Häufige Fragen (FAQ)
Frage 1: Muss der Fahrzeugführer und der Plattformnutzer beide geschult werden?
Ja. Der Fahrzeugführer verantwortet Transport und Befestigung, der Plattformnutzer den sicheren Aufenthalt in der Höhe. Beide benötigen laut BetrSichV § 10 eine eigene Unterweisung.
Frage 2: Darf ich eine alte Hebebühne von 2005 weiterbetreiben?
Wenn die Plattform CE-geprüft und die letzte wiederkehrende Prüfung bestanden hat, darf sie weiter genutzt werden. Achten Sie jedoch auf Ersatzteilverfügbarkeit.
Frage 3: Wie hoch ist das Mindestalter für den Einsatz?
Grundsätzlich 18 Jahre. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen unter Aufsicht und maximal bis 2 m arbeiten (JArbSchG § 22).
Frage 4: Was tun bei Windstärke 7?
Das Einsatzverbot gilt ab Windstärke 6 Bft. Bei Böen ist sofort abzusteigen und die Plattform abzubauen (DGUV Regel 100-500).
Frage 5: Muss ich die Unterweisung wiederholen, wenn ich die Plattform nur einmal jährlich nutze?
Ja. Die jährliche Wiederholungspflicht besteht unabhängig von der Nutzungshäufigkeit (BetrSichV § 10).
Frage 6: Kann ich die Schulung digital durchführen?
Vollständige Online-Schulung ist möglich, sofern praktische Übungen vor Ort durch einen Sachkundigen bestätigt werden (DGUV Information 215-510).
Frage 7: Welche Dokumente muss ich vorhalten?
Gefährdungsbeurteilung, Prüfbuch, Unterweisungsnachweise, PSA-Prüfzertifikate und Notfallplan.