Unterweisung Pressen – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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UWC-Nr. 4055 21 Min Lerndauer

Die Bedienung von Pressen gehört in vielen Produktionsbereichen zum täglichen Arbeitsalltag. Dabei entstehen durch hohe Kräfte, bewegte Bauteile und heiße Medien erhebliche Gefährdungen für die Beschäftigten. Eine fundierte Unterweisung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Produktivität zu sichern. Im folgenden Überblick erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben gelten, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Inhalte eine effektive Unterweisung zum Thema Pressen umfassen sollte. Ziel ist es, Sicherheitsbeauftragte und Personalverantwortliche mit praxisnahen Informationen zu versorgen, damit sie die Unterweisung gezielt planen, durchführen und dokumentieren können – damit jeder Mitarbeiter sicher und gesund nach Hause geht.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Unterweisung an Pressen ergibt sich aus mehreren Vorschriften des Arbeitsschutzes. Zentral ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 5 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte vor Beginn der Tätigkeit und bei Änderungen ausreichend zu unterweisen. § 3 ArbSchG verlangt eine systematische Gefährdungsbeurteilung, die auch die spezifischen Risiken von Pressen erfassen muss. Weitere relevante Paragraphen sind § 6 (Betriebsanweisungen), § 11 (Arbeitsmittel) und § 12 (Persönliche Schutzausrüstung). Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Vorgaben: § 3 BetrSichV verlangt ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung vor der ersten Verwendung von Arbeitsmitteln, § 4 behandelt die Prüfung, § 5 die Instandhaltung und § 6 die sichere Verwendung. Besonders wichtig ist § 7 BetrSichV, der die Unterweisungspflicht beim Umgang mit Arbeitsmitteln wie Pressen ausdrücklich nennt, und § 8, der die Dokumentation der Unterweisung vorschreibt. Auf Ebene der Unfallversicherungsträger gelten die DGUV Vorschriften und Regeln. Die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) bildet das übergeordnete Framework. Spezifisch für Pressen ist die DGUV Regel 108-002 „Hydraulische Pressen“ sowie die DGUV Regel 108-001 „Maschinen“. Zusätzlich bieten die DGUV Informationen 208-013 „Sicherheit an Pressen“ und 208-014 „Mechanische Pressen“ praxisorientierte Hinweise. Alle genannten Vorschriften sind rechtsverbindlich und müssen bei der Gestaltung der Unterweisung berücksichtigt werden.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt umfassende Pflichten, um die Sicherheit beim Arbeiten an Pressen zu gewährleisten. Zunächst muss gemäß ArbSchG § 3 und BetrSichV § 3 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die alle relevanten Gefährdungsquellen – etwa Quetsch-, Schlag- und Schnittgefahren, Energiequellen (hydraulisch, pneumatisch, mechanisch) sowie Ergonomiebelastungen – identifiziert. Auf Basis dieser Beurteilung sind geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) zu ermitteln und umzusetzen. Eine zentrale Pflicht ist die Unterweisung nach ArbSchG § 5 und BetrSichV § 7. Sie muss vor der ersten Tätigkeit, bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs sowie regelmäßig wiederholen werden. Die Unterweisung muss sowohl allgemeine als auch arbeitsplatzspezifische Inhalte enthalten und in einer für die Beschäftigten verständlichen Form erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, einschließlich Leihkräfte und Zeitarbeiter, erreicht werden. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen und auszuhängen (ArbSchG § 6, BetrSichV § 6). Diese müssen klare Verhaltensregeln, Notfallmaßnahmen und Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) enthalten. Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren (§ 8 BetrSichV, § 5 ArbSchG). Die Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft oder des Arbeitsschutzamts vorgelegt werden können. Schließlich muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass nur qualifizierte und unterwiesene Personen die Presse bedienen und dass Wartungs- sowie Instandhaltungsarbeiten nur von fachkundigem Personal ausgeführt werden.

