⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für den Lärm- und Vibrationsschutz ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4 – Arbeitgeberpflicht zur Gefährdungsprävention: Der Arbeitgeber hat Maßnahmen so zu treffen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird.
ArbSchG § 5 – Unterweisungspflicht: Arbeitgeber müssen die Mitarbeitenden über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen.
ArbSchG § 14 – Dokumentationspflicht: Die Durchführung von Unterweisungen ist nachweisbar zu dokumentieren.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) – Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 24. Mai 2022 (BGBl. I S. 845): Diese Verordnung konkretisiert die Grenzwerte für Lärm (§§ 3–6) und mechanische Vibrationen (§§ 7–10) sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen und Unterweisungspflichten.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – Sie verpflichtet Unternehmen, arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren, sofern die Auslösewerte für Lärm überschritten werden.
DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“ – Leitfaden zur Auswahl und Benutzung von Gehörschutz in Betrieben.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 209-023 - "Lärm am Arbeitsplatz · Ausgabe 2021.11
- DGUV Regel 112-194 - Benutzung von Gehörschutz · Ausgabe 2024.09
- LärmVibrationsArbSchV - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.