Sie das Thema Zytostatika für Apotheken ohne eigenes Reinraumlabor?
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Test nicht besteht?
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