📘 Inhalte der Unterweisung

Die Unterweisung zum Thema Pressen gliedert sich in mehrere praxisnahe Module, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten vermitteln. Zu Beginn wird ein Überblick über die verschiedenen Pressentypen gegeben: mechanische Pressen (exzentrisch, kolbengetrieben), hydraulische Pressen und pneumatische Pressen. Für jeden Typ werden Aufbau, Funktionsweise und typische Anwendungsbereiche erläutert, damit die Mitarbeitenden die spezifischen Gefährdungen ihres Geräts erkennen können. Ein zentraler Bestandteil ist die Gefährdungsanalyse. Dabei werden typische Gefährdungen wie Quetsch- und Scherkräfte an der Werkzeugzone, plötzlich freigesetzte Energie (z. B. bei Hydraulikleitungsbruch), herumfließende Teile sowie Lärm und Vibrationen systematisch besprochen. Anschließend folgen die technischen Schutzmaßnahmen: Sicherheitsschützer, Lichtschranken, Zwei-Hand-Bedienung, Not-Aus-Einrichtungen, Druckentlastungsventile und Wegfahrsperren. Es wird erklärt, wie diese Einrichtungen funktionieren, warum sie nicht umgangen werden dürfen und welche Prüfintervalle (z. B. vor jedem Schichtwechsel gemäß BetrSichV § 4) einzuhalten sind. Organisatorische Maßnahmen umfassen die Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe, die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, die Einhaltung von Wartungsplänen und die Regelung von Störfallverfahren. Besonders betont wird die Bedeutung der Betriebsanweisung und der täglichen Kontrolle durch den Bediener (z. B. Sichtprüfung von Schutzvorrichtungen). Der Bereich Persönliche Schutzausrüstung (PSA) behandelt den richtigen Einsatz von Sicherheitsschutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhen, Handschuhen (wenn erlaubt) und gegebenenfalls Schutzhelfen. Es wird darauf hingewiesen, dass PSA niemals als Ersatz für technische Schutzmaßnahmen gelten darf, sondern nur als letztes Mittel im TOP-Prinzip. Abschließend werden Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen vermittelt: korrektes An- und Absetzen von Werkzeugen, Verhalten bei Störfällen, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Quetschverletzungen sowie das Melden von Near-Misses. Praxisbeispiele und ggf. ein kurzer Film aus der Produktion verdeutlichen die Inhalte und erhöhen die Lernwirkung.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Beim Arbeiten an Pressen existieren vielfältige Gefährdungsquellen, die nach dem TOP-Prinzip systematisch zu bekämpfen sind. Auf der technischen Ebene stehen zunächst die Gefährdungen durch bewegte Werkzeuge und Werkstücke im Vordergrund. Quetsch- und Scherkräfte im Hubbereich können zu schweren Verletzungen der Hände und Arme führen. Ebenso gefährlich ist die plötzliche Freisetzung von gespeicherter Energie, etwa bei einem Hydraulikschlauchbruch oder dem Versagen eines Federpakets. Weitere technische Gefährdungen umfassen herumfließende Teile bei Werkzeugbruch, Lärmbelastungen oberhalb von 85 dB(A) und Vibrationen, die zu langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können. Technische Schutzmaßnahmen beginnen beim Maschinenbau selbst: Sicherheitsschützer, die den Zugang zum Gefahrenbereich während des Hubs verhindern, Lichtschranken oder Laser scanners, die den Bereich überwachen und die Maschine stoppen, sowie Zwei-Hand-Bedienungssysteme, die gewährleisten, dass beide Hände außerhalb des Gefahrenbereichs bleiben müssen, bevor der Hub ausgelöst wird. Not-Aus-Einrichtungen müssen gut sichtbar und innerhalb kürzester Zeit erreichbar sein. Druckentlastungsventile und Wegfahrsperren verhindern das unkontrollierte Bewegten von Teilen bei Energieversorgungsausfall. Alle technischen Einrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden – gemäß BetrSichV § 4 mindestens einmal pro Schicht oder nach Herstellerangaben. Organisatorisch gehören dazu klare Arbeitsanweisungen, die das sichere Bestücken und Entnehmen der Presse regeln, die Definition von Sperrbereichen während des Hubs und die Einhaltung von Wartungsintervallen. Es ist sicherzustellen, dass nur unterwiesene und befähigte Personen die Presse bedienen und dass Umbau- oder Justierarbeiten nur nach Freigabe durch den Beauftragten für Arbeitssicherheit erfolgen. Ein weiteres organisatorisches Element ist die regelmäßige Unterweisung und Auffrischung, mindestens jährlich oder bei Änderungen. Auf persönlicher Ebene ist das Tragen der vorgeschriebenen PSA verpflichtend: Sicherheitsschutzbrille bei Funken- oder Splittergefahr, Gehörschutz bei Lärmemissionen, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und gegebenenfalls Handschuhe, sofern