⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Regelungen zur physischen Belastung bei dynamischer Arbeit sind in mehreren einschlägigen Vorschriften verankert:
- ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat festzustellen, welche Arbeitsbedingungen körperliche Belastungen auslösen und ob diese gesundheitsgefährdend sind.
- ArbSchG § 4 (Allgemeine Schutzpflicht): Der Arbeitgeber muss Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes so treffen, dass eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit so weit wie möglich ausgeschlossen ist.
- ArbSchG § 12 (Unterweisung der Beschäftigten): Beschäftigte sind über Gefährdungen einschließlich deren Vermeidung rechtzeitig und umfassend schriftlich oder elektronisch zu unterweisen.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): § 4 verpflichtet zu systematischen Gefährdungsbeurteilungen, § 6 regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge bei körperlicher Belastung.
- DGUV Regel 112-190 (Körperbelastungsbeurteilung): Konkretisiert die Bewertung von Heben und Tragen sowie weiterer dynamischer Tätigkeiten.
- DGUV Regel 100-001 (Präventionsleitlinien): Legt fest, dass ergonomische Schulungen in regelmäßigen Abständen erfolgen müssen.
- BetrSichV § 3 (Risikobeurteilung): Trifft zu, wenn dynamische Arbeit auch mit Arbeitsmitteln wie Hubwagen oder Hebehilfen verbunden ist.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 208-033 - Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen · Ausgabe 2022.08 aktualisierte
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastungen · Ausgabe 2024.06
- DGUV Information 209-098 - "Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung · Ausgabe 2025.06
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.