⚖️ Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 BetrSichV verlangt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3. § 4 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Instandhaltungsarbeiten nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte oder unter Aufsicht solcher durchführen zu lassen.
DGUV Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (§ 4 – Schulung der Beschäftigten)
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (§ 7 – Betrieb elektrischer Anlagen, § 8 – Arbeiten an elektrischen Anlagen, § 9 – Untersuchung elektrischer Betriebsmittel)
- DGUV Regel 100-500: Gefährdungsbeurteilung (Kapitel 2.3 – Elektrische Gefährdungen)
- DGUV Information 203-078: Arbeiten an elektrischen Anlagen – Sicherheitsregeln
Technische Regeln DIN VDE 0100-410 legt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag fest, insbesondere den Schutz bei Berührung spannungsführender Teile durch Abschaltung oder Isolation.