FAQ – häufigste Fragen zur Unterweisung „Wegfliegende Funken“
Frage 1: Muss ich jeden Mitarbeiter einzeln unterweisen oder reicht eine Gruppenschulung?
Antwort: Gruppenschulungen sind zulässig, wenn die Inhalte für alle gleichermaßen gelten und genug Raum für Rückfragen bleibt. Bei Gefährdung durch spezielle Maschinen kann Einzelunterweisung sinnvoller sein.
Frage 2: Welche Norm muss die Schutzbrille erfüllen?
Antwort: EN 166, zusätzlich Kennzeichnung „B“ für mittlere Energieaufschläge (120 m/s). Bei besonderem Funkenflug auch „3“ für Flüssigkeitsspritzer oder „5“ für UV-Strahlung.
Frage 3: Darf eine Mitarbeiterin mit Kontaktlinsen arbeiten?
Antwort: Ja, wenn zusätzlich eine passende Schutzbrille getragen wird. Kontaktlinsen allein schützen nicht vor Partikeln.
Frage 4: Wer haftet bei Leiharbeit – Verleiher oder Entleiher?
Antwort: Beide haften solidarisch. Klare Vereinbarung im Vertrag und gemeinsame Dokumentation sind Pflicht.
Frage 5: Reicht ein Online-Video als Unterweisung?
Antwort: Digitale Formate sind erlaubt – jedoch muss die Interaktion und die Möglichkeit zur Nachfrage gewährleistet sein. Reines „Video anschauen“ genügt nicht.
Frage 6: Was tun bei wiederholten kleinen Zündungen?
Antwort: Als gefährlicher Vorfall dokumentieren, Gefährdungsbeurteilung überprüfen, ggf. technische Schutzmaßnahmen verbessern (z. B. Funkenfalle montieren).
Frage 7: Muss der Sicherheitsbeauftragte die Schulung selbst geben?
Antwort: Nein, die Fachkunde muss vorhanden sein – kann aber auch durch externe Anbieter erfolgen. Wichtig ist Dokumentation und Inhaltskontrolle.
Frage 8: Wie lange darf eine Unterweisung dauern?
Antwort: Keine feste Zeit, aber mind. 15–20 Minuten je nach Komplexität. Das DGUV-Prinzip „kurz, praxisnah, regelmäßig“ lautet die Devise.