Online-Unterweisungen für Friedhofsbetrieb und Bestatterwesen

Ihre Beschäftigten arbeiten im sensiblen Umfeld von Traür und Gedenken - und gleichzeitig mit Infektionsrisiken, schwerer Last und Maschinen. Wir liefern die Pflichtunterweisung digital und mit der nötigen Zurückhaltung.

Online-Unterweisungen für Friedhof & Bestatter
50+
Themen für Friedhof & Bestatter
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Infektionsrisiko bei Verstorbenenversorgung

Beim Umgang mit Verstorbenen bestehen Risiken durch Hepatitis B/C, Tuberkulose und MRSA. Die BioStoffV und TRBA 250 verlangen jährliche Unterweisung sowie dokumentierte Schutzmaßnahmen.

Heben und Tragen über Lastgrenzen

Särge wiegen 40-120 kg, Umbettungen und Grabaushub belasten die Wirbelsäule erheblich. DGUV-Information 208-033 zur Lastenhandhabung wird in Audits regelmäßig geprüft.

Maschinen ohne Sachkundenachweis

Motorsägen, Aushubbagger und Grabsenkgeräte erfordern dokumentierte Einweisung nach DGUV-Vorschrift 1 § 4. Fehlt der Nachweis, haftet der Friedhofsverwalter persönlich bei Unfällen.

Bußgelder bei fehlender Unterweisung

Aufsichtsbehörden verhängen bei Mängeln bis 25.000 € pro Verstoß nach § 25 ArbSchG. Kommunen müssen den Nachweis für jeden Beschäftigten lückenlos vorlegen können.

So löst UWC das für Ihre Friedhof & Bestatter

Digitale Unterweisung mit Pietät

Unsere Module zeigen reale Friedhofsszenarien ohne reißerische Bilder. Beschäftigte absolvieren die Pflichtthemen am Bildschirm in der Verwaltung oder per Tablet in der Friedhofshalle - in 20 bis 45 Minuten pro Thema.

Audit-feste Dokumentation

Jede absolvierte Unterweisung wird mit Datum, Lernerfolgskontrolle und elektronischer Bestätigung archiviert. Bei Begehungen durch die BG BAU oder das Gewerbeaufsichtsamt liegt der Nachweis innerhalb von Sekunden vor.

Branchenspezifische Inhalte

Wir decken Friedhofsarbeit, Bestattungslogistik, Traürhallen-Hygiene und Außenarbeit ab - mit Verweisen auf DGUV-Vorschrift 17 (Friedhöfe und Krematorien) und TRBA 250 (Biostoffe). Keine Allgemeinplätze aus dem Bürokontext.

Diese Themen sind für Sie relevant

Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Brandschutzhelfer nach DGUV-Information 205-023
Erste Hilfe im Friedhofsbetrieb
Erstunterweisung neür Mitarbeitender
Friedhofsarbeit (DGUV-Vorschrift 17)
Heben und Tragen schwerer Lasten (Särge, Steine)
Biologische Arbeitsstoffe nach TRBA 250
Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz
Arbeiten mit Gartengeräten (Motorsense, Heckenschere)
Arbeiten mit Motorkettensägen
Arbeiten unter der Sonne und UV-Schutz
Umgang mit Aushub- und Grabsenkgeräten
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Hygiene in Aufbahrungs- und Kühlräumen
Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungs- und Desinfektionsmittel)
Verkehrssicherheit auf Friedhofswegen
Psychische Belastung im Traürumfeld

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Welche Pflichtunterweisungen brauchen Friedhofsbeschäftigte mindestens?
Verpflichtend sind die jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG sowie DGUV-Vorschrift 1 § 4. Für den Friedhofsbetrieb kommen DGUV-Vorschrift 17 (Friedhöfe und Krematorien), TRBA 250 (Biostoffe) und die Belehrung nach § 35 IfSG hinzu. Bei Maschineneinsatz sind zusätzliche Sachkundeunterweisungen erforderlich.
Gilt die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz auch für Bestatter und Friedhofspersonal?
Ja, sobald Beschäftigte mit Verstorbenen, Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Gegenständen in Berührung kommen. Die Erstbelehrung erfolgt vor Tätigkeitsaufnahme, die Wiederholung jährlich. Wir liefern die Belehrung digital mit prüffähigem Nachweis.
Wie bilden Sie das pietätvolle Umfeld in den Online-Modulen ab?
Wir verzichten auf drastische Darstellungen und nutzen sachliche Grafiken statt Fotos von Verstorbenen. Die Sprache ist respektvoll und an den Umgang mit Traürnden angepasst. Inhaltlich bleibt es jedoch konkret - mit klaren Handlungsanweisungen für Hygiene, Heben und Maschinenbedienung.
Können Saisonkräfte und ehrenamtliche Helfer ebenfalls unterwiesen werden?
Ja, auch befristet Beschäftigte und Ehrenamtliche unterliegen der Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG. Sie erhalten einen individüllen Zugang, der nur für die Daür ihres Einsatzes aktiv ist. Die Abrechnung erfolgt pro absolvierter Unterweisung, nicht pro Vollzeitstelle.
Was kostet die Lösung für einen kommunalen Friedhof mit 15 Beschäftigten?
Der Festpreis liegt bei 59,- € pro Beschäftigtem und Jahr für alle benötigten Themen. Bei 15 Mitarbeitenden ergibt das 885,- € jährlich - deutlich günstiger als Präsenzunterweisungen mit externem Sicherheitsfachmann. Kommunale Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte sind direkt möglich.

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Rechtssichere Unterweisungen für Ihren Friedhofs- und Bestattungsbetrieb - ohne Werkstattcharakter, mit der nötigen Zurückhaltung.