⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Verankerung des Kopfschutzes ergibt sich aus mehreren Vorschriften:
- ArbSchG §3 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit zu treffen.
- ArbSchG §12 – Pflicht zur Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilungspflicht, auch für persönliche Schutzausrüstung (PSA).
- DGUV V1 §4 – Regelmäßige Unterweisung mindestens einmal jährlich, bei Gefährdung sofort.
- DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ – Konkrete Anwendungshinweise zu Schutzhelmen und Haarnetzen.
- EU-Verordnung 2016/425 (PSA-Verordnung) – CE-Kennzeichnung und Leistungsklassen der Schutzausrüstung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 112-193 - Benutzung von Kopfschutz · Ausgabe 2025.05
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.