Unterweisung Thermische Gefährdung: Umgebungstemperatur des Arbeitsplatzes (UWC 7061)

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UWC-Nr. 7061 16 Min Lerndauer Neu

In deutschen Produktionsbetrieben steigt die Zahl der Arbeitstage mit sogenannten "Hitzestress-Temperaturen" laut DWD kontinuierlich. Sobald die Raum- oder Umgebungstemperatur außerhalb des behaglichen Bereichs von 20 – 26 °C liegt, können Leistung, Konzentration und Gesundheit der Beschäftigten messbar sinken. Laut DGUV Statistik 2022 waren 14 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle klimabedingt. Die vorbeugende Unterweisung nach UWC 7061 schützt Ihr Unternehmen vor Personalausfällen, Bußgeldern und Imageverlust – und schafft messbare Produktivitätsvorteile. Diese Seite liefert Ihnen alle rechtlichen Grundlagen, konkrete Schutzmaßnahmen und eine sofort umsetzbare Checkliste für die arbeitssicherheitliche Unterweisung.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3, 4, 5: Der Arbeitgeber hat Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Besonders relevant ist § 4 ArbSchG "Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen", welche thermische Belastungen explizit umfasst. § 5 ArbSchG verpflichtet zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, wozu auch klimatische Einflüsse zählen.

Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 4 "Raumklima" verlangt, dass „Arbeitstätten so zu gestalten und auszurüsten sind, dass gefährdende Auswirkungen ungünstiger klimatischer Verhältnisse auf die Beschäftigten vermieden werden“. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) konkretisieren diese Anforderungen: Die Raumtemperatur soll 20 – 26 °C betragen; bei höheren/ niedrigeren Temperaturen sind technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" verlangt in § 3 eine Gefährdungsbeurteilung auch für physikalische Einflüsse wie Hitze und Kälte. Ergänzend stellt DGUV Regel 112-190 „Klima" praxisnahe Methoden zur Ermittlung des Wärme- und Kältestresses zur Verfügung (WBGT-Index, Klima-Michel-Verfahren).

BetrSichV § 3 greift bei technischen Klimaanlagen und persönlichen Kälteschutzgeräten.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Unterweisungspflicht: Nach ArbSchG § 12 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte über auftretende Gefährdungen – hier: thermische Belastung – und die dafür ergriffenen Schutzmaßnahmen regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Arbeitsaufnahme, bei Veränderungen und mindestens jährlich wiederholt werden.

Gefährdungsbeurteilung: § 5 ArbSchG i. V. m. DGUV Vorschrift 1 verlangt eine schriftliche Beurteilung, welche die tatsächliche Umgebungstemperatur erfasst (z. B. WBGT-Messung), die Arbeitszeitanteile in unterschiedlichen Klimazonen und die persönlichen Schutzmaßnahmen dokumentiert. Das Ergebnis fließt in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ein.

Dokumentation: Die Unterweisung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 14 schriftlich zu dokumentieren (Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterweisende Person) und 10 Jahre aufzubewahren. Die Gefährdungsbeurteilung muss spätestens nach 5 Jahren aktualisiert werden oder bei klimatischen Veränderungen im Betrieb.

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Grundlagen der Thermophysiologie

Beschäftigte lernen, wie der menschliche Körper Wärme produziert (Grundumsatz + Arbeitswärme) und abgibt (Strahlung, Konvektion, Verdunstung). Anschaulich wird erklärt, warum ein "angenehmes" Büro-20 °C in der Produktionshalle mit 35 °C und hoher Luftfeuchte zu Hitzestress führen kann. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Beispiele: Ein Schweißer erzeugt zusätzliche 200 W Arbeitswärme, während ein Lagerist in Gefrierhaus (-24 °C) Wärme verliert.