diese nicht in die Gefährdungszone gelangen dürfen. Die Unterweisung muss klar machen, dass PSA niemals das Wegnehmen oder Umgehen von Schutzvorrichtungen rechtfertigt. Durch konsequente Anwendung des TOP-Prinzips lassen sich die meisten Unfälle an Pressen vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung zum sicheren Umgang mit Pressen ist in zahlreichen Industriezweigen relevant, wherever metallische oder kunststoffhaltige Werkstücke geformt, gelocht oder gezogen werden. Besonders betroffen sind die Metallverarbeitung und der Maschinenbau, wo mechanische und hydraulische Pressen zum Stanzen, Biegen und Tiefziehen eingesetzt werden. Auch in der Automobilzuliefererindustrie werden Pressen für die Herstellung von Karosserieteilen, Motorkomponenten und Befestigungselementen intensiv genutzt. Weiterhin finden Pressen breite Anwendung in der Kunststoffverarbeitung (Spritzgießpressen, Kompressionspressen) sowie in der Herstellung von Elektronikgehäusen und Kontaktteilen. In der Elektronik- und Elektroindustrie dienen Pressen dem Vormontieren von Steckverbindern und dem Präzisionsstanzen von Leiterplatten. Auch in der Herstellung von Haushaltsgeräten, Möbelbeschlägen und Verpackungsmaterialien (z. B. Metallverschlüsse, Dosen) sind Pressen zentrale Produktionsmittel. Auch kleinere Werkstätten und Reparaturbetriebe, die beispielsweise Reifenpressen oder Lagerpressen einsetzen, fallen unter die Unterweisungspflicht. Die Zielgruppe umfasst somit Facharbeiter, Maschinenführer, Rüstpersonal, Wartungstechniker sowie Vorarbeiter und Meister. Für Leitende Personen und Sicherheitsbeauftragte ist zusätzlich die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und der Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation essenziell. In allen genannten Branchen gilt: Eine regelmäßige, praxisorientierte Unterweisung reduziert Unfallrisiken, steigert die Prozesssicherheit und unterstützt die Einhaltung von Normen wie ISO 45001.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Dokumentation der Unterweisung an Pressen folgt klaren gesetzlichen Vorgaben und sollte systematisch im Arbeitsschutzmanagement verankert sein. Nach BetrSichV § 8 muss jede durchgeführte Unterweisung dokumentiert werden. Der Nachweis muss Art, Inhalt, Datum, Dauer sowie die Unterschriften des Unterweisenden und der unterwiesenen Personen enthalten. Ebenso ist zu vermerken, welche konkreten Arbeitsmittel (z. B. spezifische Pressentypen) behandelt wurden. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt mindestens fünf Jahre, wie aus § 6 ArbSchG in Verbindung mit den Vorgaben der Berufsgenossenschaften hervorgeht. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Unterweisung und läuft unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder die Presse außer Betrieb genommen wird. Bei Betriebsübergängen müssen die Unterlagen dem neuen Eigentümer übergeben werden, um die Nachweispflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde sicherzustellen. Zusätzlich zur Unterweisungsdokumentation ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG § 3 und BetrSichV § 3 schriftlich festzuhalten und bei Änderungen zu aktualisieren. Auch die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen der Schutzvorrichtungen (z. B. Lichtschranken, Not-Aus) gemäß BetrSichV § 4 müssen protokolliert und aufbewahrt werden. Diese Prüfprotokolle unterliegen ebenfalls einer Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren. Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements empfiehlt es sich, alle Dokumente zentral in einer digitalen Personal- oder Sicherheitsakte zu führen, damit sie bei Audits, externe Prüfungen oder im Schadensfall schnell zugänglich sind. Ein gut gepflegtes Nachweissystem unterstützt nicht nur die Rechtskonformität, sondern dient auch als wertvolles Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung für die spezifische Presse aktuell und unterschrieben
  • Betriebsanweisung sichtbar ausgelegt und von allen Bedienenden bestätigt
  • Schutzvorrichtungen (Schutzschützer, Lichtschranken, Zwei-Hand-Bedienung) funktionsfähig und nicht umgangen
  • Not-Aus-Einrichtungen erreichbar, gekennzeichnet und halbjährlich getestet
  • Druckentlastungsventile und Wegfahrsperren vorhanden und gewartet
  • PSA (Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) ausgehoben und korrekt getragen
  • Wartungs- und Inspektionspläne gemäß Herstellerangabe eingehalten
  • Unterweisungsnachweise vorhanden, unterschrieben und weniger als 12 Monate alt
  • Near-Miss- und Unfallmeldeverfahren bekannt und praktisch geübt

