⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Verpflichtung zur Ausgabe und zum Einsatz geeigneter Schutzkleidung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:
- ArbSchG § 3 – Grundpflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu treffen.
- ArbSchG § 4 – Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die auch den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) umfassen muss.
- ArbSchG § 12 – Aufklärungs- und Unterweisungspflicht der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- BetrSichV § 3 – Verpflichtung zur Beurteilung der Arbeitsmittel, hierzu zählt auch PSA, einschließlich Schutzkleidung.
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) – Grundsätze der Prävention: „Die vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung ist zu benutzen.“
- EU-Verordnung 2016/425 – Produktsicherheitsverordnung für persönliche Schutzausrüstung inklusive CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 112-989 - Benutzung von Schutzkleidung · Ausgabe 1995.10 aktualisierte
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.