⚖️ Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG §3 – Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Gefährdungen müssen erkannt und beseitigt oder minimiert werden.
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: Der Arbeitgeber muss Beschäftigte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen.
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel: Hierzu zählen auch handgeführte Maschinen, die Funken produzieren.
- BetrSichV §12 – Unterweisung der Beschäftigten: muss bei Inbetriebnahme und danach in angemessenen Abständen erfolgen.
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) – „Grundsätze der Prävention“: Forderung nach wirksamen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip).
- DGUV Regel 100-500 – „Betreiben von Arbeitsmitteln“: Hinweise zur sicheren Verwendung und Dokumentation.
- DGUV Regel 112-192 – „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“: Normenkonforme Auswahl bei Funkenflug.
- TRBS 2152 – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre: bei Funken, die in Umgebungen mit brennbaren Stäuben oder Gasen entstehen können.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 209-026 - Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen · Ausgabe 2009.04 aktualisierte
- DGUV Regel 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) · Ausgabe 2022.12
- TRBS 2152 - Gefaehrliche explosionsfaehige Atmosphaere
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.