Häufige Fragen zur Ladungssicherungs-Unterweisung
Frage 1: Wie lange dauert die Online-Schulung?
Antwort: Etwa 35–45 Minuten plus 10 Minuten für den abschließenden Wissenstest.
Frage 2: Darf ich die Schulung auch für Fahrer aus dem EU-Ausland nutzen?
Antwort: Ja, wenn die Inhalte den europäischen Normen (DIN EN 12195) entsprechen und die Sprache beherrscht wird.
Frage 3: Muss ich jeden Staplerfahrer zusätzlich nach DGUV Vorschrift 68 unterweisen?
Antwort: Nein, wenn die Ladungssicherung integraler Bestandteil der Stapler-Schulung ist (kombinierte Sicherheitsunterweisung).
Frage 4: Wer prüft die Bruchkraft der Spanngurte vor Ort?
Antwort: Eine befähigte Person nach BetrSichV § 3 – in der Praxis oft geprüfte Sicherheitsbeauftragte oder externer Sachverständiger.
Frage 5: Was tun, wenn sich die Ladung während der Fahrt lockert?
Antwort: Sofort sicher parken, Warnblinkanlage einschalten, Ladung nachspannen; anschließend Unfallbericht und Nachunterweisung durchführen.
Frage 6: Kann ich Fotos als Nachweis nutzen?
Antwort: Ja, wenn Metadaten (Datum, GPS) vorhanden sind und unveränderbar gespeichert werden.
Frage 7: Gibt es eine Mindestanzahl von Spanngurten pro Palette?
Antwort: Nach DIN EN 12195-1: Mindestens zwei Gurte pro Palette bei ≤ 400 kg, sonst rechnerisch ermitteln.
Frage 8: Ist eine Wiederholung nach Unfällen Pflicht?
Antwort: Ja, unverzügliche Nachunterweisung nach Unfall oder Beinahe-Unfall ist § 6 Abs. 2 ArbSchG zu entnehmen.