2. Klimatische Grenzwerte und Rechtslage

  • Behaglichkeitsbereich: 20 – 26 °C, < 60 % relative Luftfeuchte (RLF)
  • Mäßige thermische Belastung: 26 – 30 °C, 60 – 80 % RLF → Organisatorische Maßnahmen (Pausenregelungen)
  • Hohe thermische Belastung: > 30 °C, > 80 % RLF → Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Kühlwesten oder Kälteschutzkleidung

Die Kursteilnehmenden üben, diese Werte mit dem DGUV Klima-Toolbox-Rechner einzuschätzen.

3. Erste-Anzeichen und Notfallmanagement

Typische Warnsignale von Hitzekrankheiten (Schwindel, Übelkeit, Krämpfe) und Kälteschäden (Frostbeulen, Unterkühlung) werden anhand von kurzen Videos vermittelt. Der Ablauf bei Verdacht (Erstversorgung, Notruf, Betriebsarzt) wird in 5 Schritten geübt.

4. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (TOP)

  • T - Technik: Luftungs- und Klimaanlagen, Strahlungsabschirmungen, Kühlwesten, Heizpilze für Kältebereiche
  • O - Organisation: Hitze- und Kälte-Pausenpläne, Arbeitszeitverkürzung, Rotation der Arbeitsplätze
  • P - Persönlich: PSA wie Klimaunterwäsche, Kälteschutzanzug, ausreichende Flüssigkeitszufuhr

Anhand von Beispielen aus der Stahl- und Lebensmittelindustrie wird gezeigt, wie Maßnahmen kombiniert werden.

5. Praxis-Workshop „Klimaschutz am Arbeitsplatz"

In Kleingruppen erarbeiten die Teilnehmenden einen konkreten Maßnahmenplan für ihren eigenen Arbeitsplatz. Sie nutzen dabei die DGUV Klima-App zur Erfassung von Temperatur und Luftfeuchte und werten diese aus. Das Ergebnis wird als Poster präsentiert und kann sofort im Betrieb umgesetzt werden.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Häufige Gefährdungen

  • Hitzschlag/ Hitzekollaps: Auftreten bei > 40 °C Umgebungstemperatur und hoher Luftfeuchte, Risiko: Herz-Kreislauf-Versagen
  • Kälteschäden: Frostbeulen an Fingern, Unterkühlung in Kühlhäusern (-24 °C)
  • Leistungsabfall: Bei 30 °C beträgt die Leistungsminderung ca. 10 – 15 %, was zu Fehlern und Unfällen führt
  • Verdunstungskälte: Bei niedriger Luftfeuchte (< 20 %) kann es zu Atemwegsreizungen und trockenen Schleimhäuten kommen

TOP-Prinzip konkret umgesetzt

Technik: In einem Metallbetrieb mit 38 °C Hallentemperatur wurden Strahlungsabschirmungen (Aluminiumfolie) installiert und mobile Klimageräte eingesetzt – Reduktion der WBGT-Temperatur um 4 K. Organisation: Durch Einführung einer 45-minütigen Hitze-Pause nach 2 h Dauerbelastung sank die Unfallrate um 22 %. Persönlich: Kühlwesten mit Phase-Change-Material reduzierten die Körperkerntemperatur um bis zu 1,5 °C und steigerten die subjektive Wohlfühltemperatur erheblich.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Diese Unterweisung ist besonders relevant für: Metall- und Stahlproduktion (Hochöfen, Schmelzen), Lebensmittelindustrie (Gefrierhäuser, Backbereiche), Gießereien (Kokillen, Sandformen), Textil- und Druckindustrie (heiße Trockenstrecken), sowie Logistik- und Lagerbetriebe mit Kühllogistik. Besonderheit: In der Lebensmittelindustrie gelten zusätzlich die HACCP-Richtlinien – Kühlkleidung muss lebensmittelecht sein.

