⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterweisung zu Lager- und Transportarbeiten sind klar geregelt:
- ArbSchG §12 (Unterweisungspflicht): Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
- ArbSchG §5 (Gefährdungsbeurteilung): Vor jeder Tätigkeit muss der Arbeitgeber Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der DGUV): Regelt die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung von Unterweisungen.
- DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschriften): Verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Unterweisung und Dokumentation.
- DGUV Regel 100-001 (Gefährdungsbeurteilung): Konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
- DGUV Regel 113-004 (Heben und Tragen): Spezielle Regel für manuelle Lastenhandhabung mit praktischen Hinweisen.