⚠️ Häufige Fehler

Fehler 1: Schutzschützer werden während der Produktion entfernt oder aufgehalten, um das Werkzeug schneller wechseln zu können. Dies führt unmittelbar zur Gefährdung von Quetsch- und Scherkräften.

Fehler 2: Die Zwei-Hand-Bedienung wird durch Klebeband oder mechanische Überbrückung ausgehebelt, sodass nur eine Hand benötigt wird. Damit fällt die Schutzfunktion weg und das Risiko eines unbeabsichtigten Hubs steigt stark.

Fehler 3: PSA wird nicht getragen oder falsch verwendet (z. B. nur ein Gehörschutz statt beider Ohren). Dadurch erhöht sich das Risiko von Augen- oder Hörschäden bei Splitter- oder Lärmbelastung.

Fehler 4: Wartungsarbeiten werden ohne Freigabe und ohne Sperrung der Energiezufuhr durchgeführt (nicht nach den fünf Sicherheitsregeln). Dies kann zu unkontrollierten Bewegungen der Presse führen und schwere Unfälle verursachen.

Fehler 5: Unterweisungsnachweise fehlen oder sind älter als zwei Jahre, sodass nicht sichergestellt ist, dass das aktuelle Wissen über Schutzmaßnahmen vorliegt.

💬 Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie oft muss die Unterweisung an Pressen wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich sowie bei Änderungen der Arbeitsmittel, des Arbeitsablaufs oder nach Unfällen und Near-Misses.
Muss auch Leihpersonal unterwiesen werden?
Ja. Alle Personen, die die Presse bedienen, einschließlich Zeitarbeiter und externe Dienstleister, müssen vor Beginn der Tätigkeit unterwiesen werden.
Welche Schutzvorrichtungen sind bei einer hydraulischen Presse zwingend erforderlich?
Lichtschranken oder Laser-Scanner, Zwei-Hand-Bedienung, Not-Aus, Druckentlastungsventil und Wegfahrsperre gemäß DGUV Regel 108-002.
Darf ich während des Hubs Werkzeug nachjustieren?
Nein. Während des Hubs darf kein Zugriff auf den Gefahrenbereich erfolgen. Justierarbeiten sind nur im Stillstand und nach Sperrung der Energiezufuhr erlaubt.
Wie lange müssen Unterweisungsunterlagen aufbewahrt werden?
Mindestens fünf Jahre gemäß ArbSchG § 6 und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

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