⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Verwendung von Schutzhandschuhen ist in mehreren Rechtsnormen geregelt:
- ArbSchG § 3 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die erforderlich sind, um Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen.
- ArbSchG § 4 – Betriebsmittel müssen sicher und den Arbeitsbedingungen angepasst sein (hier: PSA).
- ArbSchG § 12 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- BetrSichV § 3 – Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, die geeignet sind, Schäden zu verursachen.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der DGUV) – § 4: Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen.
- DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A1) § 39 – Verpflichtung zur Unterweisung und Belehrung der Beschäftigten.
- EU-Verordnung (EU) 2016/425 – PSA-Verordnung: Festlegung von Konformitätsanforderungen und Kennzeichnung (CE-Zeichen, Kategorie I–III).
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 112-995 - Benutzung von Schutzhandschuhen · Ausgabe 1995.10 aktualisierte
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.