Schwangere und stillende Beschäftigte: Für sie gilt ein erhöhter Schutz; Gerüstarbeiten sollten nach Gefährdungsbeurteilung vermieden oder nur unter strengsten Schutzmaßnahmen (z. B. ausschließlich Bodennähe, keine Arbeit in über 2 m Höhe) erfolgen.
Jugendliche unter 18 Jahren: Sie dürfen Gerüste nur nach spezieller Unterweisung und nur bei einfachen Gerüsttypen (z. B. geringe Höhe, keine komplexen Verankerungen) arbeiten, wobei die Aufsicht durch einen erfahrenen Gerüstbauer erforderlich ist.
Personen mit Behinderung: Bei der Unterweisung sind individuelle Anpassungen zu berücksichtigen (z. B. alternative Zugangsmöglichkeiten, spezielle PSA) um gleichwertigen Schutz zu gewährleisten.