📅 Intervalle & Dokumentation

Unterweisungsintervall: Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme, jährliche Wiederholung (gemäß DGUV Vorschrift 1 § 12) und bei Betriebsänderungen (neue Klimaanlagen, Saisonwechsel). Dokumentation: Verwendung des DGUV Formblatts „Unterweisung“ oder digitalem Tool; Angaben: Datum, Ort, Inhalte, Unterschriften. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (§ 14 DGUV Vorschrift 1). Die Gefährdungsbeurteilung ist spätestens nach 5 Jahren oder bei klimatischen Änderungen zu aktualisieren.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Temperaturmessung (WBGT) an repräsentativen Tagen und Arbeitsplätzen durchgeführt?
  • Behaglichkeitsbereich 20 – 26 °C eingehalten oder Abweichungen dokumentiert?
  • PSA (Kühl-/Kälteschutz) CE-geprüft und im Bestand?
  • Erste-Hilfe-Plan bei Hitzschlag/Kälteschaden vorhanden und bekannt?
  • Pausenregelungen für extreme Temperaturen im Arbeitsplan verankert?
  • Arbeitssicherheitsunterweisung UWC 7061 durchgeführt und dokumentiert?
  • Betriebsarzt bei wiederkehrenden Temperaturen > 30 °C eingebunden?
  • Schulungsinhalte auf betriebsspezifische Klimazonen angepasst?

⚠️ Häufige Fehler

Typische Versäumnisse

  1. Unzureichende Messung: Nur einfache Thermometer statt WBGT-Geräten verwendet – führt zu unterschätzten Risiken.
  2. Fehlende Saisonanpassung: Keine Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung vor Sommer oder Winter.
  3. PSA ohne Schulung: Kühlwesten ausgegeben, aber keine Einweisung in richtigen Tragekomfort und Wartung.
  4. Verwechslung Hitzschlag und Sonnenstich: Führt zu falschen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  5. Klimaanlagen ohne Wartung: Filter verschmutzt – Luftqualität sinkt, Gesundheitsrisiko steigt.
  6. Keine Rotation: Dauerbelastung am heißesten Platz ohne personelle Ausgleichsmaßnahmen.

ℹ️ Sonderfälle

Schwangere und ältere Beschäftigte

Schwangere Mitarbeitende dürfen nach Mutterschutzgesetz § 4 nicht in Umgebungen > 26 °C arbeiten, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden. Gleiches gilt für Beschäftigte > 60 Jahre nach DGUV Information 208-030. Hier ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zwingend.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterweisung UWC 7061

Ist die Unterweisung auch für Büroarbeitsplätze relevant?
Ja, wenn diese klimatisiert sind und Störungen der Klimaanlage zu Temperaturspitzen führen können. ASR A3.5 fordert auch hier eine Gefährdungsbeurteilung.
Wie messe ich die WBGT-Temperatur praxisnah?
Mit handelsüblichen WBGT-Messgeräten (z. B. Trotec BC06) an drei repräsentativen Punkten des Arbeitsplatzes für mind. 30 Minuten. DGUV Regel 112-190 liefert Tabellen zur Bewertung.
Kann ich die Unterweisung digital durchführen?
Ja, wenn Sie eine interaktive Online-Plattform nutzen, die die Inhalte gemäß DGUV Vorschrift 1 abdeckt und die Teilnahme quittiert. Präsenzschulung bleibt jedoch empfohlen, wenn praktische Übungen (PSA-Handling) erforderlich sind.
Wer darf unterweisen?
Personen mit fachlicher Qualifikation, z. B. Sicherheitsfachkraft nach DGUV Vorschrift 2 oder Betriebsarzt mit Zusatzqualifikation Arbeitssicherheit.
Wie dokumentiere ich die Wirksamkeit?
Überprüfung der Kennzahlen: Unfallzahlen, Fehlzeiten und subjektive Mitarbeiterzufriedenheit vor und nach der Schulung. Eine anonyme Befragung nach DGUV Regel 112-190 bietet sich an.

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