⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen zur Unterweisung bei thermischen Gefährdungen ergeben sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer über Gefährdungen, die mit der Tätigkeit verbunden sind, in geeigneter Weise zu unterweisen.
- ArbSchG § 5: Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die auch thermische Einflüsse erfassen muss.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Verpflichtet zur Beurteilung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel, einschließlich deren Oberflächentemperaturen.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4: Fordert die Unterweisung der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- DGUV Vorschrift 2 „Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften““ § 34: Regelt die Gefährdungsbeurteilung bei physikalischen Einwirkungen einschließlich thermischer Belastung.
- DGUV Vorschrift 11 „Heißarbeiten“: Spezifische Regelungen für Tätigkeiten mit erhöhter Brand- und Verbrennungsgefahr.
- DGUV Regel 113-005 „Kälteschutz“: Konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Kältegefährdung am Arbeitsplatz.